Sehr geehrte Leser,
ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen.
In meinem Beruf (IT-Kaufmann/Informatikkaufmann) benötige ich jedoch regelmäßig aktuelle Literatur zum weiterbilden und nachschlagen.
Kann ich eine Kostenübernahme für solches Arbeitsmitteln (hier Fachliteratur) im Voraus beantragen, oder kann ich das Arbeitsmitteln zunächst kaufen und dann den Kaufpreis gegen Belegt direkt von der Deutschen Rentenversicherung Bund erstattet bekommen?
Oder müsste mir die Einrichtung in der das Eingangsverfahren für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde die Kosten für solche Arbeitsmittel übernehmen oder erstatten?
Ich habe das hier überflogen
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Ich habe eine psychische Beeinträchtigung, derzeit keine wesentlichen körperlichen Beeinträchtigungen.
Oder muss ich mich mit meiner Frage an meinen REHA-Berater bei der DRV wenden bzw. ist überhaupt grundsätzlich eine solche Übernahme von möglichen Kosten in irgend einer Form vorgesehen bei LTA?