Hallo Lea Schröder,
Sie können den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) jetzt schon stellen, um keine Fristen zu versäumen. Die Behandlung und beruflichen Maßnahmen können jedoch nach Mutterschutz und Elternzeit starten.
Der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) verfällt nicht durch die Verzögerung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Absicht zur zeitlichen Verschiebung frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung abstimmen. In der Regel toleriert die Deutsche Rentenversicherung eine Verschiebung des Maßnahmenbeginns, wenn wichtige Gründe wie Schwangerschaft und Elternzeit vorliegen.
Während des Mutterschutzes und der Elternzeit ruhen Arbeitslosengeld I -Leistungen oder werden entsprechend angepasst. Mutterschutzleistungen und oder ein Arbeitgeberzuschuss sichern ihren Verdienstausfall entsprechend ab. Nach der Elternzeit können Sie die Leistungen zur Teilhabe aufnehmen und gleichzeitig Elterngeld beantragen.
Wichtig ist, dass Sie alle Zeiträume und Fristen frühzeitig mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen und Sie die Maßnahme optimal nutzen können.
Für Sie würde das bedeuten : Jetzt den Antrag zu stellen, dann den Mutterschutz und die Elternzeit wie geplant zu nehmen und dann die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu beginnen.
Diese Empfehlungen berücksichtigen Ihren Schutz während Schwangerschaft und Mutterschutz, die Elternzeit sowie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Basis der aktuellen, rechtlichen Regelungen.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären. Wir empfehlen Ihnen, diesen Termin bei einem Rehabilitationsfachberater oder einer Rehabilitationsfachberaterin zu vereinbaren, da diese Fachleute speziell auf alle Sachverhalte und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geschult sind.
Mit diesen Informationen hoffen wir, ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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