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LTA beantragt, jetzt med.-berufliche Reha?

von Maja30.04.2010 | 20:44
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32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumteilnehmer! da ich hier bereits schon einmal gut beraten wurde, würde ich jetzt gern mein Ergebnis erzählen, da ich vom DRV Bund nun statt einer beantragten Umschulung auf meinem Widerruf " Angebot einer Leistung zur medizinsch-beruflichen Rehabilitation inkl. Arbeitstherapie und Belastungserprobung" erhalten habe.Dieses Zentrum bietet aber nur Bereiche an, in die ich weder interessiert bin noch meinen Neigungen entsprechen.Zudem habe ich seit 10j. nicht mehr im Verkauf gearbeitet und habe mich mit Aushilsjobs über Wasser gehalten, damit ich nicht in meinem Ausbildungsberuf arbeiten muss( der war damals eine Notlösung!)In allen Gutachten einschl. Rehaentlassungsbericht steht, dass es ein Bewegungsintensiver Beruf sein soll wie zb. Gymnastiklehrerin.Wie soll ich darauf reagieren?Kann mir da jemand einen guten Rat geben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maja,

Rehabilitanden mit besonderen Krankheitsbildern oder Behinderungsarten bedürfen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben einer speziell auf die Behinderung abgestellten Behandlung. Die Leistungen werden in eigens hierfür konzipierten Reha-Zentren (Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation, auch Einrichtungen der Phase II genannt) erbracht.

Ziel dieser Einrichtungen ist die Förderung körperlich, seelisch oder geistig Behinderter sowie primär chronisch Kranker, die wegen

- schwerer krankheitsbedingter Leistungseinschränkungen,

- Lernstörungen (einschl. Lernentwöhnung),

- besonderer Störanfälligkeit und Umfeldabhängigkeit,

- Störungen des Sozialverhaltens,

- Störungen des Arbeitsverhaltens

auf besonders umfassende multidisziplinäre diagnostische und therapeutische Leistungen der medizinischen und der schulisch-beruflichen Rehabilitation angewiesen sind.

Neben der weiterhin stattfindenden umfassenden reha-medizinischen Versorgung führen die Einrichtungen der Phase II Belastungserprobungen und Arbeitstherapie (§ 26 Abs. 2 Nr. 7 SGB 9) und in geeigneten Fällen zum frühestmöglichen Zeitpunkt begleitende berufsvorbereitende Leistungen (z. B. Abklärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung) mit dem Ziel durch, die Aufnahme der früheren bzw. einer artverwandten oder neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen.

So kann sich im Verlauf der Leistungen der Phase II eine Schwerpunktverlagerung der Reha-Inhalte von der medizinisch-therapeutischen Betreuung hin zur Berufsvorbereitung ergeben.

Leistungen der beruflichen Anpassung und Weiterbildung (§ 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB 9) finden dann anschließend sofern erforderlich in originären Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, z. B. in einem Berufsförderungswerk, statt.

Ich empfehle Ihnen daher, das Angebot einer medizinisch-beruflichen Rehabilitationsleistung zu nutzen um gemeinsam mit der Phase II-Einrichtung und Ihrem Rehabilitationsträger aktiv Lösungsmöglichkeiten mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erarbeiten.

31 Antworten

Klabusteram 01.05.2010 | 09:36
Dann teilen Sie dies der RV doch so mit und bitten darum in einen anderem Zentrum / einer anderen Einrichtung, ihre med. -berufliche Reha ( welches ihren Neigungen/Wünschen besser entspricht ) durchführen zu können.
Majaam 01.05.2010 | 12:51
Die Damen von der Reha-Beratung sowie meine Sachbearbeiterin, waren bereits vor Bewilligung dieser med.-berufl.Reha nicht sehr freundlich.Dadurch, dass ich nie im Ausbildungsberuf gearbeitet habe, fällt es mir schwer, in diese Richtung wieder "reingesteckt" zu werden und wieder eine Arbeit zu bewältigen,welche ich mir im Alltag gar nicht vorstellen kann.Ansonsten ist weder mein Kopf "krank" noch bin ich körperlich eingeschränkt, ich hatte vor 1j- lediglich einen Burn Out mit depressiven Episoden,da ich mich überarbeitet habe.Das ganze Rehaverfahren geht bereits seit 8Mon., meinen Depressionen sind durch die Wartezeit auf berufl. Reha nur schlimmer geworden.
Majaam 01.05.2010 | 10:50
Guten Morgen, ist das so einfach? geht es hier nicht nach dem Beruf, welchen man einmal mit einer Ausbildung abgeschlossen hat? es steht doch auch in meinen Gutachten von der med.Reha..wieso achten die Gutachter nicht bei Genehmigung einer med.-berufl.Reha auch so ein doch wichtiges Detail?..ich bin durch das Angebot verwirrt, weil ich nicht weiß, ob es mir "gut-tun" wird?!.
Nixam 01.05.2010 | 12:03
Bitte setzen Sie sich - telefonisch - mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation - in Verbindung und teilen Sie ihm Ihren Wunschberuf mit. Er wird dann vom Ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung abklären lassen, ob Sie dafür aus medizinischer Sicht noch geeignet sind, um Sie in diesem Bereich umzuschulen oder nicht. Vielleicht ist das bei Ihnen einfach nur untergegangen. Viele Grüsse Nix
Lubowskiam 01.05.2010 | 14:39
Also wenn Sie aktuell noch unter Depressionen leiden ( wei Sie ja selbst schreiben ) , sind Sie eben (noch) nicht gesund und demzurfolge kommt eben nicht jeder Beruf und jede med.-berufliche Rehamassnahme für Sie in Frage. Außerdem ist eine med.-berufl. Reha kein Wunschkonzert , wo man sich quasi aussuchen kann was man gerne möchte und wo man " Lust " zu hat, was " Spaß " macht oder wo man " Interesse " dran hat. In der richtigen Arbeitswelt ist dies nun mal meistens auch nicht der Fall.... Es kommt alleine darauf an, was die med. Ermittlungen und die Belastungserprobung bei ihnen ergibt und was Sie demnach überhaupt noch machen können. Insofern sollten Sie sicher ihre eigenen Wünsche mit einbringen ( seien Sie dabei aber auch realstisch, was ihre gesundheitliche Situation anbelangt ) , aber Sie sollten nicht alle Massnahmen und Entscheidungen der RV gleich verurteilen oder ablehnen. Ihre früheren Postings hier lassen auch vermuten , das Sie sich selbst nicht im Klaren darüber sind, was genau Sie eigentlich anstreben und machen wollen. Diese Frage sollten Sie sich aber selbst mal als erstes beantworten. Ales Gute für Sie.
Majaam 01.05.2010 | 15:18
Ersteinmal vielen Dank für die ehrliche Rückmeldung und stimmt, ich weiß noch nicht genau, was ich am besten neu erlernen soll, dass ich beruflich endlich Ruhe finde.Ich weiß nur, dass es nicht unbedingt der kaufm.Bereich sein wird.Meine Anfrage zur med-beruflichen Reha möchte ich nicht negativ bewerten sondern frage hiermit, ob es auf diesem Wege für mich sinnvoll ist, da ich bisher in Foren nur negatives über die Art Reha gelesen habe, was mich verunsichert.
Lubowskiam 01.05.2010 | 15:52
Welche Mögkichkeiten bleiben ihnen letztlich ? Wenn die RV in ihrem Falle eine Umschulung ( auch im Widerspruch ) abgelehnt hat , weil Sie lt. Einschätzung der RV derzeit zu krank dafür sind und eine Umschulung nicht durchstehen würden , bleibt doch eben nur eine med.-berufl. Reha. Sollten Sie dort dann als belastbar für eine mehrjährige Umschulung erklärt werden, käme doch dann immer noch die Umschulung in Frage - in welchem Beruf auch immer. Die andere Möglichkeit einer befristeten EM-Rente wollen Sie doch auch nicht. Aktuell Vollzeit arbeiten können Sie aus gesundheitlichen Gründen und mangels fehlender Ausbildung auch nicht. Da bleibt doch erstmal nur die med.-berufl. Reha mit Arbeits-und Belastungserprobung. Danach sieht man dann weiter. Eigentlich sollten Sie sogar froh sein, das man ihnen wenigstens diese Massnahme überhaupt genehmigt hat. Das Geld für solche Massnahme sitzt nämlich momentan bei der RV alles andere als locker und darum wird gerne abgelehnt. Hier noch 2 Links zum Thema : http://www.rehawissenschaft.uni-wuerzburg.de/bo/beruflich-orient… http://www.bmas.de/portal/10346/a715__medizinisch__berufliche__r…
Gutachterkritikeram 01.05.2010 | 16:34
Liebe Maja, ärztliche und psychologische Gutachter sind prinzipiell überfordert, wenn es um die Arbeitswelt anderer Berufe geht. Dementsprechend schlecht fallen deren Gutachten aus. Außer nicht nachprüfbaren Allgemeinplätzen findet sich in ärztlichen Gutachten selten etwas Verwertbares zur Beurteilung sozialrechtlicher Fragen in der Arbeitswelt. Während im somatischen Bereich die Befunderhebung noch halbwegs standardisiert ist, herrschen im psychiatrisch/psychologischen Bereich Unwissenheit und Unfähigkeit gepaart mit Willkür. Des Weiteren besteht in dem Bereich eine hohe Neigung abzuschreiben. Dies gilt für insbesondere die Diagnosen, die juristisch nichts weiter als nicht überprüfbare Meinungen sind. Daraus folgt letztendlich die Schwierigkeit der Überprüfbarkeit der medizinischen Aussagen. Die Entscheider machen es sich leicht: Der Arzt hat ja ... Sie und letztendlich alle Rehabilitanden haben das Problem, dass die Arztakten, fein säuberlich von der DRV eingesammelt und verwahrt, und die Inhalte sie verfolgen. Diese Verfolger wird man letztendlich fast nicht mehr los. Das gilt auch für den Fall, dass da nur Müll drinsteht. Die negative Wirkung eines ungeliebten Jobs auf die Psyche und Leistungsfähigkeit des Menschen ist bekannt. Das hindert aber die Psychologen und Psychiater nicht daran diese Ursache zu verneinen und eine endogene psychische Erkrankung zu diagnostizieren. Und wenn der Patient auch noch von Differenzen (z.B. Mobbing) am Arbeitsplatz berichtet, ist natürlich der Patient schuld. Besonders schlimm wird dieses Unwesen im Bereich der DRV mit den Reha-Entlassungsberichten betrieben. Nicht nur, dass das Verfahren rechtswidrig ist, weil Daten erhhoben werden, die nicht erforderlich sind und zudem Untersuchungen ausgeweitet werden, was nur mit Zustimmung des Patienten zulässig ist. Schlimmer sind jedoch die sozialmedizinische Beurteilung der Arbeitsplatzverhältnisse z.B. durch Orthopäden, wenn die den Arbeitsplatz und die Kollegen, Chefs etc. gar nicht kennen. Dementsprechend schlecht sind dann die Gutachten der DRV-Gutachter, denn eine unabhängige Qualitätskontrolle findet nicht statt. Ich kann Ihnen nur raten sich Ihre Reha-Akte bei der DRV zu schnappen und von Fachleuten - ich kann da die Leute von den Sozialverbänden, z.B. VDK, empfehlen - prüfen zu lassen. Wenn die ärztlichen Gutachten, Rehaberichte etc. unstimmig bzw. müllig sind, können Sie Ihre Schweigepflichtentbindungserklärungen widerrufen und einen Neustart versuchen. Allerdings brauchen Sie dazu gute Rechtsbeistände (eben die von den Sozialverbänden) und Durchhaltevermögen.
Schikoam 01.05.2010 | 18:52
So machen wir das!
Majaam 01.05.2010 | 19:02
Liebe Forumteilnehmer, vielen Dank für die vielen Meinungen und Informationen zu meinem Anliegen und vorallem die Mühe, mit der meine Frage beantwortet wird! für mich ist es in diesem sehr Fall wichtig, eine objekte Meinung zu erhalten.Eine Akteneinsicht werde ich nach der med.-beruflichen Reha sicher anfordern und trotzdem hoffe ich mittlerweile, dass diese Reha mich beruflich orientieren und auf dem Arbeitsmarkt,meinen Fähigkeiten entsprechend, über langfristig wieder zurecht finden läßt.So dass die ewige Wartezeit auf eine Rückmeldung des Rehaverlaufs endlich vorbei sein wird,denn letzendlich soll diese Arbeitstherapie/Belastungserprobung mir ja helfen "mir selbst zu helfen"
Stefanam 01.05.2010 | 19:42
Ihnen ist bekannt dass der Datenschutzbeauftragte des Bundes die Praxis der Deutschen Rentenversicherung bzgl. den Entlassberichten geprüft hat und keine Bedenken geltend macht vielmehr sogar in seinem letzten Bericht schreibt, dass die DRV Bund überzeugend dargelegt hat dass die Angaben benötigt werden ?
Stefanam 01.05.2010 | 23:05
Verzeihen Sie bitte ich hatte aus ihren bisherigen Ausführungen nicht erkennen können, dass Sie einer Weiterverwendung der Daten widersprochen haben (haben Sie das evtl. gar nicht geschrieben?)m
?????am 01.05.2010 | 23:07
Auf welches Urteil beziehen Sie sich ?
Gutachterkritikeram 01.05.2010 | 21:17
1. Ob ein Datenschutzbeauftragter etwas prüft oder in China fällt ein Sack Reis um, ist sowas von egal. Der spielt nur das Feigenblatt zur Täuschung der Bevölkerung. Was zählt sind Urteile oder gerichtliche Anerkenntnisse. 2. Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der DRV-Reha-Entlassungsberichtspraxis gibt es gerichtliche Anerkenntnisse eines Regionalträgers. Die mußten den kompletten Berichtsmüll ihrer Ärzte und der Rehaeinrichtungen umgehend entsorgen. 3. Dass die DRV die Angaben in den Rehaberichten (irgendwann) eventuell gebrauchen kann, ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob ein Arzt gegen Entgelt seine gesetzliche Schweigepflicht brechen darf. Das ist die Liga, in der gespielt wird. Ein Arzt, der bei mir solch einen Rehabericht erstellte und gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen der DRV zuleiten würde, bekäme umgehend Probleme mit der Staatsanwaltschaft, seiner Ärztekammer und natürlich noch ne Zivilklage zugestellt. Ich gehe nicht davon aus, dass ein Arzt das riskiert, denn das Verbot erhielte er schriftlich mit Rechtsbelehrung gegen Empfangsbestätigung. Mit unvermeidbarem Verbotsirrtum käme er dann nicht davon. Die Sachbearbeiter der DRV ebenso. Illegale Beschaffung und Speicherung von Daten und Anstiftung dazu. Straftaten nach dem StGB und dem SGB X. Schauen Sie mal genau nach. Die §§ werden Sie schon noch finden.
Dateram 02.05.2010 | 08:42
@Gutachterkritiker ist entweder psychisch krank oder ein Forentroll. Immer wieder die selben Beiträge unter verschiedenen Nicknamen. Es wird langsam langweilig. Gähn...
Gutachterkritikeram 02.05.2010 | 09:30
Gerichtliche Anerkenntnisse sind keine Urteile, haben aber die Wirkung von Urteilen für den Einzelfall. Wer also weiß, daß die DRV in diesen Fällen kein Urteil riskieren wird, hat gute Karten für einen Vergleich. Urteile wird die DRV nicht riskieren, denn die Kosten im Falle des Unterliegens sind immens. Ansonsten kann ich auf die umfängliche Rechtsprechung (§ 203 StGB) zum Praxisverkauf und der Überlassung der Patientenkartei verweisen.
Gutachterkritikeram 02.05.2010 | 09:08
Nach Bearbeitung des Antragsformulars G100 sähe das dann so aus: 17 Erklärung und Information der Antragstellerin / des Antragstellers (Nicht Zutreffendes streichen) 17.11 Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der beauftragte Gutachter von den Ärzten und Einrichtungen, die ich ihm benennen werde, alle ärztlichen und psychologischen Untersuchungsbefunde und sonstigen Auskünfte (§ 100 SGBX) anfordert, die er für die Begutachtung benötigt. Eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt gegenüber den Auskunftspflichtigen (§§ 182,183 BGB i.V. m § 203 StGB). Dies gilt auch für den Gutachter. Und weiter unten: Ich mache von meinem Widerspruchsrecht gemäß § 76 SGB X Gebrauch. Damit kann verhindert werden, dass der Gutachter einfach nur abschreibt und die Daten unkontrolliert genutzt werden können. Ergeben sich Differenzen in der Beurteilung zu den behandelnden Ärzten wird der Gutachter die begründen müssen. Damit ist übrigens beiden Seiten gedient, denn Fehlbeurteilungen (Fehldiagnosen) sind sehr kostspielig.
Trolljägeram 02.05.2010 | 10:12
Wikiam 02.05.2010 | 10:16
Wer auf Wiki hinweist, zeigt, welch geistig armer Wicht er ist: Eigenes Wissen = NULL.
@Mobberam 02.05.2010 | 09:37
Inzwischen steht wissenschaftlich fest, dass Mobber schwere Persönlichkeitsstörungen und Selbstwertprobleme haben. Sie sollten umgehend ne Reha beantragen.
Majaam 02.05.2010 | 11:42
Guten Morgen, ich verstehe nicht so richtig, wie es zu solch einem Verlauf kommen kann, denn eigentlich steht doch hier mein Anliegen im Mittelpunkt oder? Ich kann mir vorstellen, dass Behörden/Bund/Gutachter ect. nicht immer im Sinne der Patienten handeln und trotzdem macht jeder seine Arbeit so gut er kann, in Namen des Arbeitgebers. Ich wollte einfach wissen, wieviel Sinn so eine Med.-berufl. Reha macht und ob es dabei auch noch Möglichkeiten einer Umschulung gibt. Diese Frage hat der Gutachterkritiker und Lubowski mir mit Informationen und Hinweis auf andere Internetseiten beantworten können. Letzendlich liegt es an mir und da ich sehr gerne arbeiten will, werde ich diese me.d-berufl. Reha machen.
Gutachterkritikeram 02.05.2010 | 11:55
Liebe Maja, der negative Verlauf wird hier durch bestimmte Leute aus dem Umfeld der A- und B-Stellen der DRV verursacht. Denen ist es nicht recht, wenn abweichende Meinungen substantiiert dargelegt werden. Sie gaben ja an, dass man Sie "unfreundlich" behandelt hat, weil Sie etwas wünschen, was nicht ins Konzept paßt. So ist das hier auch. Und wenn ich es richtig sehe, hat man Ihnen auch nicht das Recht gewährt sich unter drei Gutachtern einen auszusuchen, was gemäß § 14 SGB IX Pflicht ist: "(5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen." Ein Gutachter hat nicht im Sinne seines Auftraggebers zu handeln, sondern nach Recht, Wissenschaft und Gesetz. Leider ist dies oft nicht der Fall und der Volksmund sagt: Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing. Wie Sie mit den gegebenen Informationen umgehen, ist allein Ihre Angelegenheit. Ein Blick hinter die Kulissen der Einrichtung und deren Erfolgsbilanz kann nicht schaden. Mit einem Problem werden Sie in solchen Einrichtungen auf jeden Fall konfrontiert werden: Die Behandler haben eine Doppelfunktion, die miteinander unvereinbar ist: Sie sind Behandler und gleichzeitig Gutachter und müssen in den Berichten ihre Arbeit in bestem Licht erscheinen lassen, sonst gibt es keine weiteren Aufträge mehr. Dies führt dann dazu, dass das schwächste Glied in der Kette, nämlich der kranke Patient, der sich ohnehin nicht mehr wehren kann, bei "Fehlschlägen" mit dem Stempel "mangelnde Compliance" versehen wird. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, dass den Behandlern die Gutachterrolle erspart bleibt. In jedem Fall ist es anzuempfehlen sämtliche Gespräche und Maßnahmen selbst zu protokollieren bzw. Tonbandaufzeichnungen zu fertigen. Dies verhindert, dass später in den Akten was drin steht, was sich die Therapeuten aus den Fingern gesogen haben. Das Führen eines Tagebuchs kann später sehr nützlich sein. Ich darf Ihnen gutes Gelingen wünschen.
Majaam 02.05.2010 | 13:25
Die Gutachter waren in diesem Fall meine eigenen Ärzte und diese stehen voll und ganz hinter mir. Sie wollten mir eine berufliche Orientierungshilfe in Form einer Umschulung möglich machen, um mir einen Wiedereinstieg bzw "Neulernen" zu ermöglichen.Ich habe nach dem Widerruf ( DRV schrieb Ablehnung und Verweis auf meinem Bezugsberuf) nur direkt mit der Möglichkeit der Umschulung gehofft und nicht auf diese Antwort der med.-berufl. Reha, die ich bis dahin gar nicht kannte.
Gutachterkritikeram 02.05.2010 | 13:38
In Zeiten knapper Kassen, machen es sich die Rehaträger natürlich einfach. Erst mal ablehnen, was irgendwie geht. Über die Frage, um die es bei Ihnen geht, ob ohne Gutachten überhaupt entschieden werden kann - es geht ja darum, dass Sie bei Ausübung Ihres erlernten Berufes krank werden bzw. sich Ihr Zustand verschlechtern könnte - läßt sich trefflich streiten. Und wer wie die Sozialkassenwächter kein Geld mehr in der Kasse hat, wird durch Streit versuchen die Ausgaben zu vermindern bzw. zu verzögern. Es kann allerdings auch sein, daß die Maßnahme, die man Ihnen bewilligt hat, dazu dient, die ablehnende Haltung zu einer beruflichen Qualifizierung "wasserdicht" zu machen. Mangelnde Compliance (kein Mitwirkungswille) in die Akten schreiben, ist eine beliebte Methode der am finanziellen Tropf der Kassen hängenden Behandler/Gutachter. Muß natürlich nicht eintreffen, aber eine gesunde Skepsis hat noch nie geschadet. Dazu ein Beispiel: Aufgrund einer unklaren Befuindlage mußte bei einem Patienten ein Schädel-CT und eine MRT gemacht werden und es gab beim MRT im Gegensatz zum CT auch mehrere Befunde. Die daraufhin erstellte erste "Verdachtsdiagnose" Astrozytom erwies sich bereits bei einer ersten Überprüfung als falsch. Bei einer späteren Untersuchung durch einen HNO-Arzt aus anderem Anlaß wurde dann dem Patienten eine ambulante NebenhöhlenOP angedient und ein CT sollte gemacht werden. Unerwünschte Nebenwirkung kann in 5% der Fälle ein frühzeitig auftretender Grauer Star sein. Dem Arzt wurden dann die MRT-Bilder ohne Befundbericht gezeigt. Er riet weiter zur OP, hat aber die klar erkennbaren Befunde einer Nebenhöhleninfektion und einer Läsion locker übersehen. So kann man durch "Datenschutz" die Qualität der Mediziner überprüfen. Eins dürfte klar sein: Der HNO-Arzt wollte Geld verdienen.
Majaam 02.05.2010 | 14:22
Ich befürchte, dass die mich in dem Bezugsberuf-welchen ich seit ca 10j. meide, indem ich 1000 andere Jobs mehr schlecht als recht ausgeübt habe-wieder hineinsetzen wollen und das würde mich in der Tat nicht wieder gesund machen.Hoffe also, dass ich sie durch meinen Lebenslauf überzeugen kann und Sie mich meinen Neigungen entsprechend einstufen.Dafür ist eine med-berufl. Reha doch auch da oder?
Gutachterkritikeram 02.05.2010 | 14:54
Nach § 9 SGB IX haben Sie natürlich ein Wunsch- und Wahlrecht. Und Sie sollen selbstbestimmt handeln. Auch müssen Sie den Maßnahmen zustimmen. Aber wie das so ist, klafft zwischen Gesetzeswortlaut und und Umsetzung in die Verwaltungsrealität eine gewaltige Lücke. Nehmen das als Anregung oder Zweitmeinung mit, was Sie hier gelesen haben und suchen Sie professionelle Beratung z.B. bei den Sozialverbänden. Die machen den lieben langen Tag nichts anderes, als die Interessen ihrer Mitglieder gegen die übermächtige und träge Verwaltung durchzusetzen. Das Beharrungsvermögen dieser monströsen Konstrukte ist immens.
Sprengleram 02.05.2010 | 18:19
"Das Beharrungsvermögen dieser monströsen Konstrukte ist immens" Ihr " Beharrungsvermögen " hier im Forum ist nicht nur immens , sondern einfach nur höchst penetrant ....
Gutachterkritikeram 02.05.2010 | 19:26
Die mangelhafte Einsichtsfähigkeit der Akteure in bürokratisch organisisierten Institutionen ist Soziologen bestens bekannt, ebenso das Beharrungsvermögen und die schlimme Krankheit "Novemberfieber". Derartige Systeme sind auch El Dorados der Mobber, die sich gegen jede Veränderung im gewohnten Alltragstrott wehren. Die "Versagensquote" wegen "psychischer Erkrankungen" als Folge von Mobbing ist dort überdurchschnittlich hoch. Insofern zeigen Sie und andere wie richtig meine Ausführungen sind, die Sie und andere so sehr schmerzen müssen, dass Sie zum untauglichen Mittel des Mobbings greifen.
Wolfgangam 02.05.2010 | 20:15
...ohne jetzt den ganzen Psalm gelesen zu haben. Manche schaffen es nicht mal - rein genetisch verhaftet - zu Ihrem Namen im Forum zu stehen ...oder haben 'wir' ein Problem damit, unter demselben Nick etwa als besonders 'toleranter' Datenwechselbalg erkannt zu werden ? ;-) ...so, als wenn die wässrige Meinung von gestern ohne Wert ist, Hauptsache den Samen der Verunsicherung gestreut und sonst ganz tief weggeduckt ! Gruß w. (kwT - ersparen Sie mir den speziellen Texterguss)
Wie ätzendam 03.05.2010 | 09:16
Wie ätzend sind bitte diese sich imemr wiederholenden Beiträgen dieses kranken Menschen?? Es hilft dem Fragesteller ( Wie Maja ja selber nachdrücklich festgestellt hat ) kein bisschen. Lieber Gutachtenkritikter,wie sich sich ja aktuell bezeichnen, man kann ja in den Einträgen der letzten Wochen sehen, das sie sich immer neue lustige Namen ausdenken, der Inhalt aber immer gleich sinnfrei ist. Ich finde es sehr schade, das diese Müllbeiträge nicht gelöscht werden,sondern das diese Hasstiraden hier noch gefördert werden. Was soll bitte damit bezweckt werden??
Majaam 03.05.2010 | 18:01
Vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag Herr "Experte", ich werde Ihrer Empfehlung folgen und hoffe, dass das ATZ nach meinen Fähigkeiten und Fertigkeiten und Berücksichtigung meiner beruflichen Neigungen, eine Lösung für die bisher chaotische Berufslaufbahn finden wird. Schade ist nur der wirre Forumverlauf der eigentlich für mich so ernsten Angelegenheit und trotzdem auch Danke an "Alle Beteiligten ".Maja
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