Senden Sie die Zeugnisse mit einer Erklärung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Auch wenn Schulzeiten bei einem Rentenbeginn ab 2009 nicht mehr bewertet werden, so werden Sie doch nach Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeit berücksichtigt und bei der Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.