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Experten-Antwort

Lügen beim MDK für eine Arbeitsstelle?

von Marco06.08.2011 | 17:22
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich leide seit Jahren an einer Angststörung (Angst vor Beginn einer neuen Arbeit) und versuche nun nach Krankengeld, Reha-Klinik, Aussteuereung bei der KK, berufliche Reha wieder in einen Job zu finden. Ich habe mich beim Ordnungsamt zur Verkehrsüberwachung beworben und muss bald zum MDK. Jetzt stehe ich vor der Entscheidung meine Angststörung zu verheimlichen oder erlich zu sein. Eigentlich bin ich immer für die erliche Art aber ich habe über die Jahre hinweg gemerkt dass man damit auch viele Probleme produziert. Bin ich erlich werde ich doch wahrscheinlich durch den MDK nicht als geeignet eingestuft, denn wer stellt schon jemanden ein der eine Angststörung hat und sich im Job mit sehr schwierigen Situationen auseinandersetzen muss. Also: Lüge ich, bekomme ich sicherlich den Job, risikiere aber, falls ich wieder wegen meiner Angst aufhören muss eine Menge Ärger. Sag ich aber die Wahrheit bekomme ich den Job wohl eher nicht. Zutrauen tu ich mir den Job schon aber über die Jahre vertraue ich mir selber nicht mehr so und kann das nicht sicher einschätzen. Drei Fragen: 1. Wie seht ihr das? 2. Frage: Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen falls ich Lüge und 3. Frage: fragt der MDK nach psychischen Erkrankungen? Danke für die Hilfe

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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13 Antworten

chrisam 06.08.2011 | 17:50
Es wäre sicher ratsam, die Problematik mit Ihrem Therapeuten zu besprechen. Wenn aus medizinischer Sicht nichts gegen die Arbeitsaufnahme spricht, sie also "geheilt" sind, dürfte auch der MDK keine Einwände haben. Wird der Gesundheitsfragebogen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nicht korrekt ausgefüllt, kann die Versicherung eventuell später die Leistung (Krankengeld) verweigern. Der Gesundheitsfragebogen geht aber in diesem Fall nicht an den Arbeitgeber, sondern direkt an die Krankenversicherung.
Pflegeram 06.08.2011 | 18:19
Zitat von Marco anzeigenausblenden
1. Zu arbeitsrechtlichen Fragen sind Sie hier falsch. 2. Bei der Rente? Das ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung! 3. Das müssen Sie dort, beim MDK, erfragen, nicht bei der Rentenversicherung. Ehrlich währt am längsten. Wer ehrlich ist, wird am Ende mehr Erfolg haben als jemand, der lügt oder betrügt. Zur Orthographie: http://de.thefreedictionary.com/ehrlich
Volkeram 06.08.2011 | 18:32
Unabhängig von der MDK Geschichte, bezweifele ich aber mal ganz stark das jemand mit einer Angststörung in der Verkehrsüberwachung ( heisst ja wohl im Klartext auch Knöllchen verteilen ) tätig sein kann und auch sollte. Sie haben dort permanent ja quasi mit Menschen zu tun und man wird dort ja teilweise von den Autofahrern auch übelst beschimpft und manchmal sogar tätliich angegangen. Ob das ihnen gut tut und Sie das dann lange aushalten würden ?? Das wird ihrer Gesundheit sicher nicht förderlich sein und könnte sogar ihre Angststörung noch weiter verstärken. Hoffentlich ist ihnen das klar. Ich würd mir einen anderen Job suchen. Aber sprechen Sie auf jeden Fall vorher mal darüber mit ihrem Psychiater / Psychologen , was der dazu sagt.
Elliam 06.08.2011 | 18:59
Unabhängig davon, dass dies hier nicht das richtige Forum ist, möchte ich trotzdem folgendes Dazu sagen: Es is löblich, dass Sie sich von der Angststörung nicht mehr 'regieren' lassen wollen. Die einzige Art, damit fertig zu werden, ist, indem man sich der Situation stellt und sich dabei auf die eigentlichen Anforderungen zu konzentrieren und nicht Angst vor der Angst zu haben. Trotzdem, den Job, den Sie da machen wollen, schmeißt sogar seelisch stabile Menschen aus der Bahn und ich weiß mit Sicherheit, dass so manch einer der männlichen oder weiblichen Politessen einer pychotherapeutischen Behandlung bedürfen, weil der Job einfach zu stressig und belastend ist. Sparen Sie sich also besser Ihr Angstbewältigungsprogramm für eine andere Tätigkeit auf und sagen Sie im Zweifel dem MDK, was los ist. Sonst könnte der Schuss nach hinten los gehen.
Elisabetham 06.08.2011 | 21:58
Wenn du schon mal krank geschrieben wurdest, wegen einer Angststörung, weiß der MDK das. Die bekommen die Unterlagen von der KK.
Sozialrechtleram 07.08.2011 | 11:08
Zitat von Marco anzeigenausblenden
Arbeitsrechtlich wird das Verschweigen von berufsrelevanten Behinderungen als arglistige Täuschung angesehen. Sowas berechtigt den Arbeitgeber bei Bekanntwerden zur fristlosen Kündigung.
Marcoam 07.08.2011 | 11:46
Zitat: berufsrelevanten Behinderungen als arglistige Täuschung angesehen. Sowas berechtigt den Arbeitgeber bei Bekanntwerden zur fristlosen Kündigung. Naja, find ich nach meinen 6 Jahren Hölle nicht mal das Schlimmste.
Marcoam 07.08.2011 | 13:23
Ich habe mich auch vertan. es ist nicht der MDK sondern ein Art Betriebsrat der mich untersucht vom Zentrum für Arbeit und Sozialmedizin.
Elisabetham 07.08.2011 | 21:22
Im Bewerbungsgespräch gibt es unter Umständen ein recht auf Lüge (z. B. Schwangerschaft). Dies ist ein anerkannter Rechtfertigungsgrund. Es zählen nur objektive Gründe, die dich abhalten einen Job anzutreten. Klaro, wenn du Höhenangst hast, kannst du nicht Fensterputzer in einem Hochhaus machen.
Sozialrechtleram 08.08.2011 | 22:33
Zitat von Marco anzeigenausblenden
Das ist für mich irrelevant. Für Sie geht es darum wieder dauerhaft Arbeit zu haben. Wenn der Arzt Sie fragt, sagen Sie die Wahrheit und erklären ihm, warum bei dem Job Ihre Angststörung, sofern noch vorhanden, irrelevant ist. Es gibt Leute, die steigen in keinen Bus oder keine U-Bahn, aber in jedwedes Flugzeug ein. Eines sollten Sie auch wissen: Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ist auch der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Wovor haben Sie noch Angst? Vorm Arbeiten oder vor den Pöblern?
Hanutaam 08.08.2011 | 23:11
Die Ärzte vom MDK werden von den Krankenhassen bezahlt, die hinter dem MDK stehen. Das Interesse dieser Mediziner liegt deshalb primär darin, den Krankenkassen Kosten zu ersparen, indem sie beispielsweise kranke Leute, soweit irgendwie möglich und vertretbar, gesund schreiben. Diese Mediziner nehmen es mit der Wahrheit interessenbedingt also nicht so genau. Deshalb könnten sie ohne weiteres lügen bzw. - um es diplomatischer auszudrücken -es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Achten Sie aber darauf, daß sie auf irgendwelche Fangfragen oder Kontrollfragen nicht hereinfallen, die sie als Lügner entlarven. Darauf sind diese Mediziener geübt. Sollten sie also zu dem Entschluß kommen zu "lügen", brauchen sie sich keinesfalls irgendwie schlecht zu fühlen.
Marcoam 15.08.2011 | 12:35
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Ich habe mich auch vertan. es ist nicht der MDK sondern ein Art Betriebsrat der mich untersucht vom Zentrum für Arbeit und Sozialmedizin.
Wovor haben Sie noch Angst? Vorm Arbeiten oder vor den Pöblern?
Naja, vor dem Beginn einer neuen Arbeitsstelle und den daraus resultierenden "Gefahren" Aufgaben zu bekommen die mich überfordern.
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