Hallo Sabine,
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit eine LTA-Maßnahme zu beantragen, sofern sie Ihre Berufstätigkeit wechseln möchten.
Ferner entscheidet der Entlassbericht der Rehamaßnahme nicht zwingend über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit.
Außerdem wird der Rentenversicherungsträger ihren Arbeitgeber nicht über eine Rentenantragstellung informieren.
Angesichts Ihrer umfangreichen Fragen, ist es empfehlenswert, Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen und sich bezüglich Ihrer Situation individuell beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Sabine,
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit eine LTA-Maßnahme zu beantragen, sofern sie Ihre Berufstätigkeit wechseln möchten.
Ferner entscheidet der Entlassbericht der Rehamaßnahme nicht zwingend über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit.
Außerdem wird der Rentenversicherungsträger ihren Arbeitgeber nicht über eine Rentenantragstellung informieren.
Angesichts Ihrer umfangreichen Fragen, ist es empfehlenswert, Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen und sich bezüglich Ihrer Situation individuell beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die Aussage "Außerdem wird der Rentenversicherungsträger ihren Arbeitgeber nicht über eine Rentenantragstellung informieren." würde ich mit äußerster Vorsicht genießen und nicht einfach glauben.
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