Bei dem Bescheid, den Sie erhalten haben, handelt es sich um einen sogenannten Vermittlungsbescheid.
Ein in diesem Zusammenhang möglicher Einarbeitungszuschuss setzt nicht voraus, dass Sie
sich arbeitslos melden.
Auch wenn Sie ohne Unterstützung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters eine "leidensgerechte" Tätigkeit
finden, können Sie bzw. der (neue) Arbeitgeber sich mit dem zuständigen Rehafachberater in Verbindung
setzen. Ob und ggf. in welcher Höhe ein Einarbeitungszuschuss in Frage kommt, ist von den Umständen des
Einzelfalls abhängig.
Sofern es um Leistungen wie Umschulungen, Weiterbildungen oder sonstiges handelt,
können diese - unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - auch unabhängig von einem
Einarbeitungszuschuss unterstützt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rehafachberater in Verbindung zu setzen.