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Experten-Antwort

Lücke zwischen Arbeitslosigkeit und Rente

von Bernd Ebener28.06.2017 | 16:16
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8 Antworten

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Hallo, Mein Arbeitslosengeldbezug endet am 11.06.2018 nach 24 Monaten. Meine Rente erwarte ich am 1.01.2019 mit 63 Jahren und 6 Monaten. (die Bedingungen für die Rente mit 63 sind erfüllt) Wie kann ich nun am besten und ohne "große Einbußen" diese Zeit von Ende ALG bis zur Rente überbrücken? Das sind 7 Monate. ALG II entfällt bei mir. Wie habe ich folgendes zu verstehen? Sonderregelung für Arbeitslose Mit 63 Jahren können Arbeitslose in Rente gehen, die nach dem Alter von 58 Jahren und sechs Monaten für mindestens 52 Wochen keine Arbeit gefunden haben und in dieser Zeit beim Arbeitsamt gemeldet waren. Letztere müssen 15 Pflichtjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, davon acht Jahre in den vergangenen zehn Jahren. Gruß Bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd Ebener,

die anderen User haben Ihnen schon richtige Hinweise gegeben. Aus Sicht der Rentenversicherung kann nur festgestellt werden, dass Sie ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen und ab dem Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monaten (nach Ihren eigenen Angaben) ohne Abschläge in Renten gehen können. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kommt für Ihren Jahrgang nicht mehr in Frage und wäre außerdem ebenfalls mit Abschlägen verbunden gewesen.

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7 Antworten

Klugpuperam 28.06.2017 | 16:25
Die erwähnte Sonderregelung bezieht sich auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Die ist möglich für Personen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, also für Personen, die mittlerweile alle schon in Rente sein sollten. Daher spielt diese Regelung für Sie keine Rolle.
senf-dazuam 28.06.2017 | 16:36
Hallo! Wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, dann auch die von 35 Jahren. Damit könnten Sie (wenn kein neuer Job, kein Erbe oder sonstiger plötzlicher Geldsegen Ihnen die zweite Jahreshälfte 2018 finanziert) bereits mit 63 Jahren in "Rente für langjährig Versicherte" gehen. Die hat zwar dann Abschläge, stellt aber immerhin ein Einkommen dar ...
Fastrentneram 28.06.2017 | 16:43
Wenn Sie eine abschlagsfreie Rente möchten, bleibt Ihnen nichts anderes über, als die 7 Monate von Ihrem Privatvermögen zu leben. Je nach Höhe des Abschlags kann sich sogar das aber lohnen. Bedenken Sie aber, sofern Sie sich nicht über Ihre Frau familieversichern können, dass Sie sich die 7 Monate auch freiwillig krankenversichert müssen. Kein preiswertes Vergnügen!
Fastrentneram 28.06.2017 | 16:41
Wenn Sie eine abschlagsfreie Rente möchten, bleibt Ihnen nichts anderes über, als die 7 Monate von Ihrem Privatvermögen zu leben. Je nach Höhe des Abschlags kann sich sogar das aber lohnen. Bedenken Sie aber, sofern Sie sich nicht über Ihre Frau familieversichern können, dass Sie sich die 7 Monate auch freiwillig krankenversichert müssen. Kein preiswertes Vergnügen!
Herz1952, das Richtigeam 28.06.2017 | 17:21
Hallo Bernd Ebener, Wenn Ihre Frau noch arbeitet, sind Sie bei dieser noch mitversichert. In diesem Punkt muss ich "Fastrentner" ausnahmsweise korrigieren. Ich habe Bekannte, bei der der Mann nicht mehr arbeitet (aufgehört ohne ALG und neuen Job). Dieser hat sich schon bei der Krankenkasse erkundigt und diese Auskunft bekommen. Die Frau arbeitet noch ein bisschen weiter, aber die könnte auch aufhören und sie könnten sich günstig selbst krankenversichern. Nach Auskunft des Mannes hat ihm die Krankenkasse gesagt, dass diese mittlerweile einige machen, die ihr Leben noch ein bisschen genießen wollen und sich nicht mehr bei der Arbeit quälen wollen und nicht wissen, sie lange sie noch gesund sind. Jetzt kommt aber der "Haken": Das sind gewöhnlich sog. "Dinks" Double income, no Kids. (doppeltes Einkommen, keine Kinder). Die Zeit bis zur Rente können sie überbrücken und haben beide ihre Rente. Zur Zeit haben sie genug Ersparnisse und haben eine kleine Eigentumswohnung bequem und schnell abzahlen können. Bin Fastneidisch :-) und leider schon "Langrentner" mit schmaler Aussicht auf eine Fastalersrente".
Bernd Ebeneram 28.06.2017 | 19:26
Danke schon mal für die Antworten. Ich werde dann wohl den Weg gehen müssen das selbst zu finanzieren oder aber einen vorzeitigen Rentenbezug mit 7,2 % Abzug wählen. Meine Frau arbeitet nicht. Ist über mich Krankenversichert.
W*lfgangam 29.06.2017 | 20:42
Hallo Bernd Ebener, meiner Überlegung nach haben Sie einen Abschlag von 9,9 %, da "Meine Rente erwarte ich am 1.01.2019 mit 63 Jahren und 6 Monaten." Sie zum 01.07. 2018 das 63. Lbj. vollendet haben/Jahrgang '55 sind - die Regelaltersgrenze daher um 9 Monate angehoben ist (33 Mo. vorgezogener Beginn x 0,3 % = 9,9 %). Da müssen Sie den rd. 10 % Abschlag (oder Rentenmehrbetrag) + 6 Monate freiwillige KV (mind. 175 EUR/Monat - "Meine Frau arbeitet nicht. Ist über mich Krankenversichert.") gegen die Wartezeit/6 Monate keine/gekürzte Rente gegenrechnen ...wird auf 5 - 6 Jahre hinauslaufen, wenn nicht andere vom Rentenbeginn abhängige/nicht gezahlte Leistungen (betriebliche Altersversorgung?) noch als 'Laufzeit'/Armortisierungsphase hinzuzurechnen wären. Gut, den halben Monat Nulleinkommen 12.06. - 30.06.2018 habe ich jetzt mal außen vorgelassen, da da sowieso keine Rentenzahlung zu erwarten ist. Gruß w.
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