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Macht es einen Unterschied, ob bei Rentenantrag arbeitslos oder noch nicht?

von susiiii30.06.2009 | 16:23
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Hallo. Ich sollte lt. meinem Arzt einen Antrag auf EU-Rente stellen. Ich werde ausgesteuert (von der Kasse). Bin also schon lange AU. Nun habe ich den Fragebogen R210. meine Frage: Ich habe vor, mein arbeitsverhältnis zu kündigen. Mit Attest vom Arzt (damit ich keine Probleme beim Arbeitsamt bekomme). Macht es einen Unterschied, ob ich im Antrag ankreuze -ich bin beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet (also wenn ich noch vor Antragsstellung künidge) -oder ob ich erst nach Antragsstellung mein arbeitsverhältnis kündige (also im Antrag nein ankreuze). Was wäre sinnvoller? danke susi

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers hat dies erstmal keinen Einfluss, da dieser in sog. "freier Beweiswürdigung" über das Vorliegen der med. Voraussetzungen entscheidet. Die rentenrechtlichen Zeiten fließen ohnehin nur bis zum Monat des medizinischen Leistungsfalles (d.h. bis zum Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen) in die Rentenberechnung mit ein. Sollte daher bei Ihnen eine Erwerbsminderung festgestellt werden, so liegt diese mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bereits in der Vergangenheit, sodass sich auch keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe ergeben, ob Sie nun vor oder nach der Rentenantragstellung kündigen. Trotzdem sollten Sie jedoch für den Fall, dass Sie nach der Antragstellung bei Ihrem Arbeitgeber kündigen, unbedingt Ihren Rentenversicherungsträger benachrichtigen: Sollte es nämlich zur Rentenbewilligung und somit zu einer Rentennachzahlung kommen, hat dieser Rentenbeträge für die Agentur für Arbeit zur Verfügung zu halten, da Sozialleistungen nicht "doppelt" gezahlt werden dürfen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich zum Zwecke der besseren Nachweisführung schriftlich (in Ausnahmefällen bei gebotener Eilbedürftigkeit vorab zusätzlich tel.).

Jedoch genügt eine formlose, handschriftlich unterschriebene schriftliche Mitteilung.

2 Antworten

Corlettoam 30.06.2009 | 17:36
Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen Sie als EM-Antragsteller hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses - im Normalfall -eigentlich nicht. Egal ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht oder - von welcher Seite auch immer - gekündigt wurde. Das die Kündigungsfrist penibel eingehalten werden muss, versteht sich dabei natürlich von selbst . Auf Nummer sicher gehen Sie allerdings nur dann, wenn Sie VOR der Eigenkündigung mit der AfA sprechen und sich die Genehmigung zur Eigenkündigung einholen ! Eine Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses hat - wie schon gesagt wurde -, auch auf das Rentenverfahren keine Auswirkungen. Grundsätzlich ist eine Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses aber NIE anzuraten. Damit verzichten Sie freiwlllig und ohne Not, auf alle event. noch vorhandenen Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber ( auch z.B. auf eine eventuell zustehende bzw. zu erzielende Abfindung ). Was stört Sie das noch bestehende Arbeitsverhältnis ? Lassen Sie doch den Arbeitgeber kündigen , wenn er dies möchte. Nur dann hätten Sie die Chance im Rahmen einer Kündigungsschutzklage noch einen finanziellen Vorteil zu erzielen. Oder sollte Ihnen die EM-Rente dann zuerkannt werden, könnte man ( wenn der Arbeitgeber zustimmt und nicht kündigen will ) , das Arbeitsverhältnis auch für die Zeit der Berentung ruhend stellen. So hätten Sie dann , wenn die Rente irgendwann ausläuft und nicht verlängert würde, zumindest noch die theoretische Möglichkeit der Rückkehr in ihr altes Arbeitsverhältnis. Sollte natürlich das Arbeitsverhältnis an sich , die Ursache ihrer Erkrankung sein, so würde ich auch sicherlich über eine Eigenkündigung nachdenken und diese dann sogar empfehlen.
Majaam 01.07.2009 | 12:39
Hallo, ich habe im Feb. 2009 einen Rentenantrag gestellt und mein Arbeitsverhältnis wurde zum 31.03.2009 beendet, weil der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hatte (in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst geklärt). Die DRV sollte ich also, demnach was der Experte geantwortet hat, informieren. Schriftlich? Formlos? Danke im Voraus.
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