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Experten-Antwort

LTA und Krankmeldung

von susanne11.05.2023 | 13:09
264 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin ausgesteuert, arbeitslos und nicht vermittelbar (lt. Agentur) wegen krankheit. Nun absolviere ich derzeit eine Arbeitserprobung LTA Massnahme die mir bewilligt worden ist. Nun geht es in Step 2 Umschulung oder Berufliches Training. Ich möchte das berufliche Training machen. Dies sieht so aus, dass dies erst mal 6 Monate angesetzt ist. 3 Monate Vollzeit Trainingszentrum dann im 4 Monat 3x die Woche Praktikum. Muss ich mich nun gesund schreiben lassen vom Arzt oder darf ich trotz weiterer AU in das berufliche Training starten ggf. Praktikum. Ziel ist es, dass ich nach 6 Monaten nach fit für den Arbeitsmarkt bin/Arbeitsplatz finde. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

wir gehen davon aus, dass die angesprochene Leistung zur Teilhabe vom Rentenversicherungsträger erbracht wird, daher empfehlen wir Ihnen, diesen Sachverhalt mit Ihrem zuständigen Rehabilitationsfachberater zu besprechen. Dieser betreut Sie während der LTA und ist hier der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 11.05.2023 | 13:35
Hallo Susanne, bitte besprechen Sie dies mit dem für Sie zuständigen Reha-Fachberater und ggfs. auch mit der Agentur für Arbeit (von der Sie ja derzeit Leistungen beziehen). Der Reha-Fachberater kennt die Konditionen, die konkret notwendig sind, um für eine LTA-Maßnahme 'arbeitsfähig' zu sein, auch wenn man eigentlich AU ist. Dies kann aber im Forum nicht beurteilt werden. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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