Hallo Olga L.,
wurde in den letzten 3 Jahren vor Beginn der LTA eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, so wird grundsätzlich eine sogenannte Vergleichsberechnung durchgeführt. Das bedeutet, dass regelhaft Ihr letztes Entgelt aus einem 4-wöchigen Bemessungszeitraum mit einem fiktiven Entgelt verglichen wird. Das fiktive Entgelt hängt von Ihrer höchsten beruflichen Qualifikation ab. Sowohl aus dem fiktiven als auch aus dem tatsächlichen Entgelt wird eine Berechnungsgrundlage ermittelt. Die höhere der beiden Berechnungsgrundlagen ist maßgebend für die weitere Übergangsgeld-Berechnung. Dies gilt in der Regel selbst dann, wenn Sie unmittelbar vor der LTA Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen haben.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom oben beschrieben Vorgehen. Zu solchen Fällen können wir mangels Kenntnis des konkreten Einzelfalls keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Dies ist in diesem Forum auch schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche Auskunft kann nur die Sachbearbeitung Ihrer zuständigen Rentenversicherung erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung