Sie sollten den Klageweg einlegen! Denn, wenn einer schon Widerspruch einlegt hat er meistens einen Grund und den sollte er weiter verfolgen, sonst hätte der Widerspruch auch keinen Sinn gehabt! Viel Erfolg!
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Sie sollten den Klageweg einlegen! Denn, wenn einer schon Widerspruch einlegt hat er meistens einen Grund und den sollte er weiter verfolgen, sonst hätte der Widerspruch auch keinen Sinn gehabt! Viel Erfolg!
Ja sollte man denn in der Hälfte aufgeben, ich glaube eher nicht. Und es ist meine Meinung und mein Ratschlag
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