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Experten-Antwort

LTA und weiter?

von Andrea07.10.2020 | 15:48
87 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Endlich ist die LTA bewilligt worden.Allerdings nach Widerspruch (2019).Nun bin ich schon ausgesteuert und beziehe seit Oktober Arbeitslosengeld.Wer zahlt jetzt weiter?Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von der RV? Wie wird das dann berechnet? Ist es ratsam den Reha Berater selbst anzurufen, zwecks Termin?Danke für eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Andrea,

dem bisherigen Antworter kann ich nichts hinzufügen.

Setzen Sie sich gern mit dem Reha-Berater in Verbindung. Unter anderem auch um über die Höhe des Übergangsgeldes Klarheit zu haben.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Valzuunam 07.10.2020 | 15:59
Ob DRV neben der eigentlich LTA weitere Leistungen (z.B. Übergangsgeld) leistet hängt ganz maßgeblich davon ab, welche Art von LTA bewilligt wurde. Geht es um eine Umschulung kann Übergangsgeld während des Zeitraums dieser Umschulung erbracht werden. Ist ein Arbeitgeberzuschuss zugesagt erbringt die DRV keine weiteren Leistungen. In Ihrem bleibt also vermutlich -zumindest vorerst- alles beim Alten. Und natürlich können Sie jederzeit direkt Ihren Rehaberater anrufen. Dazu ist bei konkreten Fragen sogar zu raten.
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