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Experten-Antwort

LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) und Arbeitsmaterial

von Ratloser10.05.2022 | 07:37
290 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Leser, ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. In meinem Beruf (IT-Kaufmann/Informatikkaufmann) benötige ich jedoch regelmäßig aktuelle Literatur zum weiterbilden und nachschlagen. Kann ich eine Kostenübernahme für solches Arbeitsmitteln (hier Fachliteratur) im Voraus beantragen, oder kann ich das Arbeitsmitteln zunächst kaufen und dann den Kaufpreis gegen Belegt direkt von der Deutschen Rentenversicherung Bund erstattet bekommen? Oder müsste mir die Einrichtung in der das Eingangsverfahren für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde die Kosten für solche Arbeitsmittel übernehmen oder erstatten? Ich habe das hier überflogen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Ich habe eine psychische Beeinträchtigung, derzeit keine wesentlichen körperlichen Beeinträchtigungen. Oder muss ich mich mit meiner Frage an meinen REHA-Berater bei der DRV wenden bzw. ist überhaupt grundsätzlich eine solche Übernahme von möglichen Kosten in irgend einer Form vorgesehen bei LTA?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratloser,

leider können wir hier keine pauschalen Aussagen zu der von Ihnen geschilderten Frage erteilen, da unter anderem sehr individuelle Regelungen getroffen werden können.

Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Reha-Fachberaterin bzw. Ihren zuständigen Reha-Fachberater.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

nicht allesam 10.05.2022 | 07:56
In was für einer Maßnahme befinden Sie sich überhaupt? Sie sprechen von einem "Eingangsverfahren". Das deutet auf eine WfbM hin. Dann wäre m.E. die Einrichtung für die Literatur, die Sie für Ihre Teilnahme dort benötigen, zuständig. Ähnliches gilt auch, wenn Sie eine "betreute" Umschulung (Einrichtung) absolvieren sollten. Eine direkte Erstattung von erforderlicher Literatur durch die DRV kommt eigentlich nur bei eigenständig absolvierten Ausbildungen (z.B. Besuch einer Technikerschule ohne weitere Betreuungsangebote) in Frage. Dann ist die Kostenerstattung vorher zu beantragen und es können auch nur zwingend notwendige Anschaffungen übernommen werden. Konkrete Auskünfte zu Ihrer individuellen Konstellation erhalten Sie bei Ihrem Rehafachberater.
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