Hallo Frank,
auf jeden Fall sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Beschäftigungszeit informieren. Sollten Sie selbst noch Unterlagen (z.B. Meldung zur Sozialversicherung oder Gehaltsabrechnungen) haben, senden Sie diese natürlich ebenfalls an Ihren Rentenversicherungsträger. Dies würde die Anerkennung der Zeit erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wieso liegt 2000 NACH 2019 ? Wahrscheinlich kann er sich auch an keinen Hausarzt erinnern ;-) Man könnte auch mal alle KVs anschreiben, aber vielleicht gibt es gerade diese ja nicht mehr - sind ja einige auch wieder vom Markt veschwunden.Hallo, in meiner Rentenauskunft wurde auf eine Lücke im Versicherungsverlauf für das gesamte Jahr 2000 hingewiesen, obwohl ich von 1993 bis 2019 ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war. Leider hat mein Arbeitgeber über diese Zeit keine Unterlagen mehr und so wurde mir empfohlen, mich an die damalige Krankenkasse zu wenden. Ich kann mich aber nicht erinnern, wo ich damals versichert war und die Krankenversicherung, bei der ich unmittelbar davor war, konnte mir genauso wenig eine Auskunft darüber geben, wohin ich gewechselt bin, wie mir die Krankenkasse, bei der ich später war, etwas zu ihrer Vorgängerin sagen konnte. Wie kann ich das fehlende Jahr noch nachweisen?Sie schreiben, dass Sie von 1993 bis 2019 beim GLEICHEN Arbeitgeber beschäftigt gewesen seien, Ihre Lücke betrifft jedoch das Jahr 2000... Also einen Zeitraum NACH dem Jahr 2019, oder handelt es sich hier um einen Zahlendreher/Tippfehler?!? Wie auch immer, man bekommt vom AG jedes Jahr die sog. "Jahresmeldung" - Meldebescheinigung zur Sozialversicherung - haben Sie diese Belege (die man bekanntlich ein Leben lang aufbewahren sollte) tatsächlich entsorgt wird es schwierig, wenn Sie sich auch an Ihre damalige GKV nicht mehr "erinnern" können. Evtl. beim damaligen Hausarzt nachfragen ob Sie im Jahr 2000 einmal AU waren - so könnten Sie zumindest Ihre GKV in diesem Jahr herausfinden... Relativ unüblich, so viele "Gedächtnislücken".
Auch ein guter Ansatz, besten Dank!Wenn Sie von 1993 bis 2019 bei dem selben Arbeitgeber waren haben Sie doch bestimmt ein Arbeitszeugnis. Mit dem können Sie evtl. die Zeiten gegenüber der Rentenversicherung glaubhaft machen.Es fehlt dann aber der Bezug zum Einkommen und damit zur Beitragshöhe. Was ist denn mit dem damaligen Steuerbescheid?
Sie schreiben, dass Sie von 1993 bis 2019 beim GLEICHEN Arbeitgeber beschäftigt gewesen seien, Ihre Lücke betrifft jedoch das Jahr 2000... Also einen Zeitraum NACH dem Jahr 2019, oder handelt es sich hier um einen Zahlendreher/Tippfehler?!?Um einen Lese-oder Rechenfehler Ihrerseits!
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