Hallo Julienne,
wenn die Schulung "online" innerhalb der Betriebsräume Ihres Bildungsträgers erfolgt, so haben Sie einen Zugang üblicherweise via Intranet (das ist eine hausinterne Verbindung von Arbeitsplätzen an den Zentralrechner und nutzt nicht das Internet).
Genau das aber würden Sie benötigen. Den Zugang auf den Zentralrechner von Ihrem persönlichen Computer zuhause aus (über Internet).
Dies kann, durch Passwort geschützt, relativ "einfach" von dem Netzwerkadministrator Ihres Bildungsträgers eingerichtet werden.
Diese Freigabe kann nach Beendigung der Maßnahme auch wieder "gelöscht" werden, so dass Sie über diesen Zeitraum hinaus keine Möglichkeit mehr haben, den Zugang zu nutzen.
Verständlicherweise ist der Bildungsträger zunächst an einer derartigen Lösung nicht interessiert. Bekommt er doch grundsätzlich seine Kosten auf Basis einer "inhouse-Schulung", wie es auf 'neudeutsch' heißt. Da aber sowohl die IHK als vor allem auch Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger keine Einwendungen haben, dass Sie (aufgrund Ihrer persönlichen, gesundheitlichen Probleme) grundsätzlich von zuhause aus lernen, dürfte der Bildungsträger sich nicht unendlich quer stellen.
Vielleicht ist es ihm völlig egal, das kommt auf die Verträge an, die er mit der DRV hat. Ob die Kosten der Maßnahme übernommen werden, auch wenn der Teilnehmer abbricht.
Da Sie ja aber schon im verständnisvollen Gespräch mit Ihrem Rehafachberater sind, der vermutlich Einblick in die Vereinbarungen hat, sollten Sie weiter mit ihm die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit (und vor allem Möglichkeit) zu lösen anstreben.
So könnte man den Bildungsträger fragen, was diese "Einrichtung eines externen Zugangs" kosten würde. Zeitaufwand hierfür maximal 15 min. für den Administrator (naja, vielleicht auch eine halbe Stunde...)
Und je nachdem, ob Ihre RV bezahlt, auch wenn Sie abbrechen würden oder ob mit Abbruch auch die Zahlung an den Bildungsträger entfällt, kann Ihr Rehafachberater "verhandeln". Bzw. es könnte auch geklärt werden, ob Ihre zuständige RV evtl. zusätzlich anfallende Kosten für diese Zugangseinrichtung übernimmt.
Grundvoraussetzung ist sicherlich, dass Sie zuhause über einen persönlichen Computer verfügen, über den Sie dann nach Freigabe den Zugang zum "Klassenraum" vom Wohnzimmer aus haben.
Letztendlich dürfen Sie aber auch nicht vergessen, dass im "normalen" Arbeitsleben immer wieder Störungen auftreten, die - je nach gesundheitlichem Grundzustand - nicht für alle gleichermaßen "leicht" zu ertragen sind. Und auch hierfür ist diese Maßnahme ja auch gedacht, dass Sie feststellen können, wo Ihre Einschränkungen weiterhin liegen, selbst wenn Sie am Ende erfolgreich eine "neue Qualifikation" haben sollten.
Auch bei einem potentiellen neuen Arbeitsplatz sind Sie also nicht davor geschützt, dass Sie den Anforderungen ohne Gespräche mit dem Arbeitgeber, der auf Ihre persönlichen Einschränkungen doch bitte Rücksicht nehmen soll, gewachsen sind.
Insofern sind solche "Inhouse-Schulungen" auch ein 'Übungsfeld'. Und es wird bewusst darauf geachtet, dass die Teilnehmer pünktlich vor Ort erscheinen (wie im Arbeitsleben auch), auch mal in einem nicht so tollem 'Büro', anstatt zuhause den PC einzuschalten, um dann doch festzustellen, dass die 'Kollegen', mit denen man sich in den Pausen konstruktiv unterhält, im Wohnzimmer einfach nicht da sind...
Wenn Sie also versuchen, diese "miesen Voraussetzungen der Unterrichtsräume" als Chance zu sehen, sich auf die Realität 'danach' einzuüben, könnte es Ihnen vielleicht weniger schwer fallen, sich auf den Lerninhalt zu konzentrieren.
Wie Sie schreiben, ist ihr Sohn tagsüber (gut) untergebracht. Und entsprechend sollten Sie natürlich "nach Feierabend" für ihn Zeit haben, ob nach Feierabend jetzt, während der Maßnahme, oder später, in einem neuen Job.
Auch wenn Sie es schaffen, alles durchzusetzen, also von zuhause aus lernen dürfen, müssen Sie ihn tagsüber zur Tagesmutter bringen. Und dann diszipliniert lernen. So wie im späteren - neuen - Arbeitsleben. Pünktlich erscheinen, die gestellten Aufgaben erfüllen, und danach mit dem Lütten noch eine Runde Tretroller fahren oder zum Schwimmkurs gehen.
Sollten Sie dazu -noch- nicht bereit sein, werden Sie vielleicht die angestrebte Qualifikation auch nicht von zuhause aus erreichen.
Auch wenn es dann so sein sollte, ist es kein Beinbruch, immerhin sind Sie - zumindest jetzt - nicht "voll leistungsfähig". Aber Sie sollten auch (vor allem) dann mit Ihrem Rehafachberater in engem Kontakt Ihre weiteren Schritte (und auch einen eventuellen Abbruch der Maßnahme aufgrund Ihrer Einschränkungen) besprechen.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Kraft dafür, egal, wofür Sie sich entscheiden!