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Experten-Antwort

LTA auch nach Arbeitswiederaufnahme möglich?

von Carola Höffner26.11.2014 | 18:36
1001 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich habe in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur für Arbeit einen Antrag auf LTA bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland gestellt. Die nötige medizinische Begutachtung bei der Deutschen Rentenversicherung ist erfolgt und nun habe ich für den Monat Januar eine Einladung zur fachlichen Beratung. Ich bin bei der Agentur für Arbeit registriert und beziehe von dort Leistungen (seid Juli diesen Jahres). Da die Arbeitsagentur nach Prüfung nicht für eine berufliche Rehablitiation zuständig ist und die Akte dort geschlossen wurde, soll dort nun die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis erfolgen. Grundsätzlich: Würde eine solche Arbeitsaufnahme in einem x-beliebigem Betrieb die Genehmigung von Leistungen der Rentenversicherung gefährden? Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.11.2014 | 13:47

Hallo Carola Höffner,

eine konkrete Aussage zu Ihrer Anfrage können wir hier im Forum leider nicht treffen. Anträge im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden immer individuell bearbeitet. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. Wir empfehlen die direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung bzw. mit dem Reha-Fachberater.

2 Antworten

KSCam 27.11.2014 | 17:11
Welche Leistungen der RV bräuchten Sie denn, wenn es gelingt Ihnen ein geeignetes Arbeitsverhältnis zu vermitteln? In diesem Fall sehe ich keinen LTA Bedarf, wenn jemand seine bisherige Arbeit nicht mehr machen kann aber eine neue geeignete Arbeit findet.
Carola Höffneram 27.11.2014 | 23:14
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Meine Frage wurde beantwortet.
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