Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

LTA nach Widerspruch bewilligt, was passiert jetzt?

von Asterix05.04.2020 | 01:22
336 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich bin 34 Jahre alt im Moment alg2 seit März 2019 und habe ein Bandscheibenvorfall.Ich habe den Bandscheibenvorfall seit letztem Jahr habe verschiedene Medikamente aufgeschrieben bekommen dann Reha dann rausgestellt das mein Beruf nicht mehr zumutbar bis zu Rente funktionieren kann. Durch ein Berater der rehaeinrichtung sollte ich ein LTA Antrag stellen gesagt getan dez/2019. Deutsche Rentenversicherung hat diesen abgelehnt in Februar Widerspruch eingelegt und gewartet. Der Reha Doc hat mir aufgeschrieben einen neurochirurg aufsuchen hatte den den Termin 31.03.2020 und durch die neue mrt Bilder hat sich rausgestellt das der Bandscheibenvorfall sehr groß mittlerweile ist und das die Nerven vielleicht geschädigt sind doctor hat mir am Montag zum op eingeladen (bin sehr nervös und ängstlich). Jetzt kam der Brief von der Rentenversicherung das die LTA genehmigt würde und ich demnächst ein Termin beim Berater bekomme.Wird mir LTA wieder entzogen und muss es neu beantragen???Hätte ich die Bewilligung schon vorher bekommen würde ich glaube ich mit der op warten und mit den schmerzen weiter leben Hauptsache ich arbeite wieder. Was würden sie zu der Bandscheibe OP sagen muss ich dann ein neuen Antrag auf LTA beantragen wird mir das negativ vorgehalten? Muss ich sie darüber informieren? Wird es gegen mich gewertet? Wie funktioniert es mit dem Berater bin total nervös , was verlangt er? Die LTA was stehen einem für Leistungen zu Verfügung? Wollte dem nächst mein Führerschein machen kann ich da mit Unterstützung rechnen??? Was wird von einem erwartet worauf muss man achten und habt ihr Tipps wie man sich vorbereiten kann? Wie funktioniert es finanziell wie bezahle ich in Zukunft meine Miete im Moment übernimmt es, dasss Jobcenter? Mein Antrag würde für 2019 bewilligt stehen mir finanziell was zu seit der Bewilligung im Moment erhalte ich Alg2 Wie Funktioniert es mit der LTA wie wird man gefördert ? Würde gerne eine Umschulung machen?Wird man dabei unterstütze? muss man Leistungen die einem zu stehen selber beantrage? Ist der Berater für mich positiv oder eher ablehnend weil ich durch den Widerspruch die LTA bekam und noch vom Hartz 4 Satz werden mir die gleichen Möglichkeiten zu Verfügung gestellt wie alle anderen? will unbedingt arbeiten und mir auch mal was leisten kann ,im Moment erhalte ich ALG 2 /320€ das reicht vorne und hinten nicht! wie lange dauert es bis sich der Berater meldet ? Habe in Januar eine Haushaltshilfe beantragt bei der Krankenkasse würde abgelehnt Widerspruch auch also die Bewilligung gilt seit 2019 steht mir durch mein LTA Antrag doch die Hilfe die mir die Krankenkasse abgelehnt hat wollte mich kurz halten sorry ., wollte euch versuchen so genau wie möglich zu informieren hoffe es gelingt mir , benötige echt eure Hilfe total überfordert Op steht an dann der Berater Ich danke euch alle für eure hilfe Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Asterix,

wie Ihnen bereits zutreffend mitgeteilt wurde, geht es im Beratungsgespräch erst einmal darum, abzuklären, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht kommen könnten, um Sie wieder dauerhaft ins Erwerbsleben zu integrieren. Welche Maßnahmen das in Ihrem konkreten Fall sein könnten, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen, da in diesem Zusammenhang sowohl Ihre persönlichen Interessen, als auch Ihr Leistungsniveau entsprechend in diese Beurteilung mit einfließen.

Konkrete Leistungen (wie Übergangsgeld oder Haushaltshilfe) stehen Ihnen aktuell noch nicht zu. Diese kommen grundsätzlich erst in Betracht, wenn Sie an einer konkreten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Reha-Vorbereitungslehrgang, Umschulung) teilnehmen.

Änderungen Ihrer gesundheitlichen Verhältnisse sollten Sie bitte Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, da diese für die Beurteilung - welche Tätigkeiten Ihrem Leistungsvermögen entsprechen und welche nicht - und damit auch für den Erfolg der Teilhabeleistung notwendig sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

LTAam 05.04.2020 | 07:57
Was glauben Sie, warum Sie einen Termin bei einem für Sie zuständigen Rehaberater erhalten, der Sie individuell aufgrund Ihrer Situation beraten kann und wird? Damit hier im Forum im Vorfeld spekulativ Ihre Fragen beantwortet werden? Manche Fragen hier muss man nicht wirklich verstehen.
KSCam 05.04.2020 | 09:16
Kurz gesagt: der Rehaberater wird mit Ihnen besprechen was möglich ist und wie die DRV Ihnen helfen kann wieder in Arbeit zu kommen. LTA umfasst alles was da helfen kann. Letztlich wird es entweder um einen neue Ausbildung gehen, in diesem Fall werden Sie gefragt was Ihre Wünsche und Ziele sind - was haben Sie eigentlich bislang selbst und mit Hilfe von Arbeitsamt und JC unternommen? Oder man bietet Ihnen einen Einarbeitungszuschuss an, d.h. ein Betrieb bekommt eine Zeit lang Zuschüsse. Alles andere ergibt sich aus dem Gespräch. PS: eine Haushaltshilfe hat zunächst mal nichts mit LTA zu tun.
Nickam 06.04.2020 | 19:36
Du kannst jetzt Abi machen und dann studieren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026