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Experten-Antwort

LTA und EU Rente

von Horst23.01.2018 | 09:46
604 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 3 Jahren eine volle EU-Rente, möchte demnächst wieder anfangen zu arbeiten. Folgendes Szenario : Ich stelle einen LTA Antrag, der auch bewilligt wird. Später stellt sich aber heraus, dass meine Arbeitsleistung nicht mehr für 8 Std. oder weniger ausreicht. Verliert man dann den Status der vollen EU-Rente ? Bekommt man dann eine Teil EU-Rente oder eine Altersrente, oder gar Hartz IV ? MfG Horst

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst,

für eine Antwort auf Ihre Frage fehlen mir noch ein paar Angaben:

Wird Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet geleistet?

Sind sie voll erwerbsgemindert (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) oder sind Sie "nur" teilweise erwerbsgemindert (Leistungsvermögen unter 6 Stunden) und Sie beziehen die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst,

ob Sie weiterhin die volle EM-Rente erhalten, hängt davon ab, wie Ihr Leistungsvermögen eingeschätzt wird. Sofern sie noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können, verlieren sie Ihren Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich, erhalten sie grundsätzlich nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nur wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist, erhalten Sie bei diesem Leistungsvermögen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sollte Ihr Leistungsvermögen hingegen wieder auf weniger als 3 Stunden pro Tag eingeschätzt werden, erhalten Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Altersrente können Sie nur dann erhalten, wenn sie das entsprechende Alter erreicht und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diesen Anspruch erfüllen. Ohne nähere Kenntnis Ihres Alters und Ihres Versicherungsverlaufs lässt sich dazu keine konkrete Aussage treffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Horstam 23.01.2018 | 12:07
Volle Erwerbsminderung (unter 3 Stunden) bis zum Ende des Jahres. Teilzeitarbeitsmarkt - Nein
Deutsche Rentenversicherung
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