Vorausgesetzt, daß für Sie die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht: sinnvoll wäre die Entrichtung freiwilliger Beiträge nur zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren oder u. U. zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Vor einer Entscheidung über die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen sollten Sie in jedem Fall auf den für Sie zuständigen Träger -die Deutsche Rentenversicherung Nord- zugehen, die Klärung Ihrer in den USA zurückgelegten Zeiten beantragen und sich eine Rentenauskunft unter Berücksichtigung der in den USA zurückgelegten Zeiten schicken lassen. Ein weiterer Vorteil einer frühzeitigen Klärung ausländischer Zeiten: Ein späteres Rentenverfahren kann dann schneller bearbeitet werden.
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