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LTA genehmigt von DRV nicht ausgeschöpft wegen Langzeit AU, jetzt Widerspruchsverfahen zum abgelehnten EMR-Antrag, was nun?

von Klara5105.06.2019 | 19:15
116 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich hbae im vorigen Jahr Sep. 18 eine LTA von der RV genehmigt beklommen, konnte aber diese LTA nicht auschöfen bzw. antreten, da ich seit Sep 2017 schon durchweck Au bin. Jetzt habe ich ein Widerspruchsverfahren zur EMR zu laufen. Da mein Antrag auf EMR vom Sep. 2018 in 1. Instanz abgelehnt wurde. Nun gilt die LTA noch bis zum Sep. 19. Welche Auswirkungen hat das nun auf mein Widerspruchsverfahren der EMR? hat es überhaupt eine Auswirklung bei nicht ausschöpfung der LTA? Gruß Klara51

6 Antworten

???am 06.06.2019 | 07:43
Nein, das hat keine Auswirkungen.
Klara51am 06.06.2019 | 19:23
Ich wollte nur wissen, ob das auswirkungen auf den EMR-Antrag hat bzw. auf das Widerspruchsverfahren der EMR. Gruß
DRVam 06.06.2019 | 19:31
Genau das kann Ihnen doch niemand, ohne genaue Kenntnisse über Ihren Gesundheitszustand und den den Inhalt des Widerspruchsverfahrens sagen. Das werden Sie so akzeptieren müssen.
Klara51am 07.06.2019 | 17:44
Ja dann soll mich doch die RV zum Gutachter schicken, dann weiß man genau wie mein Gesundheitszustand ist. Außerdem steht das auch im letzten Reha-Entlassungsbericht drin vom Dez.2018. Da steht ausführlich drin, das ich zur Zeit nicht Erwerbsfähig bin. Aber anscheihnend hat die RV das übersehen oder erst garnicht gelesen. Die haben nur gesehen, das meine Vorversicherungszeiten nicht vollständig sind und somit habe ich die Bedingungen nicht erfüllt. Gruß Klara
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