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Experten-Antwort

Lücken Anrechnungszeit

von Trudchen25.10.2019 | 10:34
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7 Antworten

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Nach vielen Jahren Berufstätigkeit jetzt in Hartz 4. Auf Grund familiärer Bindungen ins Ausland machte ich jedes Jahr sechs Wochen Urlaub im Ausland. 3 Wochen Urlaub werden immer durch Hartz 4 genehmigt, die übrigen 3 Wochen bekomme ich keine Leistung. Sind diese 3 Wochen ohne Leistungsbezug schädlich für meine Anrechnungszeit Rente? Ich musste leider aus gesundheitlichen Gründen einen EM-Antrag stellen und habe die Befürchtung, dass wegen dieser zeitlichen Lücke von 3 Wochen jährlich vielleicht meine rentenversicherungsrechtlichen Zeiten unterbrochen sind und eine eventuelle Chance auf EM-Rente dadurch vertan wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trudchen,

bitte lassen Sie durch Ihren Rentenversicherungsträger klären, ob und inwieweit bei Ihnen im Einzelfall durch die Unterbrechungen im Hartz 4 Bezug noch ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.

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6 Antworten

Rudiam 25.10.2019 | 11:29
Wenn Sie weder ALG II beziehen noch arbeitslos gemeldet sind, KANN das hinsichtlich der entstehenden Lücken zu Problemen bei der Erfüllung Wartezeit für Erwerbsminderungsrente führen.
Rudiam 25.10.2019 | 17:03
Dann lassen sie sich bescheinigen, dass Sie zumindest als arbeitslos gemeldet waren - unabhängig vom Leistungsbezug.
Trudchenam 25.10.2019 | 16:12
Danke für die Antworten. Immer noch im Hartz-4-Bezug. Aber wie gesagt, jährlich für 3 Wochen ohne Leistungsbezug.
W°lfgangam 25.10.2019 | 20:01
Hallo Trudchen, 3 Wochen reißen keine 'schädliche' Lücke von einem ganzen/vollständige Monat auf <- das wäre für einen EMRT-Anspruch durchaus schädlich (mit diesen möglichen 'Überbrückungszeiten' im Hinblick auf 36/60 in den letzten 'erweiterten' 5 Jahren als besondere Versicherungsvoraussetzung). ...vergessen Sie das, ist für Laien eh zu kompliziert, daher: Sofern der EMRT-Anspruch bisher/schon/immer bestanden hat - Ihre letzte Renteninformation/oder Rentenauskunft neuesten Datum gibt dazu Auskunft = da ist eine EMRT berechnet, dann auch weiterhin alles OK mit dem EMRT-Anspruch. Kurzfristig können Sie sich vergewissern, in dem Sie eine neue Rentenauskunft online hier abrufen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ ...und EMRT-Anspruch ist weiterhin bestätigt = da steht ein aktueller Rentenbetrag zum Berechnungsdatum/Erstelldatum der Auskunft. Individuell erhalten Sie Gewissheit/Beratung in Ihrer nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
Schnatterinchenam 27.10.2019 | 16:57
Das wollte ich auch machen, aber die AfA hat da nicht mitgespielt. Es gab bei mir einige ungereimtheiten in der Akte bei der AfA. Aber die wollen mir trotzdem das nicht bescheinigen. Da konnte ich machen was ich wollte. Gruß Schnatterinchen
Siehe hieram 27.10.2019 | 23:50
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/vorversi… https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitslosengeld-ii-rent… "Merke: Die ab dem 1.1.2011 neu eingeführte Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II wirkt sich auf den Rentenanspruch und mittelbar auf die Rentenberechnung aus. Sie zählt z.B. bei der Wartezeit von 35 Jahren mit, streckt sowohl den 10-Jahreszeitraum (§ 237 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 SGB VI) als auch den Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 4 SGB VI) und ist bei der versicherungsrechtlichen Voraussetzung von 25 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 70 Abs. 3a SGB VI) mitzuzählen. Darüber hinaus ist sie eine Anwartschaftserhaltungszeit i.S.d. § 241 Abs. 2 SGB VI." Es kommt also - auch - darauf an, seit wann Sie ALG II beziehen und was in der Zeit DAVOR war.
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