Hallo Friedrich,
solange Sie keine Rente beziehen, können grundsätzlich weiterhin Grundrentenzeiten und -wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen- auch Grundrentenbewertungszeiten weiterhin entstehen. Bitte beachten Sie, dass maximal 420 Monate als Grundrentenbewertungszeiten berücksichtigt werden können. (§ 76g Absatz 4 SGB VI).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie eine Regelaltersrente nicht beanspruchen, erhalten Sie pro Monat 0,5% Zuschlag auf die EP, die Sie per Regelrentenalter erworben haben. Das dürfte vermutlich 'wertvoller' sein, als Grundrentenzeiten.
Ansonsten zu Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_node.html
GGfs. lassen Sie sich auch noch einmal von Ihrer zuständigen DRV individuell beraten, was für Sie am vorteilhaftesten wäre.
Wenn Sie eine Regelaltersrente nicht beanspruchen, erhalten Sie pro Monat 0,5% Zuschlag auf die EP, die Sie per Regelrentenalter erworben haben. Das dürfte vermutlich 'wertvoller' sein, als Grundrentenzeiten.
Ansonsten zu Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_node.html
GGfs. lassen Sie sich auch noch einmal von Ihrer zuständigen DRV individuell beraten, was für Sie am vorteilhaftesten wäre.
Es scheint ja so zu sein, dass Sie auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze noch Grundrentenbewertungszeiten erwerben können, sofern Sie noch keine Rente beantragt haben. Woher aber wollen Sie denn wissen, wie sich dann diese Zeiten noch monetär auf Ihren eventuellen Grundrentenanspruch auswirken, wenn die Rentenversicherung keine vorherigen Proberentenberechnungen im Hinblick auf den Grundrentenzuschlag durchführt, Sie aber erst nach einer Berechnung wissen, ob sich das Ganze (Rentenverzicht zu Grundrentenhöhe) überhaupt rentiert?
Ich glaube Sie verrennen sich da in eine Idee, die so nicht funktionieren wird.
Die Beträge lassen sich sehr genau ausrechnen. Im Gesetz sind die Berechnungsgrundlagen sehr präzise.
Nur ein Beispiel: Mit jedem Monat erhöht sich der Höchstwert an Entgeltpunkten (beim Zuschlag) um 0,001389 Entgeltpunkte.
Dies gilt, wenn man mehr als 33, aber weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten hat.
Das ist nur ein Teil der Berechnung. Auch die anderen Vorgaben sind sehr präzise.
Was die Berechnungen betrifft, finde ich, lässt das Gesetz keine Fragen offen. Man muss sich freilich Zeit nehmen, wenn man es selbst berechnen will.
Die Beträge lassen sich sehr genau ausrechnen. Im Gesetz sind die Berechnungsgrundlagen sehr präzise.
Nur ein Beispiel: Mit jedem Monat erhöht sich der Höchstwert an Entgeltpunkten (beim Zuschlag) um 0,001389 Entgeltpunkte.
Dies gilt, wenn man mehr als 33, aber weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten hat.
Das ist nur ein Teil der Berechnung. Auch die anderen Vorgaben sind sehr präzise.
Was die Berechnungen betrifft, finde ich, lässt das Gesetz keine Fragen offen. Man muss sich freilich Zeit nehmen, wenn man es selbst berechnen will.
Die Beträge lassen sich sehr genau ausrechnen. Im Gesetz sind die Berechnungsgrundlagen sehr präzise.
Nur ein Beispiel: Mit jedem Monat erhöht sich der Höchstwert an Entgeltpunkten (beim Zuschlag) um 0,001389 Entgeltpunkte.
Dies gilt, wenn man mehr als 33, aber weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten hat.
Das ist nur ein Teil der Berechnung. Auch die anderen Vorgaben sind sehr präzise.
Was die Berechnungen betrifft, finde ich, lässt das Gesetz keine Fragen offen. Man muss sich freilich Zeit nehmen, wenn man es selbst berechnen will.
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