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Experten-Antwort

LTA Übergangsgeld Umschulung

von Olga L.18.12.2024 | 11:20
367 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird für das Übergangsgeld das letzte Gehalt berücksichtigt? Wie ist es wenn man nur bis zum 15.9 angestellt war, ist ja die hälfte vom eigtl. Lohn? Ich war die letzten 5 Wochen bei meinem Arbeitgeber krankgeschrieben und bekomme seitdem Alg1

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olga L.,

 

wurde in den letzten 3 Jahren vor Beginn der LTA eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, so wird grundsätzlich eine sogenannte Vergleichsberechnung durchgeführt. Das bedeutet, dass regelhaft Ihr letztes Entgelt aus einem 4-wöchigen Bemessungszeitraum mit einem fiktiven Entgelt verglichen wird. Das fiktive Entgelt hängt von Ihrer höchsten beruflichen Qualifikation ab. Sowohl aus dem fiktiven als auch aus dem tatsächlichen Entgelt wird eine Berechnungsgrundlage ermittelt. Die höhere der beiden Berechnungsgrundlagen ist maßgebend für die weitere Übergangsgeld-Berechnung. Dies gilt in der Regel selbst dann, wenn Sie unmittelbar vor der LTA Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen haben.

 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom oben beschrieben Vorgehen. Zu solchen Fällen können wir mangels Kenntnis des konkreten Einzelfalls keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Dies ist in diesem Forum auch schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche Auskunft kann nur die Sachbearbeitung Ihrer zuständigen Rentenversicherung erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Königam 18.12.2024 | 13:56
Nein es gibt keine besondere Hotline für spezielle Anfragen. Wenden Sie sich an die Kontaktdaten Ihres zuständigen Rententrägers. Die können Sie im Internet und in den Ihnen bisher von der Rentenversicherung übersendeten Unterlagen finden. Weiterhin können Sie auch online Kontakt aufnehmen. https://eantrag.deutsche-rentenversicherung.de/ea-eantrag-nx/for… P.S. In der Regel werden Rückfragen nicht vom Experten beantwortet.
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