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Experten-Antwort

LTA oder Teilerswerbminderungsrente

von Sabine 12.01.2026 | 22:10
199 Ansichten
6 Antworten
Ich war 7 Wochen in stationärer psychosomatischen Reha. Währenddessen erzählten Mir die Ärzte und der Sozial Dienst, das ich nicht mehr die Stundenanzahl pro Tag, wie bisher arbeiten sollte. Ich bin als Teilzeit im Lebensmittel Einzelhandel. So wurde Mir ein LTA Antrag vorgelegt zum Ausfüllen. In der Klinik wurde mir garnicht bewußt, was ich unterschreibe. Ich möchte ja meinen Beruf weiter machen, allerdings nicht mit der Stunden Anzahl. Das hätte aber finanzielle Einbußen. In der Klinik wurde mir gesagt, dass der DRV das ganze eh in Minderungsantrag umändert. Jetzt kam der komplette Rehabericht und es steht drin, das ich nicht mehr wie 3 Stunden als Verkäuferin, aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt 6 und mehr Stunden arbeiten kann. Das war in der Reha von den Ärzten ganz anders gesagt. Ich bin arbeitsunfähig entlassen worden und weiß jetzt nicht was passiert. Muss ich eine LTA Maßnahme machen,fallsangeordnet?, obwohl ich meinen Job weiter machen möchte Erfährt mein Arbeitgeber von diesem Antrag durch den DRV? Ich habe 50 % Schwerbehinderung auf Depressionen, Epilepsie. Zusätzlich habe ich 2 Schrauben im linken Ellenbogen, die bleiben müssen, ich hatte Gebärmutter Halskrebs, Verkalkung im rechten Ellenbogen, momentan auch noch festgestellt durch Untersuchungen..Innenohr Schwerhörigkeit und Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule. Ich wüsste gerne eure Meinung, was ich jetzt machen soll. Weiter arbeiten, bis ich umfalle oder die LTA Maßnahme annehmen, wo ich dann nicht weiß, was ich dort machen soll und womöglich in 2 Jahren arbeitslos bin. Ich mache meinen Job seit 37 Jahren gerne und habe auch keine abgeschlossene Ausbildung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2026 | 09:28

Hallo Sabine,

 

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit eine LTA-Maßnahme zu beantragen, sofern sie Ihre Berufstätigkeit wechseln möchten.

Ferner entscheidet der Entlassbericht der Rehamaßnahme nicht zwingend über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit.

Außerdem wird der Rentenversicherungsträger ihren Arbeitgeber nicht über eine Rentenantragstellung informieren.

 

Angesichts Ihrer umfangreichen Fragen, ist es empfehlenswert, Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen und sich bezüglich Ihrer Situation individuell beraten zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

andersam 13.01.2026 | 07:23
Niemand zwingt Sie zu einer LTA-Maßnahme. Und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht mehr voll arbeiten können, stellen Sie einfach einen Rentenantrag. Das geht auch parallel zum LTA-Antrag. Sie sollten einem Rentenantrag aber fundierte Berichte Ihrer behandelnden Fachärzte beifügen. Allein mit dem Entlassungsbericht wird es wohl zu einer Ablehnung kommen. Im übrigen geht es bei der Feststellung der Erwerbsminderung nicht um die Anzahl der Diagnosen sondern um die Auswirkungen Ihrer Krankheiten auf Ihre Erwerbsfähigkeit.
Kein Zwangam 13.01.2026 | 08:30
Die Reha-Klinik muss immer Angaben zum Bezugsberuf und zum allgemeinen Arbeitsmarkt machen, unabhängig davon, ob Sie den zuletzt ausgeübten Beruf erlernt haben. Sollte die DRV Ihnen nun eine LTA bewilligen, so ist diese Maßnahme kein Zwang sondern soll eher eine Erleichterung darstellen, um wieder zurück ins Erwerbsleben zu können. Sie erhalten dann die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Rehaberater der DRV zu schauen, was für Sie in Frage kommen könnte unter Berücksichtigung Ihrer Einschränkungen. Ihr AG erfährt nur davon, wenn Sie es ihm mitteilen. Eine LTA bietet verschiedene Möglichkeiten, zumindest beraten lassen sollten Sie sich. Und wenn Sie so gerne als Verkäuferin arbeiten /bisher gearbeitet haben, dann überlegen Sie doch mal, ob es außer dem LEH eine andere Sparte gibt, die Ihnen gefallen könnte, z.B. der Textilbereich. Wenn im Rehabericht die Empfehlung einer LTA genannt wird, wird die DRV sich entsprechend bei Ihnen melden, sobald denen der Entlaßbericht vorliegt. Dennoch können Sie unabhängig davon jederzeit selber einen Antrag auf EMR stellen, wenn Sie sich für erwerbsgemindert haben. Allerdings schrieb User @anders bereits , dass nicht die Diagnosen zählen sondern deren Auswirkungen. Bei einem BSV resultiert daraus z.B. die Einschränkung "nicht auf Leitern steigen".
Feliam 13.01.2026 | 08:36
Mit 6 und mehr Erwerbsfähig haben Sie keine Chance auf eine EMR. Da folgt die DRV zu 99 Prozent dem Gutachten der Rehaklinik
Trolljägeram 13.01.2026 | 11:42
Vorsicht schrieb

Die Aussage "Außerdem wird der Rentenversicherungsträger ihren Arbeitgeber nicht über eine Rentenantragstellung informieren." würde ich mit äußerster Vorsicht genießen und nicht einfach glauben.

Wen interessiert schon Dein unsinniges Gesülze? Hast Du keine anderen Hobbys als Dich in einem Forum, von dessen Inhalt Du nichts verstehst, herumzutreiben?
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