Guten Abend,
die Angaben im Feld MSNR müssen von Ihnen nicht vorgegeben werden und das wird auch nicht erwartet.
Die Zuordnung erfolgt über die Angabe der Versicherungsnummer. Falls bereits ein Bewilligungsbescheid erlassen wurde, finden Sie die MSNR auf diesem Bescheid. Wie Sie bereits richtig angegeben haben, entspricht die 4 am Ende der Anzahl der Maßnahmen. Wobei die beiden ersten Ziffern sich je nach Art der Maßnahme unterscheiden können, z.B. medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Jede beantragte Leistung, egal ob Sie bewilligt oder abgelehnt wird, erhält die nächst höhere Ziffer am Ende der Anzahl der Maßnahmennummer.
Sich müssen sich keine Gedanken machen, dies hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Antrag, sondern ist rein eine organisatorische Zuordnung der Rehabilitationsabteilung.