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Experten-Antwort

Lücke im Versicherungsverlauf

von Harald B.07.08.2010 | 11:11
4928 Ansichten
4 Antworten
Welche Möglichkeiten gibt es gegenüber der Rentenversicherung eine Lücke im Versicherungsverlauf von 3 Monaten im Jahre 2003 nachträglich nachzuweisen, wenn man in diesen 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war ohne Leistungsbezug, die Arbeitsagentur aber weder im Computer einen solchen Vermerk gespeichert hat (war damals wohl noch nicht überall üblich) und auch keine Unterlagen mehr aus dem Jahr 2003 in ihrem Archiv hierüber hat?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2010 | 07:35

Wenn auch Sie keine Unterlagen zu dieser Zeit haben, gibt es keine Möglichkeit die Arbeitslosigkeit nachzuweisen. Ohne Nachweis können Ihnen keine rentenrechtlich relevanten Zeiten gutgeschrieben werden.

3 Antworten

Schadeam 07.08.2010 | 11:27
Keine. Jeder, der sich diesbezüglich im Voraus erkundigt hat, hat sicher von jedem kundigen Berater den Tipp erhalten, sich diese Zeiten zeitnah von der Agentur bestätigen zu lassen. Eben genau darum, dass man nicht 7 Jahre später ohne Beweis dasteht.....
-_-am 07.08.2010 | 19:16
Ohne den Nachweis der Bundesagentur für Arbeit wird Ihnen keine rentenrechtliche Zeit berücksichtigt werden. Wegen der dortigen kurzen Aufbewahrungsfristen, werden Sie den Nachweis von dort aber vermutlich nicht mehr erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung kann ohne Nachweis nicht beurteilen, ob Sie tatsächlich arbeitsuchend waren oder evtl. ein Meldeversäumnis vorlag. Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach dem 30.06.1978 vorgelegen hat, für die kein Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosengeld II nur darlehnsweise gezahlt worden ist, werden nicht bewertet (§ 74 S. 4 SGB 6). Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit schließen Lücken im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung und werden u. a. bei der 35-jährigen Wartezeit berücksichtigt. Mehr finden Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Zu den Auswirkungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
funix1am 07.08.2010 | 15:32
Schade schrieb

Keine.

Jeder, der sich diesbezüglich im Voraus erkundigt hat, hat sicher von jedem kundigen Berater den Tipp erhalten, sich diese Zeiten zeitnah von der Agentur bestätigen zu lassen. Eben genau darum, dass man nicht 7 Jahre später ohne Beweis dasteht.....

Hallo Ich habe das Arbeitsamt (Agentur) auch mehrfach gebeten mir dies zu bestätigen habe aber nie einen Bescheid bekommen!!! Die sagen das machen wir nicht!!! Wie kann ich die zwingen? Immer mit dem Gericht drohen ist doch auch blöd!!!! Also wo liegt der Fehler von Harald B.? Der fehler liegt doch im System!!! Mit freundlichen Grüßen funix
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