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Experten-Antwort

Lücke zwischen letztem ALG Tag und 1. Rentenzahlung

von Katja14.06.2023 | 15:19
172 Ansichten
3 Antworten
Hallo, mir wurde erst kürzlich rückwirkend (ab 01.04.2021) die Rente (1039,18 Euro) aufgrund voller Erwerbsminderung zugestanden (Brief vom 06.04.23). Die Rente wurde erstmalig ab 1.Mai zum Monatsende ausgezahlt. Für die Zeit vom 01.04.2021 bis 30.04.2023 entstand eine Nachzahlung in Höhe von 25.101,42 Euro. Aufgrund von Rückzahlungsansprüchen der Krankenkasse und Arbeitsagentur (da ich lange Krankengeld und ALG bezogen habe), hat die RV die Ansprüche untereinander mit KK und AA verrechnet. Übrig blieben 3206,47 Euro. Da ich jedoch seit Anfang 2022 Wohngeld beziehe, wird auch die Wohngeldstelle Rückzahlungsansprüche stellen. Die Arbeitsagentur hat mir bis 14.04.23 ALG1 gezahlt. Ab 15.04. bis 30.04.23 habe ich eine Lücke. Nach Rücksprache mit der RV ist diese Lücke jedoch mit der Nachzahlung von den 3206,47 Euro mit abgegolten. Habe Angst dass die Wohngeldstelle nun die gesamte Rückzahlung von der RV von mir haben will, da das Wohngeld von 2022 bis jetzt an die 3200 Euro rankommt, wenn nicht sogar mehr war. Aber mir stehen ja noch 16 Tage aus April zu, wo ich die Lücke habe (15.04-30.04.23). Wie rechne ich die Tage jetzt genau aus, wieviel mir von den 3206,47 noch zusteht, da ich nicht weiß wie der Tagessatz aus meiner mtl. Rente von 1039,18 Euro errechnet wird? Von fer RV habe ich diesbzgl. keine Info erhalten. Herzlichen Dank für eine Rückmeldung im Voraus! Katja

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2023 | 15:46

Hallo Katja,

für die Änderung einer Wohngeldzahlung für einen laufenden Bewilligungszeitraum gelten spezielle Regelungen, zu denen wir hier im Forum der Rentenversicherung keine Auskunft geben können. Sie müssen den Rentenbezug in jedem Fall der Wohngeldstelle melden und eventuelle Fragen dort klären.

2 Antworten

Danaam 14.06.2023 | 18:21
Sie haben doch sicherlich ALG 1 und dazu ergänzend Wohngeld bekommen ? Dann müssen Sie die Differenz zu Ihrer Rente berechnen und davon wird dann ein neuer Wohngeldanspruch abgeleitet. Hier gibt es einen guten Rechner https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php… Dort können Sie nach dem alten sowie dem neuen berechnen.
Abschlägeam 14.06.2023 | 21:08
Hallo Katja, bei einer monatlichen Rente in Höhe von 1.039,18 wird dieser Betrag durch die Monatstage (April = 30) geteilt und mit der Anzahl der 'nicht' erstatten Tage (16) multipliziert. Dies ist der anteilige Betrag der Ihnen für den Monat April zusteht. Sie sollten aber bei der Wohngeldstelle einfach die Teile des Rentenbescheides mit vorlegen (Kopie!), aus denen die Berechnungen der monatlichen rückwirkenden Renten hervorgeht. Und vor allem auch den Teil, aus dem hervorgeht, wie viele Grundrentenzeiten Sie haben (in der Anlage zum Bescheid). Mit mindestens 369 Monaten gibt es beim Wohngeld seit 01.01.2023 höhere Freibeträge. Es ist hierfür nicht notwendig, ob ein Anspruch auf Grundrentenzuschlag tatsächlich besteht, aber die Monate müssen vorhanden sein. Um im Wohngeldrechner zu überschlagen, inwieweit die Berechnungen sich ändern, reicht es aus, wenn Sie nur die Bruttorente eingeben. Alles andere (erstattete Zeiten) ist ja passé. Und die Details und neuen Berechnungen überlassen Sie dann der Wohngeldstelle.
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