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Experten-Antwort

Lta, Krank evtl Abbruch

von Gröbel23.05.2019 | 11:38
487 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meiner gesundheitlich & finanziellen Situation. Derzeit bin ich in einer Lta Maßnahme seit ein paar Monaten. Vorher habe ich keinerlei finanzielle Einkünfte gehabt, weil meine Ehepartnerin zu viel verdient hat und ich somit kein Anspruch auf Leistungen beim Arbeitsamt oder ähnliches hatte. War auch über sie familienversichert. Derzeit beziehe ich Übergangsgeld und bin wieder pflichtversichert. Das Übergangsgeld wurde über meine Leistungsgruppe bzw. einem fiktiv errechneten Lohn errechnet. Soweit so gut. Nun bin ich wieder krank und voraussichtlich wird es so kommen, dass ich die LTA Maßnahme auf längere Zeit nicht wieder aufnhemen kann. Wie sieht es diesbezüglich nun finanziell aus. Es ist mir klar, dass dann das Krankengeld ausläuft und ich höchstens für die Dauer von 6 Wochen noch Übergangsgeld bekäme. Danach würde das Krankengeld greifen? Ich habe doch aber vor der Maßnahme mehrere JAhre keine versicherungspflichtige Arbeit gehabt und nur einen Mini-Job gehabt. Können Sie mir da weiterhelfen. Ich habe Angst, dass man mir bei meinem Maßnahmeträger noch unterstellt, ich hätte das absichtlich gemacht, was weiß Gott nicht meine Absicht war. Würde nur ganz gerne wissen, wie es danach nun weitergeht? Vielen Dank Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, ob die LTA-Leistung später fortgeführt werden kann oder ob sie aufgrund der Arbeitsunfähigkeit jetzt direkt abgebrochen werden muss. Eine 6-wöchige Weiterzahlung des Übergangsgeldes ist nicht angezeigt, wenn die LTA-Leistung direkt abgebrochen wird.

Hinsichtlich des Anspruches auf Krankengeld setzen Sie sich bitte mit der Krankenkasse in Verbindung. Eine Prüfung des Anspruchs kann hier im Forum nicht erfolgen.

Freundliche Grüße

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3 Antworten

Gröbelam 23.05.2019 | 11:45
ich meinte natürlich am Ende des Ersten Absatz, dass es mir klar ist, dass das Übergangsgeld dann ausläuft, nicht das Krankengeld. Denn Krankengeld hab ich ja noch nie bezogen. Danke Michael
???am 23.05.2019 | 13:37
Da Sie während der Teilnahme an eine LTA in der KV pflichtversichert sind, entsteht natürlich auch wieder ein Krankengeldanspruch. Wegen Höhe u.ä. sollten Sie Ihre Krankenkasse fragen.
Gröbelam 23.05.2019 | 13:49
Ich hatte die Vermutung, dass man dafür "vor" der LTA Maßnahme gearbeitet haben muss. Ich hab mich ehrlich gesagt bisher nicht getraut nachzufragen, weil ich finde, dass es in meinem Fall derzeit für Außenstehende richtig kalkulierend aussehen kann. Da ich leider in meiner Maßnahme so einige getroffen habe, die tatsächlich kalkulierend von Maßnahme zu Maßnahme springen.......bin halt echt verunsichert
Deutsche Rentenversicherung
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