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Experten-Antwort

LTA in Aussicht gestellt, aber geplante Weiterbildung als gefährdend eingestuft

von Covodex24.08.2019 | 16:32
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Situation in Kürze: Ich bin von Beruf pharmazeutisch-technischer Assistent, leide aber an einer Suchterkrankung. Anfang letzten Jahres habe ich eingesehen dass es so nichtmehr weitergehen kann, habe meine Stelle in einer Apotheke gekündigt und mich in eine stationäre Reha-Einrichtung begeben. Nun ist ja vollkommen klar dass ich mit meiner leider nie vollständig heilbaren Erkrankung nichtmehr in der Pharmaziebranche arbeiten sollte; und da der PTA-Beruf eben auch ganz speziell auf diese Branche zugeschnitten ist hat die RV auch nicht lange überdenken müssen ob mir LTA in Aussicht gestellt werden sollte - den Bescheid über die in Aussichtstellung erhielt ich einen Monat später. Ich würde nun gerne eine Weiterbildung zum Chemietechniker im Fachbereich Biochemie absolvieren - so könnte ich zum einen auf meiner bisherigen Ausbildung aufbauen, zum anderen aus der mich gefährdenden Branche herauskommen. Anfang diesen Monats habe ich die Details hierzu dem für mich zuständigen Rehafachberater zukommen lassen. Gestern erhielt ich nun postalisch eine Ablehnung meines Antrags, mit der Begründung dass ein mögliches Einsatzfeld des Chemietechnikers in der Pharmabranche liegt und ich über diese Weiterbildung somit mich gefährdenden Zugang zu Suchtmitteln bekommen könnte. Diese Begründung ist in meinen Augen unsinnig; zum einen habe ich den Fachbereich Biochemie deshalb gewählt weil die Einsatzmöglichkeiten hier viel eher in der Lebensmittelindustrie und bei Biotech-Unternehmen liegen. Die einzige Pharmabranche die an diesem Schwerpunkt interessiert sein könnte beschäftigt sich mit Genetik und biotechnischen Präparaten wie Impfstoffen etc.; für andere Zweige wie die Produktion von Grundstoffen und anderen in denen ich tatsächlich den befürchteten Zugang zu Suchtmitteln erhalten könnte gibt es andere Fachbereiche wie Produktions-, Labor- oder Betriebstechnik. Genausogut könnte die RV auch bei einer Fachkraft für Lagerlogistik argumentieren dass diese ja auch bei einem Pharmabetrieb wie Pfizer Zugang zu Suchtmitteln erhalten könnte. Zum anderen habe ich meine Branche ja selbstständig aus freiem Willen heraus verlassen; ich habe mir keine juristischen Fehltritte geleistet und habe die Stelle in Absicht mein Leben zu ändern gekündigt. Der Gedanke nach der Weiterbildung den gleichen Fehler nocheinmal zu begehen indem ich wieder eine solche Stelle annehme liegt mir fern. Ich bin nun zugegebenermaßen ordentlich deprimiert; ich fühle mich im Fachbereich Chemie so fähig und zufrieden dass eine Umschulung in ein gänzlich anderes Arbeitsfeld für mich nicht infrage kommt. Diese Weiterbildung ist dabei so ziemlich die einzige Möglichkeit die mir bleibt, um aus dem PTA noch etwas zu machen. Sie ist mir so wichtig dass ich dafür auch vor ein Sozialgericht ziehen würde, aber da der Lehrgang schon im Frühjahr nächsten Jahres beginnt würde sich daraus sicher eine möglicherweise mehrjährige Wartezeit ergeben die auch meine Abstinenzmotivation gefährden würde. Ich werde nun natürlich Widerspruch einlegen, habe aber im Augenblick kaum Hoffnung damit etwas verändern zu können - letztendlich sucht die RV ja ganz bewusst nach Argumenten mit denen sie dieser Investition aus dem Weg gehen können. Ich frage nun schlicht und ergreifend nach Ideen und Tipps die meinen Widerspruch aussagekräftiger machen könnten und was ich darüber hinaus vielleicht noch tun könnte. Die Idee mich an den VDK zu wenden ist mir bereits gekommen; vielleicht hat jemand der Anwesenden ja noch andere Ideen. Ich bin für jeden Vorschlag sehr dankbar. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Covodex,

wie bereits im Forum zum Ausdruck gebracht wurde, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen.

Inhaltliche Argumente, wie Sie diesen in Ihrem speziellen Fall begründen können, um damit möglicherweise Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen, kann ich Ihnen hier in diesem Forum nicht liefern.

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10 Antworten

Besser nichtam 24.08.2019 | 16:57
Die Rentenversicherung schätzt das völlig richtig ein, Sie sollten die Finger von jeglichen Laboren lassen mit Ihrer Vorgeschichte. Synthetische Drogen sind auf dem Vormarsch und wer in Chemie halbwegs bewandert ist, kann sowas bereits "basteln". Und genau Chemietechniker sind es, die in Waschküchenlabors solches Zeug en massé herstellen. Auch wenn Sie sich auf Biochemie festgelegt haben, die Wahrscheinlichkeit mit so einer Tätigkeit wieder in sowas reinzurutschen ist zu groß. Wenn Ihnen eine LTA bewilligt ist, sind die Möglichkeiten für etwas völlig anderes doch recht groß.
???am 24.08.2019 | 18:17
Wenn Ihnen die Entscheidung der DRV nicht passt, legen Sie Widerspruch und später Klage ein. Grundsätzlich haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das gilt aber nur für gesundheitlich passende Berufe. Sie sollten sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie es weitergeht, wenn Sie auch vor Gericht Ihre Wunschvorstellung nicht durchsetzen können.
Covodexam 24.08.2019 | 18:44
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Ja, da liegt ein Knackpunkt der mich schon jetzt beschäftigt. Meine Fixierung auf diese Weiterbildung ist nicht einfach nur Trotz oder Starrköpfigkeit; ich kann mir wirklich nicht vorstellen in einem gänzlich anderen Bereich zu arbeiten. Für Chemie, speziell Biochemie, brennt meine Leidenschaft schon seit meiner Kindheit. Ein Studium blieb mir verwehrt weil ich schon in meiner Jugend noch vor den Suchtproblemen starke psychische Probleme hatte und kein Abitur abgeschlossen habe. Natürlich könnte ich auch einfach sagen ich werde jetzt Schreinergeselle oder irgendetwas anderes, aber ich bin mir recht sicher dass dies erst recht nicht förderlich für meine Abstinenz wäre - schon zuvor war einer der Hauptauslöser für meinen Konsum die Unzufriedenheit mit meinem Leben. Ein Beruf der mich nicht interessiert wird mich mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in dieses Muster zurückfallen lassen. Ich befürchte also, wenn es wirklich hart auf hart kommt und ich mit dieser Weiterbildung keine Chance habe, werde ich es darauf ankommen lassen müssen und wieder zurück in meinen alten Beruf gehen. Lieber kämpfe ich mit meinen Problemen, als jeden Morgen todunglücklich an einen Arbeitsplatz zu gehen der mir nichts bietet. Nebenbei bemerkt, vielleicht ist das jemandem der mit Chemie und Laboren nichts anfangen kann nicht klar, aber es ist ein gewaltiger Unterschied ob in einem Labor mit Betäubungsmitteln oder eben nicht gearbeitet wird. Labore sind für mich Alltag und wirken sich nicht auf mein Suchtproblem aus, das kann ich nach mehrjähriger Erfahrung mit Sicherheit sagen. Nicht das Labor würde das Problem darstellen, sondern der Zugang zu Betäubungsmitteln - welche es in Laboren in denen ich gedenke zu arbeiten einfach nicht gibt. Aber bitte, zurück zu meiner Fragestellung. Ich bin für Ihre Ratschläge und Ansichten dankbar, aber eigentlich fragte ich nach Vorschlägen wie ich meine Aussichten auf einen erfolgreichen Widerspruch erhöhen könnte.
Hoffnungslosam 24.08.2019 | 21:33
Die einzige sinnvolle Antwort die ein Außenstehender geben kann, ist Widerspruch und ggf. Klage. Das wurde auch schon so genannt. Alles andere wäre spekulativ und damit auch nicht hilfreich. Ehrlich gesagt, kann ich die Hoffnung auch nicht nachvollziehen, in einem offenen Rentenforum eine Antwort auf ein individuell medizinisches Problem und dessen Auswirkungen auf eine LTA zu erwarten.
Keine Wunderam 25.08.2019 | 11:17
Sie können sicher sein. Auch der VdK kann keine Wunder vollbringen.
Covodexam 25.08.2019 | 11:35
Das wäre natürlich schade; denn eine derartige Förderung steht mir definitiv zu. Bevor ich aber finanzorientierte Versicherungsgutachter über meinen Lebensweg entscheiden lasse, werde ich wohl meine anvisierte Weiterbildung mithilfe des Aufstiegs-Bafög finanzieren. Vielleicht kann ich mit dem Gang vor ein Sozialgericht nachträglich die mir dadurch entstehenden Schulden reduzieren da mir die Teilhabeleistungen tatsächlich zustanden, wenn nicht muss ich das wohl akzeptieren. Auch wenn hier jetzt nicht wirklich etwas hilfreiches dabei war danke ich Ihnen dennoch für ihre Zeit.
KSCam 25.08.2019 | 15:57
Wenn Ihnen die Förderung durch die DRV definitiv zusteht, wird es Ihnen spätestens der Richter am Sozialgericht bestätigen. Scheitert die Klage, dann wissen Sie dass es Ihnen definitiv nicht zustand. So einfach ist, es hängt alles vom Ausgang des WS und Klageverfahren ab. Das wurde Ihnen bereits mit der 1. Antwort gesagt und das Nachbohren hätten Sie sich sparen können.
Covodexam 25.08.2019 | 17:45
Wenn sie sich meine ursprüngliche Fragestellung vielleicht nochmal durchlesen merken Sie sicherlich dass es mir eigentlich um etwas anderes ging. Ich sehe meine eigentliche Frage damit als beantwortet; offensichtlich hat niemand einen Vorschlag der über meine bisherigen Ideen hinausgeht. Vielen Dank nochmal für Ihre Zeit.
Schadeam 25.08.2019 | 18:37
Ohne Förderung über LTA stehen Ihnen viele Wege offen: eigenfinanzierte Fort- oder Weiterbildung, Lehrgänge, Studium neue Berufsausbildung, etc
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