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Experten-Antwort

LTA und Rente abgelehnt was nun

von Rodresi09.04.2026 | 14:49
275 Ansichten
9 Antworten
Hallo mir wurde die LTA abgelehnt weil ich zu krank bin, nach Rücksprache mit einem Berater der DRV habe ich dann Antrag auf Erwerbsminderung gestellt und auch die wurde abgelehnt, ob wohl ich dauerhaft weiter arbeitsunfähig bin und mein zustand sich auch immer weiter verschlechtert. Meine Ärzte befürworten die EMR weil ich auch mittlerweile Pflegegrad habe und im Schwerbehindertenausweis 70 G drin stehen habe. Widerspruch wurde auch abgelehnt. Was mach ich denn ejtzt, denn ich bin in keinster Weise arbeitsfähig.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2026 | 07:21

In Bezug auf Ihre Angelegenheit bestehen aktuell folgende Möglichkeiten, Sie können entweder eine Klage beim Sozialgericht einreichen in Bezug auf den abgelehnten Widerspruchsbescheid oder Sie erbringen neu Diagnosen und stellen einen neuen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu stellen. 
Etwaige Fachstellen zur weiteren Beratung können neben der Deutschen Rentenversicherung auch der Sozialverband (z.B. VdK oder SoVD) sein. Zur weiteren Existenzsicherung ist auch das Jobcenter ein Ansprechpartner. 

8 Antworten

Klausam 09.04.2026 | 14:51
Hallo, Sie haben die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu klagen. Aktuell sollten Sie Bürgergeld beantragen. MfG
Rodresiam 09.04.2026 | 15:04
Klaus schrieb

Hallo,

Sie haben die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu klagen. Aktuell sollten Sie Bürgergeld beantragen.

MfG

bin bereits im bürgergeld. aber gibt es denn überhaupt was zwischen lta und emr?
Fliederam 09.04.2026 | 15:16
Mit welcher Begründung wurde die EM-Rente denn abgelehnt? Weil keine Erwerbsminderung vorliegt oder weil Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen?
Klarer Fallam 09.04.2026 | 15:31
Wenn Sie kein Krankengeld und kein Arbeitslosengeld mehr bekommen können, aber weiterhin nicht arbeiten können, dann bekommen Sie bei finanzieller Bedürftigkeit Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (im Prinzip Sozialhilfe). Was soll es denn sonst noch geben Ihrer Meinung nach? Gegen die Ablehnung der EM-Rente können Sie beim Sozialgericht klagen. Vorher sollten Sie sich aber Unterstützung holen, zum Beispiel bei VdK oder SoVD.
Nachfrageam 09.04.2026 | 15:44
Rodresi schrieb

Für lta zu krank für en zu gesund ....

Der User "Flieder" fragte Sie jedoch, ob die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen (5/5/3-Regel) für den Bezug einer EMR überhaupt vorhanden sind. Falls NEIN, dann können Sie sich die Klage bzgl. der Ablehnung der EMR auch gleich sparen - da sinnlos...
EMR am 09.04.2026 | 16:07
Bei der Prüfung der EMR geht es nicht um Ihre Arbeitsunfähigkeit. Auch nicht um Ihre Schwerbehinderung. Die DRV prüft Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund Ihrer ärztlich nachgewiesenen Diagnosen und Ihren Einschränkungen. Arbeitsunfähig sind Sie für Ihren zuletzt ausgeübten Beruf geschrieben. Wenn Sie also rein fiktiv nicht mehr als Fliegenleger arbeiten könnten, wäre ggf eine Tätigkeit im Büro möglich. Erst wenn eine Erwerbsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich oder 3 bis unter 6 Stunden täglich festgestellt werden kann, ist zumindest eine Voraussetzung für die volle bzw teilweise Erwerbsminderungsrente erfüllt. Dann müssten noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Ftam 09.04.2026 | 20:38
Klarer Fall schrieb

Wenn Sie kein Krankengeld und kein Arbeitslosengeld mehr bekommen können, aber weiterhin nicht arbeiten können, dann bekommen Sie bei finanzieller Bedürftigkeit Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (im Prinzip Sozialhilfe).

Was soll es denn sonst noch geben Ihrer Meinung nach?

Gegen die Ablehnung der EM-Rente können Sie beim Sozialgericht klagen. Vorher sollten Sie sich aber Unterstützung holen, zum Beispiel bei VdK oder SoVD.

Um Hilfe zum Lebensunterhalt /Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten, muß durch die DRV Erwerbsminderung festgestellt werden, sofern die versicherungstechnischen Voraussetzungen für eine Rente nicht erfüllt sind. Ansonsten gilt man als erwerbsfähig und kann Bürgergeld erhalten. Ja, es gibt noch etwas zwischen LTA und EM-Rente, einen leidensgerechten Arbeitsplatz.
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