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Experten-Antwort

Lta genehmigt/ welcher Geldbezug?

von Neu hier24.09.2024 | 14:57
400 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, meine RV hat meine LTA genehmigt. Im Schreiben steht aber nichts drin zwecks welchen Geldbezuges (Weiterhin KG oder ÜG)....? Zu mir: Eine ambulante Reha habe ich bereits hinter mir und dafür ÜG bekommen. Danach wieder KG bis jetzt... Ich bin noch angestellt nur krankgeschrieben. Woher weiss ich jetzt welches Geld ich beziehe? Es steht ja nichts im LTA Bescheid.. bitte um Antwort direkt von der Deutschen RV ! Lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.09.2024 | 06:53

Hallo,

 

für alle Fragen zum Übergangsgeld wegen LTA wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Reha-Fachberater/in. Einzelfragen zur Berechnung des ÜG können hier leider nicht beantwortet werden, da es ich um ein anonymes Forum handelt.

 

3 Antworten

Du meine Güteam 24.09.2024 | 15:13
Anmerkung: dies ist ein anonymes Forum. Es kann nicht auf Einzelfälle eingegangen werden, schon gar nicht rechtssicher.
Ralpham 24.09.2024 | 15:21
Mit Beginn der LTA steht dir Übergangsgeld zu. Dann ist deine AU beendet so wie in einer medizinischen Rehabilitation, da die Rentenversicherung Leistungsträger ist. Achte darauf, dass dir die Formulare für die Krankenversicherung geschickt werden, mit der die Krankenversicherung vom Beginn der Leistung informiert wird. Manchmal wird es nämlich nicht zugesandt, weil was nicht korrekt läuft. Achte darauf, dass die Krankenversicherung in jedem Fall informiert ist auch und besonders, wenn dir irgendeine Berufsorientierung der Maßnahme vorangestellt wird. Die Berufsorientierenden Maßnahmen werden nämlich manchmal vorangestellt, um von irgendwelchen Psychologen und Sozialmedizin Pseudogutachten erstellen zu lassen ohne die Krankenversicherung zu informieren, um dann die eigentliche Leistung zu vermeiden. Sei besoders wachsam, wenn Du in NRW lebst.
KSCam 24.09.2024 | 15:40
Bei LTA Maßnahmen werden diese in aller Regel mit einem Rehafachberater besprochen, der wird Ihnen Informationen zum ÜG geben. Es gibt aber auch LTA Maßnahmen ohne ÜG, z.B. wenn Sicherheitsschuhe oder technische Hilfen (höhenverstellbarer Schreibtisch, etc) bewilligt werden. Bei Kursen, Lehrgängen oder einer Umschulung gibts hingegen ÜG:
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