Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

LTA wieder Stationär beI Gesundheitlicher Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit

von Angsthase03.02.2020 | 23:43
239 Ansichten
9 Antworten
Hallo habe ein Absage meine LTA bekommen , begründung das meine Gesundheit weder gefährdet noch gemindert ist und ich in meinem alten Beruf weiter Arbeiten soll. Mein Arzt ist anderer Ansicht und sagte das meine Gesundheit gefährdet und gemindert ist und hat mir auch was mit gegeben für den Wiederspruch. Nur hätte ich gern eine Umschulung oder Weiterbildung egal was auch immer ,nur habe ich keine Lust wieder irgendwo stationär zu landen und wieder lange weg zu bleiben , man ließt dinge wie 3-24 Monate ich habe Kind und Verlobte und möchte nicht solange weg sein . Natürlich umfasst die Lta mehrer dinge , aber ich habe auch dies gelesen was mir Angst macht . Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Sie umfassen insbesondere Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich der Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfe, Berufsvorbereitung (einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung), Leistungen zur beruflichen Bildung (spezielle Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildung/Ausbildung, Integrationsmaßnahmen), Gründungszuschuss (bis 2006 Überbrückungsgeld), Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber, Kfz-Hilfen. wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich sind, oder wenn ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht. Sonstige Leistungen zur Teilhabe Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können nach § 31 SGB VI insbesondere erbracht werden: Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben, stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben, Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen für Versicherte, Bezieher einer Rente sowie ihre Angehörigen, Kinderrehabilitation. Jetzt Liest man hier statinär und das macht mir Angst will echt nicht schon wieder weg , da ich erst eine Reha hinter mir habe... Oder Verstehe ich das richtig und die erwerbsfähigkeit muss gefährdet oder gemindert sein um überhaupt eine LTA zu bekommen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2020 | 08:36

Hallo Angsthase,

im Vordergrund steht in Ihrem Fall erst einmal der Widerspruch, da der Antrag abgelehnt wurde.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten.

Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

Sicherlich ist es Hilfreich, sich mit einem Reha-Berater zusammenzusetzen, da dieser das Verfahren bis zur Wiedereingliederung begleitet und überwacht und mit Ihnen gemeinsam koordiniert.

8 Antworten

Angsthaseam 04.02.2020 | 11:33
OK also habe ich es doch richtig verstanden , un eine Lta überhaupt zu bekommen muss die Grundvoraussetzung eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der erwerbsfähigkeit vorhanden sein , ich habe nur was von einer RPK gelesen und das möchte ich nicht , nur denke ich egal was mir angeboten wird muss ich annehmen , sonst würde mir wahrscheinlich das ALG gesperrt werden...
Uweam 04.02.2020 | 08:10
Das verstehen Sie richtig, Sie haben es doch weiter oben selbst zitiert!
Angsthaseam 04.02.2020 | 13:17
Habe ich jetzt komplett must gebaut , habe eben mit meinem SB gesprochen und er meinte das es nicht reicht der Wiederrruf er brauch mehr , warum mein Beruf nicht mehr für mich geeignet ist bzw warum ich ihn nicht mehr ausüben kann. Und ich sagte , dass ich selbst nichts gegen meinen Beruf habe , aber den Bereich andern weiterbilden etc. Und er meinte wenn ich der Meinung bin meinen Beruf weiterhin auszuüben , wäre eine Lta für mich nicht notwendig , ich meinte meine Ärzte finden es besser wenn ich einen anderen Beruf mache sowie auch das Arbeitsamt ... Habe ich jetzt must gebaut mit meiner Aussage oder ist es mündlich egal? Nicht das jetzt in der nächsten Absage drin steht z.b nach Aktenlage und aus ihrer sicht ist der Beruf aktuell noch für sie ausführbar.
Angsthaseam 04.02.2020 | 14:41
Aber ich muss dem ja allem Zustimmen sonst bekomme ich eine sperre vom arbeitsamt ich liebe iegentlich meinen Beruf nur sind die ärzte andere ansicht
Gumbaam 04.02.2020 | 15:03
Angsthase schrieb

Aber ich muss dem ja allem Zustimmen sonst bekomme ich eine sperre vom arbeitsamt ich liebe iegentlich meinen Beruf nur sind die ärzte andere ansicht

Verständlich, na dann können die Ärzte das sicher auch für Sie begründen. Dann ist es doch eigentlich ganz einfach mit dem Widerspruch.
Angsthaseam 04.02.2020 | 15:43
Kann ich jetzt eine Ablehnung bekommen zwecks dem telefonatgespräch , z.b das die lta abgelehtn wird weil ich am Telefon sagte das ich schon gern meinen Beruf eitermachen würde , aber die Ärzte anderen Ansichten sind , oder sieht eine Ablehnung andester aus ,ohne das was von dem Telefonat darin steht ?
Angsthaseam 04.02.2020 | 15:49
Und ich will ja nicht nur eine Umschulung es gibt ja auch Wiederiengliederungen oder Weiterbildungen , Förderungsmasnahmen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026