Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

LTA: Qualifizierte Weiterbildung

von Ratloser02.01.2023 | 06:54
266 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo und zunächst ein gutes neues Jahr, ich habe 2021 einen Antrag auf LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) gestellt. Dieser Antrag wurde im vergangenen Jahr 2022 bewilligt. Seit März 2022 bin ich in einer WfBM, welche mich 18 Stunden pro Woche am 1. Arbeitsmarkt bei überwiegend privaten Endkunden einsetzt. In der anderen Zeit pflege ich meinen pflegebedürftigen Vater mit. Jetzt möchte/muss ich mich aber gerne weiterbilden und kann eine entsprechende Präsenzweiterbildung nicht (mehr) selbst vollständig finanzieren. Weder die WfBM, noch der Kooperationsbetrieb übernehmen bisher eine qualifizierte Weiterbildung für mich. Ich habe einmal IT-Kaufmann (IHK) gelernt und eine Weiterbildung zum Betriebsökonom (FH). Jetzt bräuchte ich aktuelle IT-Kenntnisse durch eine Microsoft Zertifizierung mit den Präsenzschulungen MD-100 und MD-101, um am 1. Arbeitsmarkt die Endkunden zufriedenzustellen. Besteht für mich nun beispielsweise die Möglichkeit durch einen zweiten Antrag auf LTA die Finanzierung der Weiterbildung durch die Deutsche Rentenversicherung? Habe ich im Rahmen er bestehenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eventuell bereits ein Anrecht auf qualifizierte betriebliche Weiterbildung? Was wäre ggf. die entsprechende Anspruchsgrundlage? Müsste mich dann die WfBM und deren Kooperationsbetrieb in den Zeiten freistellen? Anderenfalls ist eventuell davon auszugehen, dass die Kundenverhältnisse langfristig nicht aufrechterhalten werden können bzw. wieder - aufgrund von Unzufriedenheiten - eventuell wieder zerbrechen. Wie wäre das entsprechende Anliegen dem Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung vorzutragen? Ich meine: Gibt es da beispielsweise Textvorschläge mit entsprechend rechtlicher Grundlage und nicht einfach aus der "Hüfte geschossen"? Ihr Ratloser P.S.: Gute Wünsche für das Jahr 2023; möge es friedlicher und damit sicherer werden als 2022, finde ich.

2 Antworten

-am 02.01.2023 | 07:45
Hallo Ratloser, da uns der "Rahmen" und die Einzelheiten zu der bereits spezifisch bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie nicht bekannt ist, können wir Sie mit der speziellen Anfrage leider nur an den zuständigen Reha-Fachberatungsdienst verweisen. Im Rahmen des Forums ist es uns leider nicht möglich, spezifische Einzelfälle zu eruieren. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind jederzeit einzelfallbezogen, Art und Umfang richtet sich stets nach dem Reha-Bedarf des Einzelnen. Je nach Art und Umfang der bewilligten Leistung, können Zusatzleistungen gewährt werden, wenn diese zur Erlangung des Reha-Ziels - was in der Regel die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ist - notwendig und nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vertretbar sind. Darüber hinaus gestalten sich WfbM-Fälle je nach Leistungen im Eingangsverfahren im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich unterschiedlich, so auch die weiteren Fördermöglichkeiten über den bewilligten Rahmen hinaus. Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Reha-Fachberater. Schildern Sie Ihr Anliegen und teilen Sie mit, welche Leistungen Sie für sich in Betracht ziehen, um die gesetzten Reha-Ziele zu erreichen. Die Kontaktaufnahme und weitere Beratung wird in der Regel persönlich entweder telefonisch oder in Präsenz stattfinden. Hierzu können Sie einen Beratungstermin mit dem zuständigen Reha-Fachberater vereinbaren. Gemeinsam können Sie weitere Schritte erörtern und das weitere Reha-Verfahren in die Wege leiten. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
meine Meinungam 02.01.2023 | 11:39
Voraussetzung für eine Aufnahme in einer WfbM ist, dass man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen keine wirtschaftlich verwertbare Leistung mehr erbringen kann. Sogenannte "Außenarbeitsplätze" sind dabei nichts ungewöhnliches. Die Arbeitsbedingungen werden dabei an die Bedürfnisse der WfbMler angepasst. Wenn Ihre Leistungsfähigkeit den Voraussetzung für eine WfbM-Betreuung entspricht, wird die DRV keine Schulung finanzieren. Wie und wo Sie beschäftigt sind,regelt die WfbM. Und die muss sich auch darum kümmern, dass Sie die zugewiesene Arbeit erledigen können. Sollten Sie dagegen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich mehr als 3 Stunden tätig sein können, sind Sie in der WfbM am falschen Ort. Dann wäre ein Gespräch mit Ihrem Reha-Fachberater dringend nötig. Ich persönlich würde Ihnen raten, mit Ihrem behandelnden Arzt und anderen Personen, denen Sie vertrauen, mal das Thema "Erwerbsfähigkeit" zu besprechen. Vielleicht hilft Ihnen eine Einschätzung von denen, Ihre derzeitige Arbeitssituation besser einzuschätzen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026