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Experten-Antwort

LtA/Umschulung

von Like14.07.2024 | 10:25
266 Ansichten
11 Antworten
Guten Tag zusammen ich fange im August eine Vorbereitungskurs an einem Berufsförderungswerk an der dann weiter geht in eine Umschulung durch Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. ich bin aktuell krankgeschrieben und beziehe Krankengeld, bin aber noch in einem Arbeitsverhältnis. Dieses wird aber von Seiten meines Arbeitgebers beendet werden. Meine Frage ist muss ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden obwohl ich ab August dann in Reha-Maßnahmen einsteige? Oder reicht es das meine Au weiterläuft bis kurz vor dem Start und ich dann ganz normal in die Maßnahmen starte? Danke schonmal im voraus für die Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2024 | 07:09

Hallo Like,

Sie sollten sicherstellen, dass nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn des Vorbereitungskurses keine "Lücke" entsteht. D. h. sofern der Vorbereitungskurs nicht unmittelbar im Anschluss an das Ende des Beschäftigungsverhältnis anschließt, wird empfohlen, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden.

10 Antworten

...am 14.07.2024 | 10:46
Guten Tag, du musst dich nur bis zum Tag der Umschulung/Vorbereitungskurs am Berufsförderungswerk krank melden. Ab dem Tag wo die Umschulung/ Vorbereitungskurs beginnen erhälst du Übergangsgeld. Arbeitslos musst du dich auch nicht melden, du bist dann ja für diese Zeit in einer bezahlten Umschulung. Lass die AU bis zum Start weiter laufen.
Likeam 14.07.2024 | 11:09
Super vielen dank. Heißt dann soviel das, dass Arbeitsamt mit mir erstmal überhaupt nichts zutun hat verstehe ich das richtig? Dann wird ganz normal weiter Krankgeschrieben bis beginn der Maßnahme/Umschulung und das Krankengeld läuft bis dahin dann weiter auch wenn ich keinen Arbeitsvertrag mehr habe? Das Übergangsgeld kann ich ja jetzt schon beantragen mit dem stand aktuell noch ein Arbeitsverhältnis plus krankgeschrieben seid im Bezug von Krankengeld oder?
...am 14.07.2024 | 11:28
Like schrieb

Super vielen dank. Heißt dann soviel das, dass Arbeitsamt mit mir erstmal überhaupt nichts zutun hat verstehe ich das richtig?

Dann wird ganz normal weiter Krankgeschrieben bis beginn der Maßnahme/Umschulung und das Krankengeld läuft bis dahin dann weiter auch wenn ich keinen Arbeitsvertrag mehr habe?

Das Übergangsgeld kann ich ja jetzt schon beantragen mit dem stand aktuell noch ein Arbeitsverhältnis plus krankgeschrieben seid im Bezug von Krankengeld oder?

Du musst nur darauf achten, nicht vor der Maßnahme zu kündigen. Du kannst mit deinem Arbeitgeber versuchen, dich so zu einigen, dass du bis vor Beginn der Maßnahme angestellt bleibst und du ab dem Tag der Maßnahme aus dem Vertrag ausscheidest. Kündigst du davor, kann es passieren, dass das Arbeitsamt dir eine Sperre gibt. Ob du weiter Krankengeld erhalten wirst, müsstest du die Krankenkasse mal fragen. Das Übergangsgeld kannst du, sobald die Maßnahme genehmigt worden ist, beantragen. Vergiss aber nicht, dass du, auch wenn du krank warst, Resturlaub hast, der dir zusteht vom Arbeitgeber. Ruf zur not auch mal beim Arbeitsamt an die beraten dich bei Fragen.
Likeam 14.07.2024 | 11:41
Wieso sollte mir das Arbeitsamt eine Sperre geben die bezahlen doch für mich nichts. Kostenträger und Übergangsgeld ist die Rentenkasse oder gilt das auch bei denen mit einer Sperre. Rein theoretisch da es nur noch 5 Wochen sind bis das los geht könnte mir der Arbeitgeber doch auch meine Urlaub geben und dann einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung der gültig wird einen Tag bevor die Maßnahme los geht oder sehe ich das falsch? Von dem Bfw wurde gesagt man können das Übergangsgeld jetzt schon beantragen da man davon ausgehen kann das, das was bei der Arbeitserprobung festgestellt wurde und empfohlen wird, von der DRV auch genehmigt wird.
...am 14.07.2024 | 11:58
Like schrieb

Wieso sollte mir das Arbeitsamt eine Sperre geben die bezahlen doch für mich nichts. Kostenträger und Übergangsgeld ist die Rentenkasse oder gilt das auch bei denen mit einer Sperre. Rein theoretisch da es nur noch 5 Wochen sind bis das los geht könnte mir der Arbeitgeber doch auch meine Urlaub geben und dann einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung der gültig wird einen Tag bevor die Maßnahme los geht oder sehe ich das falsch?

Von dem Bfw wurde gesagt man können das Übergangsgeld jetzt schon beantragen da man davon ausgehen kann das, das was bei der Arbeitserprobung festgestellt wurde und empfohlen wird, von der DRV auch genehmigt wird.

Ich kenn das nur so das du so bald du die Umschulung schriftlich genehmigt bekommen hast kannst du den Antrag für Übergangsgeld stellen. Das Bfw wird dir aber schon eher sagen können wie die Erfolgsaussichten sind weil die im engen Kontakt zur DRV stehen. Zu dem Punkt :Rein theoretisch da es nur noch 5 Wochen sind bis das los geht könnte mir der Arbeitgeber doch auch meine Urlaub geben und dann einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung der gültig wird einen Tag bevor die Maßnahme los geht oder sehe ich das falsch? Das siehst du Richtig, Abfindung ist Verhandlungssache Nur bedenke das ein Aufhebungsvertrag immer Probleme bringen kann wenn du doch eher aus dem Unternehmen Austreten solltest , deswegen ist Telefonischer kontakt zu beiden stellen vorher wichtig, die Krankenkasse könnte sonst sagen das Arbeitsamt ist zuständig, sicher dich bei so was nie in Foren am, immer bei den stellen anrufen und am besten schriftlich bestätigen lassen. Und für die Umschulung und den Vorbereitungskurs wünsche ich dir gutes gelingen und viel Erfolg. Bin auch an einem Bfw.
Likeam 14.07.2024 | 12:21
Vielen Dank das wünsche ich dir auch. Eine Frage habe ich noch muss ich den Arbeitgeber anschreiben das er der Rentenkasse mein Entgeld mitteilt oder macht das die Rentenkasse?
Meine Güteam 14.07.2024 | 16:58
Like schrieb

Vielen Dank das wünsche ich dir auch. Eine Frage habe ich noch muss ich den Arbeitgeber anschreiben das er der Rentenkasse mein Entgeld mitteilt oder macht das die Rentenkasse?

Bist Du wenigstens in der Lage Dir selber die Schuhe anzuziehen oder soll Dir das auch noch jemand erklären?
Likeam 14.07.2024 | 17:37
Meine Güte schrieb

Bist Du wenigstens in der Lage Dir selber die Schuhe anzuziehen oder soll Dir das auch noch jemand erklären?

Scheint ja für dich so interessant zu sein das du es ja gelesen hast und auch noch kommentieren kannst. Wenn es dich doch stört ignoriere es doch. Sinn von einem forum ist fragen zustellen. Wenn du das nicht verstanden hast weil du nur singen und klatschen in der Schule hattest musst du deinen Frust nicht an anderen aus lassen.
am 15.07.2024 | 05:45
Like schrieb

Vielen Dank das wünsche ich dir auch. Eine Frage habe ich noch muss ich den Arbeitgeber anschreiben das er der Rentenkasse mein Entgeld mitteilt oder macht das die Rentenkasse?

Beim Antrag auf Übergangsgeld liegen Unterlagen für den Arbeitgeber, Krankenkasse usw bei , die musst du dann an die Stellen abschicken und deinen Antrag ausfüllen und der drv senden
am 15.07.2024 | 05:47
Meine Güte schrieb

Bist Du wenigstens in der Lage Dir selber die Schuhe anzuziehen oder soll Dir das auch noch jemand erklären?

Solche Kommentare kannst du dir auch schenken , anscheinend bist du ein Alleskönner der nie fragen hat und in Wirklichkeit dümmer als ein Stück Toastbrot ist
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