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Experten-Antwort

LTA bei unbefristeter EM-Rente

von Chrischi30.06.2022 | 21:41
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschäftige mich derzeit - bei Bezug einer unbefristeten, vollen EM-Rente - mit der Frage, ob und wie ein Wiedereinstieg ins Berufsleben eventuell stattfinden könnte und bin hier über das Thema LTA gestoßen. Ist es richtig, dass einem Versicherten bei Bezug einer unbefristeten, vollen EM-Rente keine LTA genehmigt wird? Falls ja, wie unterstützt die Rentenversicherung solche Menschen, wieder ins Berufsleben einzusteigen? Freundliche Grüße

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "Valzuun".

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7 Antworten

KSCam 30.06.2022 | 22:16
Wieso sollte die DRV jemanden der unbefristet voll em ist, also keine 3 Std. Am Tag arbeiten kann beim Einstieg ins Berufsleben unterstützen? Für den ist in aller Regel das Berufsleben beendet.
Freitagam 01.07.2022 | 07:27
Wenn die DRV nicht freiwillig diese Unterstützung leistet, dann wird sie eben durch die Sozialgerichtsbarkeit dazu angehalten. Denn ein Gutachten zur Erwerbsfähigkeit ist auch nur eine Momentaufnahme und nicht unbegrenzt anzuwenden. Das Gericht bedient sich dabei eines eigens dazu befähigten Gutachters, wenn es dies für notwendig erachtet. Die DRV ist da schon öfters wieder auf dem Boden der rechtlichen Realität zurückgeholt worden.
Blöde Frage, und das für einen Experten...am 01.07.2022 | 07:56
Warum sie das sollte? Haben Sie schon mal bei etwas von Solidargemeinschaft gehört? Von Beitragszahlern? Von der Rentenkasse? Jeder Gutachter kann irren, fast jeder Krankheitsverlauf kann eine unerwartete Wendung nehmen. Es wirkt beinahe wie eine Ideologie oder Gehässigkeit, hierzu behaupten, dass wir einmal em war das gefälligst auch bleiben muss, und ihm dafür trotzdem regelmäßig zu unterstellen, er wäre es nicht und die Sache zu überprüfen. Rein logisch wäre es dann zwingend erforderlich Menschen auch beim Ausstieg und Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu unterstützen. In anderen Ländern ist das bereits so ungefähr klar geworden?
Valzuunam 01.07.2022 | 08:00
Eine unbefristete, volle EM wird geleistet wenn man alle Hoffnung auf Wiedereingliederung hat fahren lassen. Eine LTA hat deshalb auf den ersten Blick keine Aussicht auf Erfolg - was aber Voraussetzung für die Gewährung ist. In dem äußerst selten Fall, dass sich die Prognose als falsch erweist, und nach (neueren) medizinischen Erkenntnissen doch (wieder) die realistische Aussicht besteht über eine LTA die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, werden Sie diese auch bekommen. Ein Wunschtraum oder die vage Hoffnung sind jedoch nicht ausreichend.
Dropsam 01.07.2022 | 08:14
Zitat von Blöde Frage, und das für einen Experten... anzeigenausblenden
Es ist ja auch nicht so, dass man aus der Erwerbsminderung nicht mehr heraus kommt, nur muss man das selbstständig quasi als Einzelkämpfer machen, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit helfen dabei nicht wirklich. Da kann man hier nur wiederholt das Pilotprojekt der Rentenunschädlich en Arbeitserprobung für EMRentner ansprechen, zu dem es jedoch nur ziemlich wackelige Aussagen seitens der Rententräger gibt. Es wird vom Experten dazu geraten, sich dafür direkt an den Rententräger zu wenden.
Renaam 01.07.2022 | 08:57
Erwerbsminderungsrente: Wer schafft`s zurück ins Arbeitsleben? Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) sollen den Einkommensausfall bei längerer Krankheit abfangen. Sie sind häufig zunächst befristet, um die Rückkehr ins Arbeitsleben zu unterstützen. Dies gelingt allerdings sowohl bei Personen mit unbefristeter als auch mit befristeter Rente nur zu ca. 8 bzw. 9 Prozent. Das sei „ein Hinweis darauf, dass der Anreiz für einen Wiedereinstieg bei Zeitrenten nicht höher als bei unbefristeten Renten ist“, heißt es im aktuellen Altersübergangsreport aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). https://idw-online.de/de/news793427 Altersübergangs-Report https://duepublico2.uni-due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepu…
falscham 01.07.2022 | 09:50
Es ist nicht richtig, dass bei Vorliegen einer dauerhaften EM keine LTA geleistet werden. Und das liegt schon alleine daran, dass auch die Maßnahmen in einer WfbM zur LTA zählen. Wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder arbeiten wollen, dann stellen Sie doch einen LTA-Antrag und legen Sie aktuelle Befunde bei. Die DRV wird den Antrag nicht automatisch ablehnen, sondern Ihre Erwerbsfähigkeit überprüfen. LTA werden nur dann bewilligt, wenn die DRV zum Schluss kommt, dass Sie nicht mehr voll erwerbsgemindert sind. Und das ist der Haken an der Geschichte: Sie gehen das Risiko ein, den Status "(voll) erwerbsgemindert" und damit die Rente zu verlieren und bekommen dann vielleicht keine Arbeit.
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