Hallo Horst,
ob Sie weiterhin die volle EM-Rente erhalten, hängt davon ab, wie Ihr Leistungsvermögen eingeschätzt wird. Sofern sie noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können, verlieren sie Ihren Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich, erhalten sie grundsätzlich nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nur wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist, erhalten Sie bei diesem Leistungsvermögen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sollte Ihr Leistungsvermögen hingegen wieder auf weniger als 3 Stunden pro Tag eingeschätzt werden, erhalten Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Altersrente können Sie nur dann erhalten, wenn sie das entsprechende Alter erreicht und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diesen Anspruch erfüllen. Ohne nähere Kenntnis Ihres Alters und Ihres Versicherungsverlaufs lässt sich dazu keine konkrete Aussage treffen.