Hallo Anonym,
es steht Ihnen natürlich jederzeit zu, dies zu beantragen.
Bei erfolgreicher Durchführung der Maßnahme kann es natürlich sein, dass Ihre gesundheitliche Situation nochmals begutachtet wird. Grundsätzlich empfehlen wir, dass Sie dies mit einem zuständigen Rehafachberater besprechen.