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Lücke zw. Ende des Krankengelds und Beginn der Rente

von Kryon25.01.2010 | 20:55
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde vor kurzem 63 Jahre alt und bin zu 100% schwerbehindert. Das Krankengeld, das ich kriege, endet genau eine Woche bevor meine Rente beginnen soll (ich werde demnächst "Altersrente wg. Vollendung des 60. Lebensjahres für Schwerbehinderte" beantragen). Frage 1: Was passiert in dieser "Zwischenwoche"? Kriege ich Arbeitslosengeld, und wenn ja, was muß ich dafür tun? Frage 2: Mein Arbeitgeber sagte mir, ich soll -wie üblich in der Firma bei solchen Fällen- kündigen. Zum wievielten sollte ich das tun, zum Ende des Krankengelds oder zum voraussichtlichen Rentenbeginn, d.h. eine Woche später?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Frage 1: Ob und wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann Ihnen nur die Agentur für Arbeit mitteilen. Wir empfehlen Ihnen daher sich bei der für Sie

zuständigen Agentur für Arbeit zu informieren.

Frage 2: Die Auskunft wann und wie Sie kündigen müssen, muss Ihnen der Arbeitgeber -Personalbüro- (bzw. evtl. Betriebsrat, Personalrat) geben

Frage 3: Hinsichtlich Ihres möglichen Rentenanspruches empfehlen wir Ihnen, sich an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu wenden. Grundsätzlich gilt, dass der Rentenbeginn von Ihnen frei bestimmt werden kann. Ggf. sind jedoch bestimmte Fristen zu beachten. Eine nähere Beratung hinsichtlich der für Sie günstigsten Konstellation ist aufgrund der gemachten Angaben nicht möglich.

Frage 4: Die Erteilung des Rentenbescheides dauert bei vollständig geklärtem Versicherungskonto ca. 2 - 4 Wochen.

4 Antworten

Schadeam 25.01.2010 | 21:20
Sie könnten ja die Altersrente einen Monat früher beantragen- das haben Sie doch selbst in der Hand, oder? Sie können sich natürlich auch wegen einer Woche noch mit der Agentur für Arbeit rumplagen, sollten sich aber dann nicht über "Bürokratie" ärgern (Antragsformulare, Meldung beim AA, Verzögerung des Rentenbescheides, bis über ALG entschieden ist). Es geht (s.o.) auch ganz, ganz einfach.....
-_-am 25.01.2010 | 21:26
Frage 1 fällt nicht in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sondern betrifft andere Leistungsträger (z. B. Sozialhilfeträger, Bundesagentur für Arbeit). Frage 2 fällt ebenfalls nicht in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sondern ist eine arbeitsrechtliche Frage, die Sie dem Betriebsrat, Personalrat oder der Gewerkschaft vortragen könnten.
-_-am 25.01.2010 | 23:17
Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. Die Auskunfts- und Beratungsstellen beraten Sie dazu. Es wird allgemein empfohlen, die Rente spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu beantragen, damit die Zahlung rechtzeitig zur Verfügung steht. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Antragsaufnahme telefonisch. Adressen und Telefonnummern unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Online-Terminvereinbarung eSERVICE/Termin - Beratungstermine online buchen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Kryonam 25.01.2010 | 22:48
Frage 3: gilt der Rentenbescheid rückwirkend, d.h. ab dem Datum der Antragstellung oder eben nicht? (Oder darf vielleicht der Antragsteller selbst das eine bzw. das andere wählen?) Frage 4: angenommen der Antrag ist vollständig: wie lange dauert es ungefähr/ durchschnittlich ab dem Datum des Antrags bis ein Rentenbescheid erlassen wird?
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