Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

LTA Maßnahme ohne Beratung

von Hinz04.09.2023 | 21:45
122 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich würde vor fast zwei Jahren vom Jobcenter aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderung Rente zu stellen. Letztes Jahr bekam ich von der DRV die Aufforderung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Hab ich nach langer Überlegung getan, muss dazu sagen habe es schon dreimal ohne Erfolg gemacht. Jedes Mal mussten die Maßnahmen abgebrochen werden. Nachdem ich die Zusage erhielt hoffte ich, weil es bei den letzten Malen auch so war, dass ich ein Termin bekomme. Stattdessen bekam ich nur einen Brief, dass ich an den Tag um die Zeit angerufen werde und bitte Ran gehen soll, da der Anrufer mit unterdrückter Nummer anruft. Die Dame am Telefon stellte sich kurz vor und teilte mir mit, dass ich zu einer Maßnahme soll, bei der ich schon war und es wäre meine Mitwirkung Pflicht und ich müsse die jetzt machen. Nun meine Frage. Habe ich nicht Anspruch auf ein persönliches Gespräch? Ich fühle mich gar nicht in der Lage für eine Maßnahme. Ich habe schon physische Probleme, dass macht mich nur noch fertig. Ich habe trotz allem kein Ansprechpartner nur schriftlich per Brief. Das kann es doch nicht sein. Was passiert denn wenn ich am 25.09. nicht bei der Maßnahme auftauche?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hinz,

 

hier können leider nur Vermutungen ins Blaue hinein geäußert werden. 

 

In der Regel ist es so, dass eine Beratung mit dem Fachberatungsdienst entweder in Präsenz an hierfür vorgesehenen Sprechtagen oder nach Terminvereinbarung stattfinden können, telefonische Beratungen oder Video-Beratungen sind nach Corona jedoch keine Seltenheit, die Träger der Deutschen Rentenversicherung handhaben dies jeweils unterschiedlich. 

 

Leider können wir im Rahmen des Forums keinen Kontakt zwischen Ihnen und dem zuständigen Fachberatungsdienst herstellen, hier können wir nur auf eine weitere telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger verweisen. 

 

Hinsichtlich Ihrer Frage zum Nichtantritt der bewilligten Leistung kann ebenfalls nicht genau beurteilt werden, welche Konsequenzen dies haben könnte, es ist nicht bekannt, welche Leistungen Sie aktuell beziehen. Zudem können unterschiedliche Konsequenzen entstehen, wenn eine Aufforderung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorliegt. Hierzu sollten Sie sich mit Rückfragen an die zuständige Stelle wenden. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

..am 05.09.2023 | 03:58
"Was passiert denn wenn ich am 25.09. nicht bei der Maßnahme auftauche?" Vermutlich werden die Zahlungen für Sie eingestellt oder gekürzt werden, da Sie eine Mitwirkungspflicht haben.
mehrere Möglichkeitenam 05.09.2023 | 05:36
Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihren Rehaberater aus den öffentlich bei der DRV einzusehenden Liste herausfinden, schauen, ob das die Dame war, die Sie angerufen hat und ihr nochmal Ihre Situation erklären, dass Sie an der Maßnahme schon ohne Erfolg teilgenommen hatten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reh… Dann sollten Sie am 25.09. zu dem Bildungsträger gehen und dort mit den Ansprechpartnern auseinandersetzen, weshalb Sie Ihrer Meinung nach nicht an der Maßnahme teilnehmen können. Die werden natürlich nicht an dem Tag sagen können "okay, wenn Sie meinen, dass es nichts bringt, dann sind Sie natürlich befreit", aber werden vielleicht auch Wege haben, mit dem Träger in Kontakt zu treten. Sonst müssten Sie sich darüber hinaus mit Ihren behandelnden Ärzten auseinandersetzen und erneut einen Antrag auf EMR stellen.
Schadeam 05.09.2023 | 05:37
Was passiert wenn Sie eine Maßnahme verweigern müssen Sie letztlich den fragen, der zur Zeit Ihr Leben finanziert - ich vermute dass dies das Jobcenter ist. Meine Anmerkung zum Anspruch auf ein persönliches Gespräch: wenn der Reha Berater mit Ihnen ein Telefonat vereinbart hat, ist das doch ein Gespräch mit der zuständigen Person - ob Sie sich persönlich vor Ort oder am Telefon unterhalten macht in "gefühlt 70% aller Fälle" überhaupt keinen Unterschied. Und Kunde - also Sie - spart noch Fahrkosten, Wartezeiten und die Umwelt ist auch noch geschont. Passt doch, oder?
Kunzam 05.09.2023 | 05:42
Ein Anspruch auf ein persönliches Gespräch ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Es gibt ja auch nichts wirklich, dass man nicht auch am Telefon besprechen könnte. Was hat die Dame denn dazu gesagt, dass Sie sich für die Maßnahme nicht ausreichend belastbar fühlen? Ich gehe mal davon aus, dass nach den aktuellen Unterlagen Sie halt noch über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar sind. Das schließt natürlich auch die Teilnahme an einer Maßnahme mit ein. Eine Möglichkeit wäre jetzt, dass Sie mit Ihrem Arzt darüber reden und der Ihnen bescheinigt, dass Sie aktuell arbeitsunfähig sind. Oder Sie gehen hin, machen mit so lange Sie es schaffen und dann kommt halt wieder ein Abbruch. Sollte über Ihren Rentenantrag noch nicht entschieden sein, wäre die 2. Variante der bessere Weg. Falls Sie unbedingt ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie das natürlich auch versuchen, das einzufordern. Da das Jobcenter Sie für erwerbsgemindert hält, wäre es vielleicht gut, wenn Ir dortiger Sachbearbeiter auch dabei wäre.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026