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Experten-Antwort

Lücke im Versicherungsverlauf

von Frank12.06.2023 | 15:28
718 Ansichten
14 Antworten
Hallo, in meiner Rentenauskunft wurde auf eine Lücke im Versicherungsverlauf für das gesamte Jahr 2000 hingewiesen, obwohl ich von 1993 bis 2019 ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war. Leider hat mein Arbeitgeber über diese Zeit keine Unterlagen mehr und so wurde mir empfohlen, mich an die damalige Krankenkasse zu wenden. Ich kann mich aber nicht erinnern, wo ich damals versichert war und die Krankenversicherung, bei der ich unmittelbar davor war, konnte mir genauso wenig eine Auskunft darüber geben, wohin ich gewechselt bin, wie mir die Krankenkasse, bei der ich später war, etwas zu ihrer Vorgängerin sagen konnte. Wie kann ich das fehlende Jahr noch nachweisen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.06.2023 | 16:07

Hallo Frank,

auf jeden Fall sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Beschäftigungszeit informieren. Sollten Sie selbst noch Unterlagen (z.B. Meldung zur Sozialversicherung oder Gehaltsabrechnungen) haben, senden Sie diese natürlich ebenfalls an Ihren Rentenversicherungsträger. Dies würde die Anerkennung der Zeit erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Unverständlich am 12.06.2023 | 16:30
Sie schreiben, dass Sie von 1993 bis 2019 beim GLEICHEN Arbeitgeber beschäftigt gewesen seien, Ihre Lücke betrifft jedoch das Jahr 2000... Also einen Zeitraum NACH dem Jahr 2019, oder handelt es sich hier um einen Zahlendreher/Tippfehler?!? Wie auch immer, man bekommt vom AG jedes Jahr die sog. "Jahresmeldung" - Meldebescheinigung zur Sozialversicherung - haben Sie diese Belege (die man bekanntlich ein Leben lang aufbewahren sollte) tatsächlich entsorgt wird es schwierig, wenn Sie sich auch an Ihre damalige GKV nicht mehr "erinnern" können. Evtl. beim damaligen Hausarzt nachfragen ob Sie im Jahr 2000 einmal AU waren - so könnten Sie zumindest Ihre GKV in diesem Jahr herausfinden... Relativ unüblich, so viele "Gedächtnislücken".
ganz einfacham 12.06.2023 | 19:47
Einfach DSGVO-Anfragen an alle rund 180 übriggebliebenen Krankenkassen senden.
ThomasRam 12.06.2023 | 18:42
Hallo, in meiner Rentenauskunft wurde auf eine Lücke im Versicherungsverlauf für das gesamte Jahr 2000 hingewiesen, obwohl ich von 1993 bis 2019 ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war. Leider hat mein Arbeitgeber über diese Zeit keine Unterlagen mehr und so wurde mir empfohlen, mich an die damalige Krankenkasse zu wenden. Ich kann mich aber nicht erinnern, wo ich damals versichert war und die Krankenversicherung, bei der ich unmittelbar davor war, konnte mir genauso wenig eine Auskunft darüber geben, wohin ich gewechselt bin, wie mir die Krankenkasse, bei der ich später war, etwas zu ihrer Vorgängerin sagen konnte. Wie kann ich das fehlende Jahr noch nachweisen?
Sie schreiben, dass Sie von 1993 bis 2019 beim GLEICHEN Arbeitgeber beschäftigt gewesen seien, Ihre Lücke betrifft jedoch das Jahr 2000... Also einen Zeitraum NACH dem Jahr 2019, oder handelt es sich hier um einen Zahlendreher/Tippfehler?!? Wie auch immer, man bekommt vom AG jedes Jahr die sog. "Jahresmeldung" - Meldebescheinigung zur Sozialversicherung - haben Sie diese Belege (die man bekanntlich ein Leben lang aufbewahren sollte) tatsächlich entsorgt wird es schwierig, wenn Sie sich auch an Ihre damalige GKV nicht mehr "erinnern" können. Evtl. beim damaligen Hausarzt nachfragen ob Sie im Jahr 2000 einmal AU waren - so könnten Sie zumindest Ihre GKV in diesem Jahr herausfinden... Relativ unüblich, so viele "Gedächtnislücken".
Wieso liegt 2000 NACH 2019 ? Wahrscheinlich kann er sich auch an keinen Hausarzt erinnern ;-) Man könnte auch mal alle KVs anschreiben, aber vielleicht gibt es gerade diese ja nicht mehr - sind ja einige auch wieder vom Markt veschwunden.
Najaam 12.06.2023 | 19:06
Wenn man auch die Krankenkasse wechselt wie Hemden... keine alte Chipkarte mehr in irgendeinem Karton? Ich heb die alle auf.
Rentengenieam 12.06.2023 | 19:51
Lieber an TK, Barmer, DAK und eventuell die AOKs in den Bundesländern in denen sie gewohnt haben zuerst probieren. Ob man bei der HHK, Knappschaft oder einer BKK war, daran müsste man sich ja wohl noch grob erinnern. Bei BKKS kann es schwierig werden, davon gibt es sehr viele. Dann kann man immer noch nach Unternehmen/Branchen schauen, bei denen man beschäftigt war und die dazugehörigen BKKs zuerst probieren. Jedenfalls hat die KK die Unterlagen 30 Jahre lang.
Berndam 12.06.2023 | 22:01
Sie können die DRV fragen, welche Krankenkassen die Jahre 1999 und 2001 gemeldet haben, so kommen Sie vielleicht zum Ziel.
Frankkam 12.06.2023 | 22:11
Danke, das scheint mir die beste Idee zu sein. Für 1999 weiß ich es und für 2006 auch wieder, da frage ich dann die DRV nach dem Zeitraum dazwischen.
Abschlägeam 12.06.2023 | 22:25
Hatten Sie da vielleicht ein unbezahltes Sabatical? Oder waren krank. Nicht immer ist es der Arbeitgeber, der 'schludert'. Und warum überhaupt fällt Ihnen dies nun erst 23 Jahre später auf? Haben Sie Ihre Soz-Versicherungsmeldungen immer entsorgt, ohne den Hinweis zu beachten 'Wichtige Rentenunterlagen, bitte aufbewahren'? Ob allerdings der Tipp von '@Bernd' hilft, bei der zuständigen DRV nachzufragen, bzw. ob die diese Unterlagen noch hat, ist zweifelhaft. Denn wäre dem so, gäbe es ja vermutlich keine Lücke im Versicherungsverlauf. Erst einmal aber sind Sie in der Pflicht, noch Unterlagen zu finden. Erst wenn gar nichts mehr geht, wird dann die DRV tätig und sucht. Und das kann dauern... Hoffentlich also ist es bei Ihnen nicht gerade jetzt schon kurz vor der Rente (?). Viel Erfolg und alles Gute!
Fritzam 13.06.2023 | 12:06
Wenn Sie von 1993 bis 2019 bei dem selben Arbeitgeber waren haben Sie doch bestimmt ein Arbeitszeugnis. Mit dem können Sie evtl. die Zeiten gegenüber der Rentenversicherung glaubhaft machen.
Nur mal so.am 13.06.2023 | 13:41
Es fehlt dann aber der Bezug zum Einkommen und damit zur Beitragshöhe. Was ist denn mit dem damaligen Steuerbescheid?
Frankkam 13.06.2023 | 15:36
Danke. Könnte zusammen mit dem Steuerbescheid vielleicht auch klappen.
Frankkam 13.06.2023 | 15:34
Wenn Sie von 1993 bis 2019 bei dem selben Arbeitgeber waren haben Sie doch bestimmt ein Arbeitszeugnis. Mit dem können Sie evtl. die Zeiten gegenüber der Rentenversicherung glaubhaft machen.
Es fehlt dann aber der Bezug zum Einkommen und damit zur Beitragshöhe. Was ist denn mit dem damaligen Steuerbescheid?
Auch ein guter Ansatz, besten Dank!
Puduam 13.06.2023 | 16:55
Sie schreiben, dass Sie von 1993 bis 2019 beim GLEICHEN Arbeitgeber beschäftigt gewesen seien, Ihre Lücke betrifft jedoch das Jahr 2000... Also einen Zeitraum NACH dem Jahr 2019, oder handelt es sich hier um einen Zahlendreher/Tippfehler?!?
Um einen Lese-oder Rechenfehler Ihrerseits!
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