Hallo Bruce,
auch wir können Sie in dieser Angelegenheit nur an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger verweisen, da es ohne Vorkenntnisse zu bereits durchgeführten Maßnahmen und Ihren gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich ist, ins Blaue hinein eine Auskunft zu geben. Möglichkeiten gibt es sehr viele, ggf. auch an anderen Bildungseinrichtungen als den zur Verfügung stehenden BfWs.
Ein Reha-Fachberater Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers ist hier der richtige Ansprechpartner, dieser hat auch den bestmöglichen Überblick über regionale Möglichkeiten der adäquaten Weiterführung Ihrer beruflichen Rehabilitation. Schließlich sind LTA-Maßnahmen keine "Fließband"-Arbeit, sondern vielmehr individuell für den Versicherten angepasste Maßnahmen unter Abwägung aller Voraussetzungen/Gegebenheiten/Interessen des Einzelfalls.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung