Hallo Angsthase,
im Vordergrund steht in Ihrem Fall erst einmal der Widerspruch, da der Antrag abgelehnt wurde.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten.
Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Sicherlich ist es Hilfreich, sich mit einem Reha-Berater zusammenzusetzen, da dieser das Verfahren bis zur Wiedereingliederung begleitet und überwacht und mit Ihnen gemeinsam koordiniert.
Habe ich jetzt komplett must gebaut , habe eben mit meinem SB gesprochen und er meinte das es nicht reicht der Wiederrruf er brauch mehr , warum mein Beruf nicht mehr für mich geeignet ist bzw warum ich ihn nicht mehr ausüben kann.
Und ich sagte , dass ich selbst nichts gegen meinen Beruf habe , aber den Bereich andern weiterbilden etc. Und er meinte wenn ich der Meinung bin meinen Beruf weiterhin auszuüben , wäre eine Lta für mich nicht notwendig , ich meinte meine Ärzte finden es besser wenn ich einen anderen Beruf mache sowie auch das Arbeitsamt ... Habe ich jetzt must gebaut mit meiner Aussage oder ist es mündlich egal? Nicht das jetzt in der nächsten Absage drin steht z.b nach Aktenlage und aus ihrer sicht ist der Beruf aktuell noch für sie ausführbar.
Aber ich muss dem ja allem Zustimmen sonst bekomme ich eine sperre vom arbeitsamt ich liebe iegentlich meinen Beruf nur sind die ärzte andere ansicht
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