Hallo Schwarzwälderin,
bei dem geschilderten Sachverhalt werden Sie über den Rentenversicherungsträger keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeit erhalten können.
Wir empfehlen hier die Kontaktaufnahme mit Ihrem regionalen Leistungsträger für Schwerbehinderte, ggf. kann eine Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte geprüft werden.