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Experten-Antwort

LTA Maßnahme nicht erreichbar

von Tinkabell05.01.2024 | 12:06
466 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich habe ein Angebot über die Teilnahme eines 3 monatigen berufliches Trainingszentrums erhalten. Laut zuständigen Rehaberater soll dort u.a. meine Leistungsfähigkeit getestet werden. Nun ist diese Maßnahme jedoch 2 Stunden Fahrzeit von mir entfernt und ein wohnen dort kommt aus privaten Gründen nicht in Betracht. Eine weitere Möglichkeit wird mir nicht geboten nach dem Motto friß oder stirb. Kann ich dagegen was unternehmen? Welche Nachteile bringt es mir, wenn die Rentenversicherung den Fall einfach abschließt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tinkabell,
eine konkrete Aussage zu Ihrer Anfrage können wir hier im Forum leider nicht treffen. Anträge im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden immer individuell bearbeitet. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. 
Sollten Sie das Angebot nicht annehmen wollen, entstehen Ihnen gegenüber der Rentenversicherung keine Nachteile.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass die angebotene Maßnahme Sie unterstützen soll, Ihr (Reha-)Ziel zu erreichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

Fliederam 05.01.2024 | 13:10
Sie haben den Nachteil, dass Sie keine Leistungen erhalten und alles bleibt, wie es jetzt ist. Ich würde Ihnen empfehlen, sich selbst über Alternativen zu informieren, sowohl räumlich als auch inhaltlich, und diese Alternativen mit dem Rehafachberater zu diskutieren.
Oh Mannam 05.01.2024 | 13:36
Das hätten Sie doch mit Ihrem zuständigen Rehafachberater klären müssen. Hier können Sie sicher keine andere Lösung erwarten.
Behindertam 05.01.2024 | 14:15
Hast Du Dich denn nicht vor Ort um eine Leistung gekümmert?sei vorsichtig und erkundige Dich über die Einrichtung, die explizit eine Einrichtung für geistig oder mehrfach Behinderte sein dürfte. Apropos: welsche Einrichtung ist es denn? Bestimmt ein sogenanntes „Berufsförderungswerk „ oder was ähnliches?
Behindertam 05.01.2024 | 14:26
Unsinn bist Du. Troll Dich!
Oh Mannam 05.01.2024 | 14:47
Die Fragen bleiben, aber das war bei Ihrem unsinnigen, polemischen Beitrag ja klar. Mit „behindert“ haben Sie sich ja wenigstens den passenden Wunschnamen gegeben.😂
Behindertam 05.01.2024 | 14:54
Kannst Dir hier alle angucken. Private Bildungsfirmen. Zum Glück gibt es nicht so viele davon. Glücksritter. Private Exklusionsbetriebe, die nur zum Selbstzweck da sind. https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliches-Trainingszentrum-…
Tinkabellam 05.01.2024 | 14:55
Es ist ein BTZ Der Abschlussbericht der medizinischen Reha lt. Auf vollzeit jedoch in einem anderen Beruf. Die Rehaberaterin bietet nur das BTZ an. Auf Nachfrage einer Weiterbildung (1 Jahr) oder neuer Ausbildung verneint sie mit der Begründung, wer weiß überhaupt ob ich das schaffe, das müsste erst mal abgeklärt werden. Eine ähnliche Einrichtung gibt es Wohnortnah nicht. Insgesamt ist die Rehaberaterin die ich bisher nur telefonisch kenne nicht sehr hilfsbereit.
Behindertam 05.01.2024 | 15:17
Zitat von Tinkabell anzeigenausblenden
Das ist das übliche Vorgehen. Die BTZs sind regionale Einrichtungen, die sich normalerweise in den Ballungsräumen ansiedeln. In den östlichen Bundesländern gibt es zum Glück nur äußerst wenige. In Brandenburg nur eines in Cottbus, welches sich allerdings eindeutig an Mehrfachbehinderte wendet. Im Westen richten Sie sich allerdings an Menschen mit psychischen Belastungen eder „von Behinderung bedroht „, machen also jeden zum Zielobjekt. Und in NRW z.B. schicken Sie dann die Versicherten nach Dortmund, nudeln sie dann ein paar Wochen durch um sie dann als nicht rehafähig ind die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Also Vorsicht vor dieser Art von Einrichtungen. Von dem Moment in dem Du sie betrittst, bist Du den Betreibern ausgeliefert, die nicht an Deinem Erfolg teilhaben wollen, sondern „Behinderte“ nach Stückzahl und Leistungstagen versilbern Guck Dir mal die Standorte an.
Tinkabellam 05.01.2024 | 15:45
Ist nicht auf der Liste und ein anderer Anbieter. Dennoch die Frage, kann sich die Rehaberaterin so auf 1 Angebot versteifen und nichts anderes zulassen ? Oder kann ich was dagegen machen?
Vorsichtam 05.01.2024 | 16:49
Bitte lassen Sie sich von den Äußerungen von behindert nicht allzu sehr beeinflussen. Er/sie besitzt eine sehr exklusive Sichtweise auf die Anbieter von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, um es mal freundlich ausdrücken. Nun aber zu Ihrem eigentlichen Problem: Ob tatsächlich nur das BTZ eine für Sie geeignete Maßnahme anbietet, kann hier niemand beurteilen. Sollte das der Fall sein, hat Ihr Berater natürlich Recht. Ich würde Ihnen eine Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit empfehlen. Oder Sie googeln mal nach einer EUTB in Ihrer Nähe und lassen sich dort beraten.
Realistisch bleibenam 05.01.2024 | 17:08
Sie können doch nicht einem „Polemiker“ wie @Behindert in einem anonymen Forum Glauben schenken, nur weil Ihnen das in den Kram passt! Dieser Mensch fällt hier immer mal wieder mit seinen negativen Äußerungen auf. Letztendlich können Sie das nur mit Ihrem Rehafachberater klären, ein @Behindert“ hilft Ihnen dabei sicher nicht und lacht letztendlich über Ihre Naivität.
Mmimiam 05.01.2024 | 17:39
Für mich wäre ein Weg von insgesamt 4 Fahrstunden hin- und zurück unzumutbar. https://www.arbeitsrechte.de/zumutbarer-arbeitsweg/
Behindertam 05.01.2024 | 18:36
Eigentlich ist es einfachst erklärt. Diese Einrichtungen sind regional begrenzt, arbeiten vor allem mit den örtlichen Arbeits- und Inklusionsamt. Wenn Du Kinder hast, schaffst Du es, dein Kind vor langen Schulwegen oder Internen und privaten Behinderteneinrichtungen zu bewahren? Dann wende die gleichen Mechanismen für Dich als volljährig und selbstbestimmt an. Niemand darf Dich als volljährig und selbstbestimmt in eine Betreuung egal ob teilstationär oder gar über Tag und Nacht ohne Festsellungsbescheid der zuständigen Inklusionsämter oder MDK schicken. Diese sogenannten SGB 9 Einrichtungen sind für Behinderte, die Wissen über ihre Behinderung haben. Alle anderen, die unter irgendwelchen Vorwänden in diese Einrichtungen geschickt werden, sind dort ohne Zielfindung. Sie sind einfach nur die Geldbringer für ein paar vorgeschaltete Eignungstests, die sie dann aus irgendwelchen Gründen nicht geeignet und ohne Weiteres verlasse. Von dem Moment an dem Du in die Einrichtung gehst, wird die Einrichtung zu Deinem Problem, da sie aufgrund der Regionalität garkeine weiterführenden Leistungen außerhalb der Region erbringen kann, Dir also überhaupt kein Fortkommen anbieten könnte. Bildungseinrichtungen, egal welcher Art, sind, wenn Sie keine Fortbildungen in den Fortbildungsstufen gem. BBiG (Berufsbildungsgesetz) erbringen, kommunal bzw. regional begrenzt. Selbs wenn Dir eine Eignung für irgendwelche (Hauptschulberufe) Berufsgruppen zugeschrieben würde: wohin gehst Du damit? Es interessiert niemanden in der normalen Arbeitswelt, da diese BTZ, BFW usw. Nirgends bekannte sind. Da erntest Du bestens Kopfschütteln wenn Du bei einem normalen Bildungsanbieter ein Hauszertifikat von einem Trainingszentrum brinst. Ist wertlos im deutschen Bildungssystem. Eignungstests finden im Übergang von der Schule zum Beruf für bis 25- jährige ohne mittlere Berufsbildungsreife statt. Da aber einigen von den raffgierigen Betreibern nicht mehr genug richtige Behinderte nachwachsen, haben sie ihr Ziel auch auf alle anderen gerichtet. Menschen, die nie mit Lern- oder Mehrfachen Behinderungen konfrontiert waren und sich dann den Kümmerern gegenüber nicht wehren können, da sie das deutsche sonderpädagigische Fördersystem garnicht kennen, denn… Wer es kennt oder damit unfreiwillig konfrontiert wird versteht warum die Vereinten Nationen Deutschland seit 10 Jahren aufwordert, Behinderteneinrichtungen zu schliessen
Oh Mannam 05.01.2024 | 23:48
Zitat von Behindert anzeigenausblenden
Behindert schrieb

Eigentlich ist es einfachst erklärt. Diese Einrichtungen sind regional begrenzt, arbeiten vor allem mit den örtlichen Arbeits- und Inklusionsamt. Wenn Du Kinder hast, schaffst Du es, dein Kind vor langen Schulwegen oder Internen und privaten Behinderteneinrichtungen zu bewahren? Dann wende die gleichen Mechanismen für Dich als volljährig und selbstbestimmt an. Niemand darf Dich als volljährig und selbstbestimmt in eine Betreuung egal ob teilstationär oder gar über Tag und Nacht ohne Festsellungsbescheid der zuständigen Inklusionsämter oder MDK schicken. Diese sogenannten SGB 9 Einrichtungen sind für Behinderte, die Wissen über ihre Behinderung haben. Alle anderen, die unter irgendwelchen Vorwänden in diese Einrichtungen geschickt werden, sind dort ohne Zielfindung. Sie sind einfach nur die Geldbringer für ein paar vorgeschaltete Eignungstests, die sie dann aus irgendwelchen Gründen nicht geeignet und ohne Weiteres verlasse. Von dem Moment an dem Du in die Einrichtung gehst, wird die Einrichtung zu Deinem Problem, da sie aufgrund der Regionalität garkeine weiterführenden Leistungen außerhalb der Region erbringen kann, Dir also überhaupt kein Fortkommen anbieten könnte. Bildungseinrichtungen, egal welcher Art, sind, wenn Sie keine Fortbildungen in den Fortbildungsstufen gem. BBiG (Berufsbildungsgesetz) erbringen, kommunal bzw. regional begrenzt. Selbs wenn Dir eine Eignung für irgendwelche (Hauptschulberufe) Berufsgruppen zugeschrieben würde: wohin gehst Du damit? Es interessiert niemanden in der normalen Arbeitswelt, da diese BTZ, BFW usw. Nirgends bekannte sind. Da erntest Du bestens Kopfschütteln wenn Du bei einem normalen Bildungsanbieter ein Hauszertifikat von einem Trainingszentrum brinst. Ist wertlos im deutschen Bildungssystem. Eignungstests finden im Übergang von der Schule zum Beruf für bis 25- jährige ohne mittlere Berufsbildungsreife statt. Da aber einigen von den raffgierigen Betreibern nicht mehr genug richtige Behinderte nachwachsen, haben sie ihr Ziel auch auf alle anderen gerichtet. Menschen, die nie mit Lern- oder Mehrfachen Behinderungen konfrontiert waren und sich dann den Kümmerern gegenüber nicht wehren können, da sie das deutsche sonderpädagigische Fördersystem garnicht kennen, denn…

Wer es kennt oder damit unfreiwillig konfrontiert wird versteht warum die Vereinten Nationen Deutschland seit 10 Jahren aufwordert, Behinderteneinrichtungen zu schliessen

Allein dieser Beitrag bestätigt doch die Unzurechnungsfähigkeit und damit Unglaubwürdigkeit des Schreibers. Wenn jemand diesem Geschwätz Glauben schenkt, ist ihm nicht mehr zu helfen. Warten Sie besser in Ihrem eigenen Interesse die Expertenantwort ab.
Oh Mannam 06.01.2024 | 08:35
Ihre Wortwahl bestätigt Ihren doch stark geminderten Intellekt und damit die vorherigen Aussagen, dass Ihre Beiträge wertlos sind. Im Übrigen haben Sie sich doch selbst in Ihrem Wunschnamen als behindert bezeichnet🤦‍♂️!
Tinkabellam 06.01.2024 | 11:33
Danke erst mal für alle die mir hier helfen wollen. Fakt ist, das ich das Angebot BTZ nicht wahrnehmen kann. Nun scheint es im Moment so, dass mir der bewilligte LTA Antrag überhaupt nichts bringt. Meine Hoffnung lag ja auf eine Fort- oder Aus- Bildung. Ich werde mich wohl als nächstes mit der Argentur für Arbeit auseinandersetzen. Wenn niemand mir das Erlernen eines anderen Berufes finanziert bleibt mir letztendlich ja nichts anderes übrig als in meinen alten Beruf zurückzukehren oder ungelernt irgendein Job anzunehmen. Hier ging es mir darum ob der Rehaberater mir eine Alternative zum BTZ bieten muss oder nicht. Ich bin ja nicht abgeneigt aber es muss ja auch praktikabel sein. Also danke und mal sehen ob das Arbeitsamt mir weiter helfen kann.
Behindertam 07.01.2024 | 19:02
Zitat von Tinkabell anzeigenausblenden
Wie schon gesagt. Es ist eigentlich einfach. Berufsvorbereitung ist im dem isced level 245 zugeordnet - Übergang von der Hauptschule zum Beruf für Menschen ohne Berufsbildungsreife. Berufsfindung ist für Behinderte ohne zuweisbares isced. Google mal „isced Berufsfindung“ und generell „isced Deutschland“. Diese Maßnahmen sind maßgeblich Arbeitsamt bzw. Inklusionsamt-Leistungen und werden von privaten Bildungsanbietern wie BTZ, BBW, BFW oder ähnlichen SGB 9 Einrichtungen für leistungsberechtigte Behinderte mit Feststellungsbescheid erbracht. Diese Firmen sind staatlich nicht anerkannte Firmen, die sich Inklusiv nennen, es aber garnicht umsetzen können, da sie garnicht Teil des allgemeinen staatlichen Bildungssystems sind sondern bestenfalls private Erstzschulen. Einige sind bei den Schulämtern auch als private Ersatzschulen genehmigt, andere arbeiten ohne Genehmigung. Fällt auch dann niemand auf, denn sie zertifizieren ja nichts was mit staatlicher Bildung zu tun hat. Sie verdienen ja gerade an den aus dem staatlichen Bildungssystem ausgegliederten. Wenn Du also mindestens einen mittleren Schulabschluss und eine Erstausbildung hast oder mindestens Fachabitur, bist Du kein „Kandidat“ für irgendwelche private „Bildungseinrichtungen“, die regional mit den Arbeitsämtern zusammenarbeiten und gerne auch mal überregional Privatgeschäfte machen, die dann in den Schreibtischen der Behörde liegenbleiben. Zeig der Rehaberaterin einfach klipp und klar dass Du kein Hauptschulazubi bist. Du kannst Dir alles auch gut gebündelt auf der www.dqr angucken. Menue „Qualifikationssuche und dann die level 1 bis 8 durchforsten oder direkt bei den BvBs in level 1 u 2 oder direkt link https://www.dqr.de/SiteGlobals/Forms/dqr/de/qualifikationssuche/… Lass Dich nicht verscheissern von der Rehaberaterin. Die hat auch nur einen sehr begrenzten Bildungshorizont. Und: einige Chaoten hier sind ziemlich einfach gestrickt und gehen „steil“ wenn Ausdrücke wie „behindert“ verwendet werden. Wenn Du 6 Wochen lang in ein BTZ fährst, wirst Du die ganze Zeit von irgendwelchen Psychologen durchgenudelt, die Dich „betreuen“. Weiterhin beschäftigen diese Einrichtungen teilweise Beratungsärzte ohne Approbation, die Dich dann medizinischen Ganzkörperbegutachtungen aussetzen, die einer Musterung zum Wehrdienst nicht nachstehen. Die Ergebnisse dieser „Medizinisch psychologischen Eignungsüberprüfungen landen dann im Schreibtisch der Rehaberaterin, die dann damit Schicksal spielt. Wenn Du es ablehnst wirst Du sicherlich Konfrontation bekommen. Wenn Du allerdings die Einrichtung betrittst, bist Du „lost“. Liebe Grüße und viel Erfolg.
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