Hallo Susanne,
wir gehen davon aus, dass die angesprochene Leistung zur Teilhabe vom Rentenversicherungsträger erbracht wird, daher empfehlen wir Ihnen, diesen Sachverhalt mit Ihrem zuständigen Rehabilitationsfachberater zu besprechen. Dieser betreut Sie während der LTA und ist hier der richtige Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung