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Experten-Antwort

LTA-Widerspruch abgelehnt! Trotz Atteste! Was tun?

von hilfmirbitte24.05.2012 | 15:02
6428 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich habe gegen eine Ablehnung eines LTA-Antrages Einspruch eingelegt. Nun wurde auch dieser Abgelehnt. Meine Atteste (auch Reha) sagen, dass ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag als Angestellter arbeiten kann. Bin zur Zeit im Krankenstand und beziehe Krankengeld. Dies endet bald. Falle dann ich ALG1. Bin 45J. Ohne Job. Was wäre nun sinnvoll? -Vom A-Amt mich vermitteln lassen (Schwerbehindertenstatus) -Einspruch gegen Ablehnung LTA einlegen. -Antrag auf Erwerbsminderung? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten den Klageweg einlegen! Denn, wenn einer schon Widerspruch einlegt hat er meistens einen Grund und den sollte er weiter verfolgen, sonst hätte der Widerspruch auch keinen Sinn gehabt! Viel Erfolg!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja sollte man denn in der Hälfte aufgeben, ich glaube eher nicht. Und es ist meine Meinung und mein Ratschlag

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10 Antworten

...am 24.05.2012 | 16:04
Prima Aussage : "Denn, wenn einer schon Widerspruch einlegt hat er meistens einen Grund..." Jeder, der Widerspruch einlegt hat einen Grund (deshalb muss der Widerspruch ja auch beGRÜNDET werden) --> er ist mit dem Bescheid nicht zufrieden... Sie raten also allen ernstes JEDEM (siehe vorheriger Satz...), dessen Widerspruch abgelehnt wurde, zur Klage ? Na da werden sich die Sozialgerichte freuen...
PapaExam 24.05.2012 | 16:47
Nur wer bis zum äußersten geht ist glaubhaft. PapaEx
Knut Rassmussenam 24.05.2012 | 16:50
Nix für ungut, lieber Experte. Aber so locker flockig zur Klage raten, ohne zu wissen, WARUM die LTA abgelehnt wurde, ist sehr gewagt.
Batrixam 24.05.2012 | 16:55
Nehmen Sie alle Ihre Unterlagen (inkl. Bescheid und Widerspruchsbescheid) und lassen Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten. Sie sollten dies schnellstmöglich machen, damit die Klagefrist (1 Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheides) noch nicht abgelaufen ist, falls Sie sich dann doch für die Klage entscheiden.
KSCam 24.05.2012 | 18:30
Ich denke wir sollten aufs Problem zurückkommen - was soll eigentlich mit dem LTA bewirkt werden? Ein Einarbeitungszuschuss? Eine komplett neue Berufsausbildung, wenn ja gibt es konkrete Ziele? Technische Hilfsmittel? Oder was genau? hilfmirbitte zieht LTA, Vermittlung oder Rente in Betracht - kann und will er nun arbeiten udn braucht dafür Hilfe oder gehts eh nur um die Rente? All das sollte klar sein, bevor man zur Klage rät oder auch nicht. Aus der tag täglichen Beraterpraxis kenne ich genug Fälle, in denen "willenlos" Anträge gestellt werden ohne dass der Kunde eigentlich weiß was er will - und in solchen Fällen ist eine Klage nun wirklich nicht des Pudels Kern, weil es erst mal 1-2 Jahre dauert bis das SG entschieden hat......
R.A.am 24.05.2012 | 19:41
Ich habe selten eine dermaßen unqualifizierte "Experten-Antwort" gelesen wie diese! Selbstverständlich ist es zumindest denkbar, dass der Widerspruch unbegründet war und deshalb zu Recht abgewiesen wurde. Erst wenn das von einer kompetenten Person geprüft wurde, kann man entweder zur Klage raten oder auch nicht. Also, wenn die Experten-Antworten nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet wären, hätte ich hier eher auf einen unerfahrenen Laien getippt!
W*lfgangam 24.05.2012 | 20:54
...als DRV-Experte hat man keine 'Meinung' zu haben, sondern gefestigten/nachvollziehbaren Rechtsrat - oder holt sich diesen aus dem 'Hintergrund', wenn man unsicher ist. Insofern kann ich R.A. nur beipflichten ...das Dürftigste/Dümmste was ich seit Bestehen des Forums gelesen habe - sorry, diese 'Experten'-Antwort ist nicht mal im ersten Semester der Ausbildung mit null Punkten zu bewerten ... Gruß w.
Sozialröchler?am 24.05.2012 | 22:22
Die Expertenantwort vergessen Sie besser und lassen sich zunächst von Fachleuten (VdK, SovD, Fachanwalt Sozialrecht, Rentenberater) beraten, die zuvor Einblick in Ihre Akten hatten. Die Krankenkasse könnte ebenfalls interessiert sein, Sie beratend zu unterstützen. Ob eine Klage sinnvoll ist, lässt sich ohne genaue Kenntnisse des Einzelfalls nicht beurteilen. Unter den geschilderten Bedingungen halte ich die Vorsprache bei der Agentur für Arbeit für sinnvoll, jedenfalls dann, wenn Sie keinen Rentenantrag stellen wollen, sondern eine Arbeitsplatzvermittlung anstreben.
Heinrich Drifteam 25.05.2012 | 10:39
Geben Sie auf und akzeptieren Sie die Entscheidung der RV. Sie haben verloren ..
Thomas Kleinam 02.06.2012 | 11:04
Hallo ins Forum, die letzte Aussage kann ich nicht stehen lassen. Ich habe einen Antrag auf TAL gestellt der wurde unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt, obwohl mein Reha - Abschlusbericht eindeutig ist. Ich habe begründeten Wiederspruch eingelegt und warte jetzt auf eine Antwort. Ich kann nur jedem empfehlen, wenn er begründet Ansprüche hat, diese auch anzumelden, da ich der Meinung bin, dass die Rententräger versuchen erstmal alles abzublocken und davon ausgehen, das die meisten dann aufgeben. Rechtliche Hilfe deren Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bestehen werden erst bei einer Klage und einem nachweislichen Erfolg der Klage übernommen. Deutschland sollte sich schämen wie es teilweise seine Mitbürger behandelt die über 34 Jahre ununterbrochen geabeitet haben und brav ihre Beiträge bezahlt haben und durch eine unverschuldete Krankheit Hilfe benötigen
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