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Experten-Antwort

LTA Antrag, Leistungsbild

von Damager07.05.2024 | 20:44
261 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich war seit 2022 Ende November bis Oktober letzten Jahres in Reha wegen Suchterkrankungen (Amphetamine, Pathologisches Spielen). Ich habe alles ordentlich mitgemacht und bin auch seit dem ich in Therapie war Abstinenz ohne einen Rückfall gehabt zu haben. Ich habe mein Umfeld komplett gewechselt und wohne auch in einer anderen Stadt und bin auch immer noch in ambulante Nachsorge bei der Caritas und nehme auch hier regelmäßig dran Teil. Es wurde sogar nochmals 20 Stunden bewilligt und verlängert. Ich möchte gerne als Betreuerassistent arbeiten, da ich gemerkt habe im Rahmen eines Praktikums das es mir sehr gut tut mit alten Menschen zu arbeiten da ich auch viel von den lernen kann. Ich möchte alte Menschen begleiten in ihrem letzten Lebensabschnitt. Nun sagte meine Reha Beraterin das ich als Betreuerassistent nicht arbeiten darf/kann das geht im Rahmen des LTA Antrags nicht, das wird das nicht genehmigt, sondern es wird nur eine 6 Wöchentliche Berufsorientierungsmaßnahme (die ich Schwachsinn finde da ich ja weiß was ich will) genehmigt und da Betreuerassistent ja angeblich auch pädagogische Tätigkeiten hätte und das entspricht dort nicht dem Leistung sbild was ich vom Arzt bekommen habe, den da ist das Häkchen gesetzt bei Pädagogischer Tätigkeit und somit ausgeschlossen als Betreuer Assistent. Suchterkrankung wäre eine Psychische Krankheit und damit kann man auch keine pädagogische Tätigkeit ausüben das würde der Arzt auch nicht zurück ziehen können. Jobcenter bietet mir eine AGH an um erstmal ein paar Monate noch Praktikum zu machen (bezahlt). Ich würde gerne am liebsten den LTA Antrag zurück ziehen. Ich traue mir einfach nicht zu, eine Umschulung z.b in Verwaltung zu machen die 2 Jahre geht wo andere "gesunde" 3 Jahre für brauchen was ich total unlogisch finde übrigens weil ich weiß bei versagen werde ich rückfällig und außerdem ist mein Kopf zu Kaputt einfach noch dafür. Als Betreuerassistent sind die Anforderungen nicht so hoch, klar muss ich auch hier lernen aber keine 2 Jahre sondern 3 Monate. Das traue ich mir persönlich auch zu. Frage, kann ich da Einspruch einlegen gegen dieses Gutachten? Alle sogar meine Therapeutin, mein Suchtbetreuer können das absolut nicht nachvollziehen wieso ich das nicht machen kann? Und fehlt überhaupt Betreuerassistent unter einer pädagogische Tätigkeit? Das wäre auch zu klären. Ich bin psychisch stabil genug um länger wie 6 Stunden zu arbeiten und es gibt genau so auch Sucht Erkrankte die Erzieher sind und auch klar kommen. Ich verstehe das alles nicht. Was kann ich jetzt genau machen? Vielen Dank für's durchlesen bei den riesen Text. Mit freundlichen Grüßen Damager (möchte nicht bei echten Namen genannt werden)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.05.2024 | 05:29

Hallo Damager,

 

aus sozialmedizinischer Sicht ist es regelhaft sinnvoll, wenn nach einer Suchterkrankung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht im sozialen Bereich gearbeitet wird. Hierunter fällt auch der Betreuungsassistent. Natürlich ist das immer eine sozialmedizinische Einschätzung im Einzelfall, aber das ist der Grundsatz. Man ist zwar gegebenenfalls abstinent - die Erkrankung begleitet einen aber das ganze Leben. Da ist es in der Regel nicht hilfreich, wenn man eine psychisch belastende Tätigkeit ausübt, wie es hier der Fall sein kann.

 

Ich war 10 Jahre Rehaberater im Bereich Suchtreha. Wird sind so verfahren (keine Tätigkeit im sozialen Bereich) und hatten gute Ergebnisse. Wir hatten mehrere Fälle, in denen Suchtkranke gegen solche Entscheidungen geklagt hatten und das Sozialgericht eine andere Einschätzung hatte, als die Rentenversicherung. Im Ergebnis sind die meisten, die in den sozialen Bereich gegangen sind, gescheitert und wurden rückfällig.

 

Insofern ist die Entscheidung Ihrer Rehaberaterin nachvollziehbar. Natürlich steht Ihnen der Rechtsweg offen. Vielleicht sieht es die Sozialgerichtsbarkeit wie Sie. Aber eben nicht nur der Grundsatz "keine Tätigkeit im sozialen Bereich nach Suchterkrankung" spricht gegen ein solches Vorgehen, sondern auch die praktische Erfahrung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Damageram 10.05.2024 | 14:44
Experte/in schrieb

Hallo Damager,

 

aus sozialmedizinischer Sicht ist es regelhaft sinnvoll, wenn nach einer Suchterkrankung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht im sozialen Bereich gearbeitet wird. Hierunter fällt auch der Betreuungsassistent. Natürlich ist das immer eine sozialmedizinische Einschätzung im Einzelfall, aber das ist der Grundsatz. Man ist zwar gegebenenfalls abstinent - die Erkrankung begleitet einen aber das ganze Leben. Da ist es in der Regel nicht hilfreich, wenn man eine psychisch belastende Tätigkeit ausübt, wie es hier der Fall sein kann.

 

Ich war 10 Jahre Rehaberater im Bereich Suchtreha. Wird sind so verfahren (keine Tätigkeit im sozialen Bereich) und hatten gute Ergebnisse. Wir hatten mehrere Fälle, in denen Suchtkranke gegen solche Entscheidungen geklagt hatten und das Sozialgericht eine andere Einschätzung hatte, als die Rentenversicherung. Im Ergebnis sind die meisten, die in den sozialen Bereich gegangen sind, gescheitert und wurden rückfällig.

 

Insofern ist die Entscheidung Ihrer Rehaberaterin nachvollziehbar. Natürlich steht Ihnen der Rechtsweg offen. Vielleicht sieht es die Sozialgerichtsbarkeit wie Sie. Aber eben nicht nur der Grundsatz "keine Tätigkeit im sozialen Bereich nach Suchterkrankung" spricht gegen ein solches Vorgehen, sondern auch die praktische Erfahrung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Hallo liebes Expertenteam, erstmal vielen lieben Dank für Ihre kostenlose Beratung. Es ist ja schon Mal gut eine Zweitmeinung zu haben dazu. Alles das was im Bezug auf ihr Rückfall Risiko bezogen ist, kann ich natürlich nach Ihrer 10 Jährigen Erfahrung nicht wiedersprechen. Allerdings muss man auch wirklich bedenken, jeder Mensch ist anders. Meine Sucht begann relativ spät, also erst mit 22. Dazu noch eine mittlere Depression, wo ich Medikament mäßig mittlerweile gut eingestellt bin mit Bupropion und das auch wirklich super klappt in Verbindung der ambulanten Nachsorge. In wie fern und wo bleibt mir genau da einen Rechtsweg einzuschlagen? Auch das übrigens eine Freundin ihre Langzeittherapie abgebrochen hat wegen Alkoholsucht, sie 0 Abstinenz ist und sie macht dennoch ihren Betreuerschein finde ich schon persönlich sehr unfair das Jobcenter da das einfach genehmigt trotz die von der Problematik wissen und ich nicht? Ich werde rechtliche Schritte einleiten weil ich das schon komisch finde. Es wäre freundlich wenn Sie mir eventuell sagen wo ich mich da genau wenden muss um gegen diese Einschätzung rechtliche Schritte einzuleiten ggbf Einspruch? Oder kann ich denn LTA Antrag auch zurück ziehen und neu stellen? Lieben Dank für Ihre hilfe Mit freundlichen Grüßen Damager
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