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Experten-Antwort

Macht der Abschluss einer Rürup Rente in 2020 besonders viel Sinn?

von KurzarbeiterHamburg20.11.2020 | 12:10
99 Ansichten
3 Antworten

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Liebes Forum, wie viele Arbeitnehmer in Deutschland habe auch ich in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bezogen. Dazu kamen ein freiwilliger Aufstockungsbetrag meines Arbeitgebers (auf 90%) sowie reguläres Gehalt in Monaten, in denen ich mich nicht zu 100% in Kurzarbeit befand. Aufgrund des Progressionsvorbehalts für das Kurzarbeitergeld erwarte ich eine hohe Steuernachzahlung für das Jahr 2020. Es ist natürlich mein Wunsch, diese möglichst stark zu reduzieren. Meine Frage: Erscheint es euch sinnvoll, noch in diesem Jahr eine Rürup Vertrag (z.B. bei Rasin/Weltsparen) mit hoher Anfangsinvestition abzuschließen, um von den hohen Steuerabsetzungsmöglichkeiten zu profitieren und den voraussichtlich hohen Nachzahlungsbetrag bestmöglich zu reduzieren? Derzeit basiert meine Altervorsorge auf der gesetzlichen AV, einer betrieblichen AV sowie einem langfristig angelegten ETF Sparplan Depot.Eine staatlich geförderte private Rente besteht bisher nicht. Die Einmalzahlung für den Rürup Vertrag würde aus freien Mitteln vom Tagegeldkonto erfolgen. Ich bin 36 Jahre alt und halte meine berufliche Situation und mein Einkommen für langfristig Vorhersehbar. Über Eure Meinungen würde ich mich sehr freuen. Besten Dank.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KurzarbeiterHamburg,

leider können wir steuerrechtliche Fragen nicht beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 20.11.2020 | 12:31
Ob es Sinn macht, ein Vielfaches an Beitrag zu zahlen, um X an Steuern zu vermeiden, dass sollte vielleicht ein Steuerberater beurteilen.
Steueram 20.11.2020 | 12:36
Und wieder einmal der Hinweis, dass es sich hier um ein Renten- und kein Steuerforum handelt. Steuerrechtliche Fragen richten Sie bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
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