Guten Morgen,
zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, ob die LTA-Leistung später fortgeführt werden kann oder ob sie aufgrund der Arbeitsunfähigkeit jetzt direkt abgebrochen werden muss. Eine 6-wöchige Weiterzahlung des Übergangsgeldes ist nicht angezeigt, wenn die LTA-Leistung direkt abgebrochen wird.
Hinsichtlich des Anspruches auf Krankengeld setzen Sie sich bitte mit der Krankenkasse in Verbindung. Eine Prüfung des Anspruchs kann hier im Forum nicht erfolgen.
Freundliche Grüße