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Experten-Antwort

Lücke im Rentenverlauf durch Nichtanmeldung zur Vermittlung Arbeitsagentur

von Frank K26.05.2020 | 08:25
280 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschäftige mich mit meinem Kontoverlauf. Bei Beendigung meines Studiums habe ich nach Abgabe der Diplomarbeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Praktikum mit 40 Wochenstunden) über den Prüfungstag hinaus ausgeübt. Damals war ich im Glauben, dass rentenrechtlich das Studium mit dem Ende des Semesters, für das ich eingeschrieben war, endet. Der Prüfungstag war natürlich 2 Monate vorher. Ich habe die Zeit des Praktikums und auch die Zeit der nicht gemeldeten Arbeitslosigkeit mit Bewerbungen verbracht. Im Kontoverlauf habe ich Hochschulausbildung, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Lücke und dann den ersten Job stehen. Für meine Lücke von 6 Wochen habe ich auch tatsächlich noch die Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen vorliegen (bei dem Unternehmen fing ich dann auch an). Ist es möglich diese Lücke mit meinen Belegen bezüglich der Bewerbungen zu schließen? Herzlichen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank K,

wenn Sie nicht bei der Agentur arbeitslos gemeldet waren und lediglich Bewerbungsnachweise haben, kann die Lücke nicht geschlossen werden.

Da es sich aber um eine wirklich sehr kurze Zeitspanne handelt, brauchen Sie auch nicht befürchten, dass dies ein Loch in die Rentenkasse reißt, d.h. finanziell macht das für Ihre spätere Rente nichts aus.

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1 Antworten

Frank K.am 26.05.2020 | 17:02
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss sicherheitshalber noch mal nachfragen. Mir geht es nicht darum, dass sich hier meine Rente erhöht (habe ja in der Zeit auch nix gezahlt), sondern darum, dass ich den Monat als Anrechnungszeit oder Wartezeit bekomme. Man weiß ja nie, was im Leben noch so alles passiert... Herzlichen Dank vorab.
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