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Experten-Antwort

LTA Bewilligt oder nicht?

von Lexbe20.11.2014 | 09:33
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Habe gestern hier schon die Frage gestellt, ob es möglich ist, einen Antrag zu LTA zurückzuziehen und bei einem anderen Kostenträger neu zu stellen! DAAAAANKEEE für die Hilfe, somit wirft es für mich allerdings die nächste Frage auf: Ist mein Antrag denn jetzt bewilligt oder nicht? Wird er speziell auf ein bestimmtes Berufsziel bewilligt? Zur Erklärung: in dem Gespräch mit dem Reha Berater der Bundesagentur für Arbeit habe ich den Wunsch geäußert, soziale Arbeit zu studieren. Da das aber nicht gefördert wird, steht nun ein neuer Beratungstermin an. Der Berater sagte, wenn ich weiterhin an dem Wunsch des Studiums festhalte, wird er den Antrag ablehnen. ( Ich bin Erzieherin mit 15 Jahren Berufserfahrung und benötige aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen einen Beruf, in dem ich nicht nur sitzen, nicht nur stehen und nicht nur gehen muss. Da wäre ja das Berufsfeld des Sozialarbeiters doch ganz gut. Außerdem möchte ich gern weiterhin im sozialen Bereich tätig sein.) Nun habe ich aber gesehen, dass im BFW Heidelberg der Studiengang Soziale Arbeit(3 jährig) angeboten wird! Leider ist Heidelberg aber ganz und gar nicht standortnah, und ich würde es gern ortsnah an einer FH studieren. Nun meine Fragen: 1. Wie sollte ich am besten vorgehen, um evtl. doch noch zu meinem Ziel zu kommen? 2. Ist mein LTA im Rahmen beruflicher Reha nun bewilligt oder nicht? 3. Soll ich den Antrag auf Studium in Heidelberg beim BFW stellen um dann im Anschluss das persönliche Budget zu beantragen( 2 Kinder unter 10 Jahren). 4. Widerspruch??? Ich würde mich wirklich über ihre Hilfe freuen!!! Vielen Dank schon mal!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lexbe,

Ihre Fragen sind leider zu komplex und individuell, um hier im Rahmen dieses Forums eine sachgerechte Antwort geben zu können. Ich denke ein persönliches Gespräch mit Ihrem Rehafachberater zu Ihren Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten wäre hier deutlich zielführender. Mein Rat daher: Wenden Sie sich nochmals an Ihren zuständigen Rehafachberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Lexbeam 20.11.2014 | 11:17
Lieber Experte, leider ist es so, dass mein zuständiger Reha Berater meinem Wunsch nicht zustimmt und sagt, dass wenn ich weiterhin an dem Studium festhalte, er den Antrag ablehnt. Ich hatte gehofft, dass sie vielleicht noch einen guten Rat für mich haben, wie ich vorgehen kann, um das Studium doch noch genehmigt zu bekommen? Vielen Dank für ihre Mühe
Feliam 20.11.2014 | 12:08
Alle Leistungsträger, die berufliche Reha-Maßnahmen erbringen, haben sich an bestimmte Rahmenbedingungen, die die Maßnahme erfüllen muss, zu halten. In der Regel ist es so, dass bei Umschulungen und Weiterbildungen Maßnahmen bis zu einer Zeitdauer von max. 2 Jahren gefördert werden. D.h. dass Ihr Rehaberater im Gespräch Ihnen wahrscheinlich andere förderbare Vorschläge unterbreiten wird. Und wenn Sie diese alle nicht akzeptieren können oder wollen und an der 3-jährigen Ausbildung festhalten, muss dies abgelehnt werden, da mehr als 2-jährige Ausbildungen eben nicht gefördert werden können. Es ist grundsätzlich schon so, dass bei Ihnen der Rehabedarf offenbar gegeben ist, aber über die geeignete Maßnahme hat der Leistungsträger auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu entscheiden.
Lexbeam 20.11.2014 | 13:22
Danke Feli! Genau das war auch die Begründung des Beraters, Nun ist es aber so, dass ein Studium an der FH lediglich ein Semesterticket in Höhe von 230,64€ pro Semester kosten würde, somit die gesamten Kosten für das Studium sich auf 1385,84 € beliefen. Ich denke die Kosten in einem BFW liegen Kalendertäglich schon bei ~70€ ?! Den Grund der Wirtschaftlichkeit sehe ich in diesem Falle nicht erfüllt! Nun ja, vielleicht ist das PERSÖNLICHE BUDGET ja noch eine Möglichkeit für mich?
Schadeam 20.11.2014 | 15:03
Auch als Erzieher gibt es Arbeitsplätze bei denen man in wechselnden Körperhaltungen arbeiten kann , z.b bei der Anleitung von Behinderten in Werkstätten, in Internaten, etc..... Aber wenn es denn ein Studium sein muss, dann gehen Sie per Widersruch gegen eine Ablehnung vor und klagen notfalls vor dem SG um Ihr gutes Recht, bzw. das was Sie dafür halten.
KSCam 20.11.2014 | 19:21
Die Alternative zum staatlich geförderten und finanzierten Studium wäre die Eigeninitiative. Wenn es Ihnen sonst keiner zahlt, können Sie Ihre Träume ja auch mit Eigenmitteln verwirklichen.
???am 21.11.2014 | 09:20
Persönliches Budget ist keine Leistung für sich sondern nur eine Finanzierungsart. Sie müssen also erstmal einen grundsätzlichen Leistungsanspruch haben (z.B. auf die Förderung Ihres Studiums) und können sich dann raussuchen, ob die Rechnungen von der DRV direkt gezahlt werden oder Sie sich monatlich einen Pauschalbetrag zahlen lassen, mit dem Sie dann "frei" wirtschaften können.
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