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Experten-Antwort

LTA vom DRV empfohlen, aber noch nicht bewilligt

von Silvia Kaufmann11.01.2023 | 09:23
623 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, vorab kurzer Status: -nach 18 Monaten ausgesteuert -medizinische psycho. Reha absolviert, lt. Gutachten arbeitsunfähig und nach absehbarer Zeit (ca. 6 Monate) wieder mehr als 6 Stunden mittlere Tätigkeit. -nach Reha AlG 1 (Nahtlosigkeit) bewilligt -von Agentur für Arbeit aufgefordert beim DRV Reha zu beantragen -Bescheid Ablehnung med. Reha, jedoch Empfehlung für eine LTA. ss ich einen Widerspruch einlegen, wenn ich dieser Empfehlung nicht nachkomme? Mein Arzt (Therapeut) und ich, halten mich nicht für mehr als 3 Stunden arbeitsfähig. Ich möchte keine LTA beantragen, jedoch zumindest eine Teil EMR. Meine erste Frage. Muss ich für die DRV Ablehnung Reha /Empfehlung LTA Widerspruch einlegen? Kann ich von mir aus einfach einen EMR Antrag stellen? Wie verhält es sich nun mit den Leistungen zum ALG1? Erlischt die Nahtlosigkeit? Beziehe Ich weiterhin ALG1 und muss mich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen? auch wenn ich EMR Antrag stelle? Ich bin sehr verunsichert und wäre Ihnen für hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia Kaufmann,

Sie können jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Bezüglich Ihrer Fragen zum Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

Alles Gute und viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 11.01.2023 | 10:14
Wenn Sie eine LTA wollen, beantragen Sie die und warten ab - wogegen wollen Sie Widerspruch einlegen wenn Sie diese Leistung gar nicht beantragt haben. Wenn Sie keine LTA wollen sondern die Rente, stellen Sie Ihren Rentenantrag - auch das können Sie jederzeit tun. Und was das Arbeitsamt angeht, sollten Sie sich dort informieren, wann Nahtlosigkeit oder sonst was greift. Fazit: Sie wollen Rente, warum zögern Sie dann noch den Antrag selbst zu stellen? Macht doch wenig Sinn zu warten ob irgendwas von selbst passiert? Handeln Sie!
Danaam 11.01.2023 | 09:54
Um weiterhin ALG zu bekommen sollten Sie sich schon an die Empfehlungen halten. Das Gutachten hat ja ergeben das es zu einer Besserung nach 6 Monaten kommen kann. Was dann wirklich ist weiß ja jetzt noch keiner. Wer hat dieses Gutachten denn erstellt die Arbeitsagentur oder die DRV ? Und Sie verlieren ja nichts dabei das ganze zu beantragen. Parallel können Sie ja dann trotzdem Rente beantragen. Ich würde es eher als Chance sehen in einen neuen Beruf zu kommen.
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