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Experten-Antwort

Machtlosigkeit

von Martina10.03.2026 | 17:31
283 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei mir wird nach der Aussteuerung die Nahtlosigkeit geprüft. Ich beziehe die TeilRente und die DRV prüft die AMR. Wenn die AfA die Nahtlosigkeit ablehnt, dann muss ich mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen um ALG 1 zubekommen . Ich muss das dann ja der DRV melden. Ist das für die Entscheidung der AMR schädlich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

zur Verfügung stellen heißt nicht, dass Sie auch sicher eine Teilzeitstelle bekommen werden.

 

Ein verschlossener Arbeitsmarkt liegt immer dann vor, wenn dem Versicherten für sein festgestelltes Restleistungsvermögen kein geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden kann.

 

Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist grundsätzlich nicht schädlich.

 

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Martinaam 10.03.2026 | 17:32
Entschuldigung ich meinte Nahtlosigkeit. Das ganze triggert meine Krankheit.
EMam 10.03.2026 | 18:04
Die Entscheidung darüber obliegt dem medizinischen Dienst Ihres zuständigen Rententrägers und ob Sie sich dann der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen müssen, dürfte darauf keinen Einfluss haben und selbst wenn, was wollten Sie denn dagegen tun? Von daher ist Ihre Frage eigentlich rein theoretischer Natur.
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