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Experten-Antwort

Lücke zwischen ALG1 und EM Rente

von Tobias 20.04.2020 | 14:20
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7 Antworten

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Ich war befristet in EM Rente. Nach Ablehnung bekam ich ALG 1 . Nach Widerspruch wurde EM Rente rückwirkend gewährt. ALG 1 Anspruch wurde mit sofortiger Wirkung gestrichen. Rentenversicherung zählt Rückwirkend. Ich denke ARBEITSAGENTUR Stellt Anspruch auf Rückzahlung. Wer zahlt jetzt die Krankenkasse? Ab heute ist der Tag ab dem ALG 1 wegfällt. Ab 1 Mai nimmt die Rentenversicherung die zukünftigen Zahlungen auf. Stehe ich jetzt 10 Tage von heute bis Ende des Monats ohne Krankenversicherung da? Agentur für Arbeit sagt: die Rentenversicherung hat Rückwirkend die Rente gewährt. Damit bin ich unter 3 std nicht mehr für den Arbeitsmarkt da...also definitiv keine Ansprüche mehr seit Bekanntwerden. Was nun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2020 | 15:38

Hallo, Tobias,

Sie geben an, dass die Rente rückwirkend gewährt wurde, also schon für die Vergangenheit. Da der 01. Mai in der Zukunft liegt, müssen Sie bereits im April einen Rentenanspruch haben. Wenn Sie im April schon einen Rentenanspruch haben, sind Sie auch als Rentner im April krankenversichert. Im Rentenbescheid müsste diese Information enthalten sein.

6 Antworten

Gartenfeeam 20.04.2020 | 23:10
Hallo zusammen, gehört zwar nicht ins RentenGenre, könnte aber manche Bedenken zerstreuen: es gibt in der Krankenversicherung einen sogenannten "nachgehenden Leistungsanspruch" bis zu einem Monat im Anschluss an eine Pflichtversicherung. Schönen Abend wünscht die Gartenfee
Siehe hieram 20.04.2020 | 23:41
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung "ab 01. Mai" bedeutet, dass die Auszahlung erst zum 31. Mai erfolgt. Sofern es also finanziell einen Engpass geben sollte, melden Sie sich lieber rechtzeitig beim Jobcenter (die wären dann Ihr Ansprechpartner. Und nehmen Sie dazu Ihren Rentenbescheid mit, denn die holen sich das Geld dann wieder).
Klageam 21.04.2020 | 00:40
Bei voller EM ist nicht das JC sondern das Sozialamt im SGB XII zuständig. Für solche Fälle wurde 2017 extra eine eigene Norm geschaffen. Der Überbrückungskredit ist für solche Fälle gedacht. Unabhängig von der Höhe des Kredits muss nur die Hälfte der Höhe für Regelbarfstufe 1 zurückgezahlt werden. Ich habe knapp 800 Euro bekommen um die Lücke bis zur ersten Zahlung der DRV zu schließen und musste nur 200 Euro nochwas zurückzahlen.
Siehe hieram 21.04.2020 | 06:40
Zitat von Klage anzeigen
Danke für diesen ergänzenden/korrigierenden Hinweis, wenngleich die Beträge sicherlich auch von der Höhe der (rückwirkend) bewilligten Rente abhängig sein dürften. So aber kann der Fragesteller sich gleich an die richtige Stelle wenden, wenn denn nun zwischen Einstellung ALG I und erneuter rückwirkend geleisteter aber erst zum Monatsende ab Bewilligung der laufenden Zahlung geleisteter Betrag - also erst ab Ende Mai) ein 'Loch' über die Frage nach "wo bin ich Krankenversichert" hinaus entstehen sollte. Denn das wäre dann "dort" (also Sozialamt) und nicht hier im Rentenforum zu klären.
Max4.0am 21.04.2020 | 08:16
Zitat von Siehe hier anzeigen
Bei voller EM ist nicht das JC sondern das Sozialamt im SGB XII zuständig. Für solche Fälle wurde 2017 extra eine eigene Norm geschaffen. Der Überbrückungskredit ist für solche Fälle gedacht. Unabhängig von der Höhe des Kredits muss nur die Hälfte der Höhe für Regelbarfstufe 1 zurückgezahlt werden. Ich habe knapp 800 Euro bekommen um die Lücke bis zur ersten Zahlung der DRV zu schließen und musste nur 200 Euro nochwas zurückzahlen.
Danke für diesen ergänzenden/korrigierenden Hinweis, wenngleich die Beträge sicherlich auch von der Höhe der (rückwirkend) bewilligten Rente abhängig sein dürften. So aber kann der Fragesteller sich gleich an die richtige Stelle wenden, wenn denn nun zwischen Einstellung ALG I und erneuter rückwirkend geleisteter aber erst zum Monatsende ab Bewilligung der laufenden Zahlung geleisteter Betrag - also erst ab Ende Mai) ein 'Loch' über die Frage nach "wo bin ich Krankenversichert" hinaus entstehen sollte. Denn das wäre dann "dort" (also Sozialamt) und nicht hier im Rentenforum zu klären.
Es geht nicht um die Krankenversicherung. Denn hier ist er bei rückwirkendem Anspruch in der KvDR versichert, wie der Experte schon schrieb, unabhängig davon, ob der Poster jetzt noch zum Sozialamt oder zur ARGE geht. Es geht aber, so der Poster nicht darauf verzichten mag, um mindestens 10 Tage, die ihm die AfA nicht mehr zahlt. Denn diese stellt de facto nach Bekanntgabe SOFORT die Zahlungen ein. Die AfA zahlt rückwirkend, d.h. das letzte Mal am 30.04.2020 bis zum 20.04.2020. DRV zahlt ebenfalls rückwirkend, erstmalig am 31.05.2020. Es fehlen also 10 Tage, die OHNE Darlehen abgefangen werden MÜSSEN von m.W. der ARGE. Ist reines Geld. Darüber hinaus kann er sich die 30 Tage im Mai vorfinanzieren lassen. Warum man das trotz Nahtlosigkeitsregelung so entschieden hat, ist mir unbegreiflich. Für die EM-Rentner purer Stress, das sagt einem keiner (!) und die Arbeitsagenturen können sich das ALG1 nach NahtlRg. ohnehin wiederholen/erstatten lassen.
Klageam 21.04.2020 | 15:51
Das ist in der Tat ein erhebliches Problem, was tausende Rentner jedes Jahr trifft. Die DRV stellt idR rückwirkend eine EM fest, zahlt aber erst ab dem kommenden Monat, die anderen Sozialleistungsträger stellen ab Bescheid sofort ein. So entsteht im ungünstigsten Fall mehr als 1 Monat ohne Zahlungseingang. Zumindest teilweise hat der Gesetzgeber reagiert. Mit dem 31a SGB XII. Normalerweise muss das JC jemanden mit voller EM Rente dorthin verweisen wegen 1. Mangels Zuständigkeit und 2. Weil es günstiger ist. Dennoch hört und liest man, dass das JC dann einfach Leistung als Darlehen gewährt. Mit dem Ergebnis, dass dieses zu 100 % zurückgezahlt werden muss. Das ist aber im SGB XII für das Überbrückungsdarlehen nicht so. Maximal Stand heute 208 Euro müssen zurückgezahlt werden UND ZWAR MAXIMAL. "Kann eine leistungsberechtigte Person in dem Monat, in dem ihr erstmals eine Rente zufließt, bis zum voraussichtlichen Zufluss der Rente ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten, ist ihr insoweit auf Antrag ein Darlehen zu gewähren." "insgesamt ist jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zurückzuzahlen." In meinem Fall habe ich also über 600 Euro nicht zurückzahlen müssen. Schön wäre es deshalb, dass in jedem Bescheid der DRV für EM Rentner gleich ein Hinweis gesondert mitgeschickt wird.
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