In Bezug auf Ihre Angelegenheit bestehen aktuell folgende Möglichkeiten, Sie können entweder eine Klage beim Sozialgericht einreichen in Bezug auf den abgelehnten Widerspruchsbescheid oder Sie erbringen neu Diagnosen und stellen einen neuen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu stellen.
Etwaige Fachstellen zur weiteren Beratung können neben der Deutschen Rentenversicherung auch der Sozialverband (z.B. VdK oder SoVD) sein. Zur weiteren Existenzsicherung ist auch das Jobcenter ein Ansprechpartner.
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu klagen. Aktuell sollten Sie Bürgergeld beantragen.
MfG
Mit welcher Begründung wurde die EM-Rente denn abgelehnt? Weil keine Erwerbsminderung vorliegt oder weil Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen?
Für lta zu krank für en zu gesund ....
Wenn Sie kein Krankengeld und kein Arbeitslosengeld mehr bekommen können, aber weiterhin nicht arbeiten können, dann bekommen Sie bei finanzieller Bedürftigkeit Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (im Prinzip Sozialhilfe).
Was soll es denn sonst noch geben Ihrer Meinung nach?
Gegen die Ablehnung der EM-Rente können Sie beim Sozialgericht klagen. Vorher sollten Sie sich aber Unterstützung holen, zum Beispiel bei VdK oder SoVD.
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