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Experten-Antwort

LTA statt Erwerbsminderungsrente

von Ratsuchende29.05.2022 | 13:41
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2 Antworten

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Mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde vom Arbeitsamt wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt. Die DRV hat ebenfalls abgelehnt. Leider habe ich keinen Widerspruch eingelegt. Mittlerweile liegen mir Gutachten vom MDK der Krankenkasse und vom Arbeitsamt vor, die belegen, dass ich zwar erwerbsfähig bin, aber nicht in meinem alten Beruf. Da ich in der Luft hing, habe ich jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich halte mich jedoch selbst für erwerbsfähig und möchte die Möglichkeit einer LTA nutzen, um eine Alternative zu meinem bisherigen Job zu finden. Soll ich nun den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückziehen oder die DRV anschreiben, um den Antrag abzuwandeln? Im Zuge meines Antrages auf Erwerbsminderungsrente war ich bereits bei zwei Gutachtern, initiert von der DRV.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchende,

dem Beitrag von „Abschläge“ kann ich prinzipiell zustimmen. Auch ich würde Ihnen empfehlen, zunächst die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abzuwarten und anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

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1 Antworten

Abschlägeam 29.05.2022 | 14:37
Hallo Ratsuchende, weder die Krankenkasse noch die Agentur für Arbeit kann eine Erwerbsminderung feststellen, auch nicht eine Teilerwerbsminderung, die sich ggfs. nur im erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf auswirkt. Das kann tatsächlich verbindlich nur die DRV. Die im Zuge des Antrages auf EM-Rente auch (nochmal) die Möglichkeiten prüft, ob z.B. durch eine Reha (medizinisch und/oder beruflich) Aussicht auf Erfolg hat (Sie schreiben nicht, weshalb die LTA von der DRV bisher abgelehnt wurde). Da Sie nun bereits zwei Gutachtertermine hatten, sollten Sie die EM-Rente aber MMn nicht voreilig zurückziehen oder abwandeln, sondern das Ergebnis abwarten. Wenn dann die medizinischen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht festgestellt werden sollten (= Ablehnung EM-Rente, keine Reha, keine LTA), wäre die Agentur für Arbeit für eine Umschulung zuständig, denn das hieße dann, dass Sie dann dort Umschulungsbedarf hätten, um besser vermittelbar zu sein (da zählt dann wieder das Gutachten des MD, das ja besagt 'arbeiten geht, aber im alten Beruf nicht'). Da Sie sich selbst für erwerbsfähig halten, hätten Sie also damit den notwendigen 'Nachweis', dass die DRV das auch so sieht. Und falls Sie doch als erwerbsgemindert eingestuft werden, könnten Sie immer noch Widerspruch einlegen (je nachdem, ob Ihnen das Ergebnis gefällt). Also einfach noch etwas geduldig sein. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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