Hallo Asterix,
wie Ihnen bereits zutreffend mitgeteilt wurde, geht es im Beratungsgespräch erst einmal darum, abzuklären, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht kommen könnten, um Sie wieder dauerhaft ins Erwerbsleben zu integrieren. Welche Maßnahmen das in Ihrem konkreten Fall sein könnten, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen, da in diesem Zusammenhang sowohl Ihre persönlichen Interessen, als auch Ihr Leistungsniveau entsprechend in diese Beurteilung mit einfließen.
Konkrete Leistungen (wie Übergangsgeld oder Haushaltshilfe) stehen Ihnen aktuell noch nicht zu. Diese kommen grundsätzlich erst in Betracht, wenn Sie an einer konkreten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Reha-Vorbereitungslehrgang, Umschulung) teilnehmen.
Änderungen Ihrer gesundheitlichen Verhältnisse sollten Sie bitte Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, da diese für die Beurteilung - welche Tätigkeiten Ihrem Leistungsvermögen entsprechen und welche nicht - und damit auch für den Erfolg der Teilhabeleistung notwendig sind.