Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lücke zwischen ALG I und übergangsgeld

von Nadine03.04.2019 | 18:23
310 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
LTA wurde bewilligt. Assesstment wurde bereits durchgeführt. Bewilligung und Anmeldung 3 Mon. RVL erfolgte bereits. ALG läuft Ende Mai 19 aus RVL beginnt aber erst Oktober 2019. Was ist in der Zwischenzeit? Welche Möglichkeiten gibt es? Anspruch auf ALGII habe ich nicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 besteht, sollten Sie sich weiterhin arbeitslos melden und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, damit diese Zeiten ggf. als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung gewertet werden können und hier keine Lücke entsteht. Ferner sollten Sie sich bezüglich Ihrem weiteren Versicherungsschutz auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Sofern Sie zur Überbrückung bis zum Beginn des RVL (Rehavorbereitungslehrgang) ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, kann dies auch Auswirkungen auf die Berechnung eines ggf. später bestehenden Anspruchs auf Übergangsgeld haben. Sie wenden sich für konkrete Auskünfte dann am besten unmittelbar an Ihre Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Susiam 03.04.2019 | 18:45
Hallo, Das hört sich doch alles gut an für Dich. In der Zwischenzeit kannst Du faulenzen. Vielleicht auch nebenbei Geld verdienen. Mit freundlichen Grüßen
Nadineam 03.04.2019 | 18:59
Faulenzen? War leider lange genug krank, da konnte ich genug "faulenzen" Ich habe in der Zeit aber kein Einkommen.
Nickyam 03.04.2019 | 19:06
Wenn Sie keinen Anspruch auf ALGII haben, dann wird wohl Geld zur Existenzsicherung vorhanden sein, oder? Genauso beim Sozialamt ...
so ist esam 03.04.2019 | 19:06
Warum kein Anspruch auf ALG2 ?
Nadineam 04.04.2019 | 17:55
Vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Mfg
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026