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Experten-Antwort

LTA nach medizinischer Reha ärztlicher Befundbericht. Welcher Befund wird mehr gewichtet?

von Oliver Bregulau 03.06.2025 | 08:33
258 Ansichten
6 Antworten
Hallo zusammen, aktuell mache ich eine 22-wöchige medizinische Reha. Im Anschluss will ich eine LTA (Umschulung) machen. Leider ist das Verhältnis mit der zuständigen Ärztin in der Klinik kein positives, weshalb der Entlassungsbericht KEINE Befürwortung einer LTA machen würde. Meine zuständige Hausärztin, die mich schon sehr lange betreut, hat einen genau gegenteiligen Befundbericht, der besagt, dass ich absolut und dringend eine LTA benötige. Für mich stellt sich die Frage, wie bewertet die DRV diese Sachlage von der Gewichtung? Ist es wirklich so wie im Internet steht, dass der ärztliche Befundbericht aus der stationären Klinik mehr gewichtet wird? Ich bedanke mich vorab für die Antworten. Liebe Grüße Oliver

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2025 | 12:31

Hallo Oliver Bregulau,

 

wir können hier leider keine individuelle Beratung durchführen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre zuständige Rehabilitationssachbearbeitung bzw. Ihren Rehabilitationsfachberater, welche Ihnen im gesamten Rehaprozess zur Seite stehen.

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

LTAam 03.06.2025 | 08:44
Da hier keine Sozialmediziner antworten, werden Sie hier keine zielführende Antwort erlangen und müssen, wie alle anderen auch, einen entsprechenden Antrag stellen und den Bescheid abwarten.
Looperam 03.06.2025 | 08:53
Vermutlich wird das Klinik Gutachten gewichtiger sein, was aber in diesem Fall nicht zwangsläufig bindend sein muss.
hmam 03.06.2025 | 08:57
Eine LTA wird nur gewährt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Da Sie anscheinend eine Suchterkrankung haben, käme LTA aufgrund dieser Erkrankung nur infrage, wenn Sie beruflich mit Ihrem Suchtmittel konfrontiert würden. Ein Alkoholiker, der in der Gastronomie arbeitet, ist das klassische Beispiel. Wenn die Ärztin der Klinik hier keinen Bedarf sieht, vermute ich mal, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist. Vielleicht haben Sie ja auch noch eine andere Erkrankungen, wegen der Ihre Hausärztin die Umschulung für nötig hält. Allein der Wunsch nach beruflicher Umorientierung, Weiterentwicklung, Neustart oder ähnliches reicht jedenfalls nicht für eine LTA (durch die DRV) aus. Sowas kann möglicherweise durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Fliederam 03.06.2025 | 10:54
Eine richtige Antwort kann ich Ihnen nicht geben, aber eine Empfehlung: Stellen Sie nach der Reha einen Antrag auf LTA (mit G0100 + G0130) und reichen Sie mit dem S0051 einen Befundbericht Ihrer Hausärztin mit ein. Wie auch schon die vorherige Person sagte, besteht ein Bedarf an LTA evt. nicht wegen der Abhängigkeitserkrankung sondern aus anderen medizinischen Gründen (orthopädisch o.ä.). Evt. tut sich die Klinikärztin schwer, dazu Stellung zu beziehen? Man weiß es nicht. Aber gehen Sie den oben beschriebenen Weg und versuchen es so.
LTAam 03.06.2025 | 13:12
Mit einer zweiundzwanzig wöchigen Reha kosten Sie die Solidargemeinschaft schon genug. Da muss es nicht noch eine teure LTA sein.
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