Hallo, Shaofeng,
bzgl. des Nebenverdienstes sind Sie verpflichtet Veränderungen während eines Leistungsbezuges (hier: Übergangsgeld) mitzuteilen.
Wenn Sie am 1. Okt. eine Beschäftigung aufnehmen, auch wenn es nur für 6 Wochen ist, würde die Sachbearbeitung grds. auch die Gehaltsabrechnung vom Okt. zur Berechnung des Überganggeldes heranziehen, wenn in den letzten 3 Jahren davor eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt worden ist.
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